OGH 7Ob619/87 (RS0048809)

OGH7Ob619/874.6.1987

Rechtssatz

Auch ein rechtsmißbräuchliches Ansichbringen eines Kindes muß nicht grundsätzlich dazu führen, daß dem anderen Elternteil die Rechte des § 144 ABGB zuerkannt werden. Aus dem rechtswidrigen Verhalten eines Elternteils können aber Schlüsse auf seine mangelnde Eignung als Erzieher gezogen werden.

Normen

ABGB §177 B

7 Ob 619/87OGH04.06.1987
6 Ob 507/88OGH11.02.1988

Vgl; nur: Auch ein rechtsmißbräuchliches Ansichbringen eines Kindes muß nicht grundsätzlich dazu führen, daß dem anderen Elternteil die Rechte des § 144 ABGB zuerkannt werden. (T1) Beisatz: Hier: Mutter, die nach vergeblichem Warten, daß ihr der Kindesvater in Entsprechung der gerichtlichen Regelung das Kind übergibt, sowie nach Stellung eines Antrags auf exekutive Abnahme, dieses eigenmächtig vom Spielplatz abholt. (T2)

7 Ob 655/88OGH22.09.1988

nur T1

6 Ob 625/89OGH29.06.1989
7 Ob 568/90OGH05.04.1990
2 Ob 606/90OGH26.09.1990
7 Ob 31/02pOGH27.02.2002

Vgl; nur T1

Dokumentnummer

JJR_19870604_OGH0002_0070OB00619_8700000_001

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