4 Ob 118/85 | OGH | 01.10.1985 |
14 ObA 19/87 | OGH | 17.06.1987 |
Vgl; Beisatz: Entlassungsgrund: schwerer Betrug am Arbeitgeber durch Geltendmachung zu hoher Benzinkosten für mehr als tatsächlich gefahrene Kilometer und manipulierte Rechnungen. (T1) |
14 ObA 22/87 | OGH | 24.03.1987 |
Vgl auch; Beisatz: Zu bedenken ist auch, daß der Arbeitgeber auch das Eigentum der Mitarbeiter des Arbeitnehmers zu schützen verpflichtet ist. (T2) |
9 ObA 202/88 | OGH | 28.09.1988 |
Vgl auch |
9 ObA 60/89 | OGH | 10.04.1989 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: Manipulation am Fahrtenschreiber bei laxer Handhabung der diesbezüglichen Vorschriften durch Arbeitgeber kein Entlassungsgrund (§ 48 ASGG). (T3) |
9 ObA 213/89 | OGH | 27.09.1989 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: Manipulation am Fahrtenschreiber als Entlassungsgrund. (§ 48 ASGG). (T4) |
9 ObA 8/90 | OGH | 17.01.1990 |
Vgl auch; Beis wie T4 |
9 ObA 207/90 | OGH | 26.09.1990 |
Vgl auch; Beisatz: § 48 ASGG. (T5) |
9 ObA 10/93 | OGH | 10.02.1993 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: Eine Deckungshandlung des Arbeitnehmers, um einen ihm aus Versehen unterlaufenen Fehler zu verbergen, stellt insbesondere dann keinen Entlassungsgrund dar, wenn dem Arbeitgeber dadurch (nämlich durch die Deckungshandlung) kein nennenswerter Schaden entstanden ist. (T6) Veröff: ZAS 1993/19 S 223 |
9 ObA 14/98v | OGH | 11.03.1998 |
Beisatz: Hier: Amtsanmaßung eines Aufsichtsorgans nach dem stmk ParkgebührenG, der in einer Diskothek sich als Magistratsbeamter mit seinem Dienstausweis ausweisend Jugendliche kontrollierte. - Herabsetzung des Vertrauens der Öffentlichkeit in eine untadelige Amtsführung der Aufsichtsorgane für die Überwachung des Parkgebührengesetzes. (T7) |
9 ObA 245/00w | OGH | 20.12.2000 |
Beisatz: Eine außerdienstliche Tat muss sich auf das Arbeitsverhältnis zumindest mittelbar auswirken, zum Beispiel dass dadurch das Vertrauen des Arbeitgebers verwirkt wird, oder dass der Ruf des Arbeitgebers oder seines Unternehmens dadurch gefährdet wird, oder wenn die Tat störende Rückwirkungen auf das Betriebsklima zeitigen könnte. (T8) |
8 ObA 124/02x | OGH | 13.06.2002 |
Auch; Beis ähnlich wieT8 |
8 ObA 13/03z | OGH | 20.03.2003 |
Beis wie T8 |
8 ObA 32/03v | OGH | 30.10.2003 |
Beisatz: Hier: Neuerliche unbefugte Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeuges nach Abmahnung. (T9) |
9 ObA 58/10k | OGH | 28.07.2010 |
nur: Es kommt für die Frage, ob ein Arbeitnehmer vertrauensunwürdig wird, immer darauf an, ob zufolge seines Verhaltens für den Arbeitgeber die objektiv gerechtfertigte Befürchtung besteht, dass seine Interessen und Belange durch den Arbeitnehmer gefährdet sind. (T10); Beis wie T8 |
9 ObA 8/22z | OGH | 24.03.2022 |
Vgl; nur T10; Beisatz: Hier: Verstoß gegen behördlich angeordnete Absonderung in der Freizeit. (T11) |
Dokumentnummer
JJR_19851001_OGH0002_0040OB00118_8500000_001
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