Normen
ABGB §863 GI
4 Ob 126/83 | OGH | 18.10.1983 |
Veröff: JBl 1985,632 |
2 Ob 64/86 | OGH | 10.03.1987 |
nur: Wenn im Verhalten des AG bloß eine Wissenserklärung zum Ausdruck kommt, ist auch in einem solchen Fall das Vertrauen des AN hierauf zu schützen, wenn eine Wissenserklärung über die Rechtslage vorliegt, diese Erklärung dem AG zuzurechnen ist, der AN bezüglich dieser Erklärung im guten Glauben ist und eine nachhaltige "Vertrauensposition" des AN auf Grund dieser Erklärung vorliegt - hiebei wird das geringere Gewicht des einen Gesichtspunktes durch das größere Gewicht des anderen aufgewogen. (T1) |
6 Ob 600/93 | OGH | 22.09.1993 |
Vgl auch; nur T1 |
8 ObA 2292/96h | OGH | 07.08.1997 |
nur: Wenn im Verhalten des AG bloß eine Wissenserklärung zum Ausdruck kommt, ist auch in einem solchen Fall das Vertrauen des AN hierauf zu schützen, wenn eine Wissenserklärung über die Rechtslage vorliegt, diese Erklärung dem AG zuzurechnen ist, der AN bezüglich dieser Erklärung im guten Glauben ist und eine nachhaltige "Vertrauensposition" des AN auf Grund dieser Erklärung vorliegt - hiebei wird das geringere Gewicht des einen Gesichtspunktes durch das größere Gewicht des anderen aufgewogen: Die Erfüllungswirkung der Wissenserklärung ist auf Grund des positiven Vertrauensschutzes dann zu bejahen. (T2)<br/>Beisatz: Hier: Eine von der kollektivvertraglichen Regelung abweichende Berechnung der Überstundenentlohnung über 15 Jahre hindurch; diese wurde Inhalt des Einzelvertrages. (T3) |
8 ObA 340/97a | OGH | 29.01.1998 |
Auch |
8 ObA 197/98y | OGH | 18.05.1999 |
Auch; nur T1<br/>Veröff: SZ 72/86 |
9 ObA 72/11w | OGH | 28.06.2011 |
Vgl auch; nur T1 |
9 ObA 142/13t | OGH | 19.12.2013 |
Auch; nur T2; Beisatz: Hier: Gewährung von Zusatzurlaubstagen nach dem Nachtschwerarbeitergesetz für nahezu 30 Jahre, obwohl die Voraussetzungen hiefür nicht erfüllt waren. (T4) |
Dokumentnummer
JJR_19831018_OGH0002_0040OB00126_8300000_001
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