OGH 4Ob126/83 (RS0014478)

OGH4Ob126/8318.10.1983

Rechtssatz

Wenn im Verhalten des AG bloß eine Wissenserklärung (hier: die Gewährung des nach dem KV zustehenden Urlaubs) zum Ausdruck kommt, ist auch in einem solchen Fall das Vertrauen des AN hierauf zu schützen, wenn eine Wissenserklärung über die Rechtslage vorliegt, diese Erklärung dem AG zuzurechnen ist, der AN bezüglich dieser Erklärung im guten Glauben ist und eine nachhaltige "Vertrauensposition" des AN auf Grund dieser Erklärung vorliegt - hiebei wird das geringere Gewicht des einen Gesichtspunktes durch das größere Gewicht des anderen aufgewogen: Die Erfüllungswirkung der Wissenserklärung ist auf Grund des positiven Vertrauensschutzes dann zu bejahen.

Normen

ABGB §863 GI

4 Ob 126/83OGH18.10.1983

Veröff: JBl 1985,632

2 Ob 64/86OGH10.03.1987

nur: Wenn im Verhalten des AG bloß eine Wissenserklärung zum Ausdruck kommt, ist auch in einem solchen Fall das Vertrauen des AN hierauf zu schützen, wenn eine Wissenserklärung über die Rechtslage vorliegt, diese Erklärung dem AG zuzurechnen ist, der AN bezüglich dieser Erklärung im guten Glauben ist und eine nachhaltige "Vertrauensposition" des AN auf Grund dieser Erklärung vorliegt - hiebei wird das geringere Gewicht des einen Gesichtspunktes durch das größere Gewicht des anderen aufgewogen. (T1)

6 Ob 600/93OGH22.09.1993

Vgl auch; nur T1

8 ObA 2292/96hOGH07.08.1997

nur: Wenn im Verhalten des AG bloß eine Wissenserklärung zum Ausdruck kommt, ist auch in einem solchen Fall das Vertrauen des AN hierauf zu schützen, wenn eine Wissenserklärung über die Rechtslage vorliegt, diese Erklärung dem AG zuzurechnen ist, der AN bezüglich dieser Erklärung im guten Glauben ist und eine nachhaltige "Vertrauensposition" des AN auf Grund dieser Erklärung vorliegt - hiebei wird das geringere Gewicht des einen Gesichtspunktes durch das größere Gewicht des anderen aufgewogen: Die Erfüllungswirkung der Wissenserklärung ist auf Grund des positiven Vertrauensschutzes dann zu bejahen. (T2)<br/>Beisatz: Hier: Eine von der kollektivvertraglichen Regelung abweichende Berechnung der Überstundenentlohnung über 15 Jahre hindurch; diese wurde Inhalt des Einzelvertrages. (T3)

8 ObA 340/97aOGH29.01.1998

Auch

8 ObA 197/98yOGH18.05.1999

Auch; nur T1<br/>Veröff: SZ 72/86

9 ObA 72/11wOGH28.06.2011

Vgl auch; nur T1

9 ObA 142/13tOGH19.12.2013

Auch; nur T2; Beisatz: Hier: Gewährung von Zusatzurlaubstagen nach dem Nachtschwerarbeitergesetz für nahezu 30 Jahre, obwohl die Voraussetzungen hiefür nicht erfüllt waren. (T4)

Dokumentnummer

JJR_19831018_OGH0002_0040OB00126_8300000_001

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