Rechtssatz
Der fehlenden Einwilligung des ausersehenen Unzuchtpartners kommt nicht die Bedeutung der Ausführungsferne zur Tatausführung zu; sie bewirkt vielmehr strafbaren Versuch.
13 Os 32/78 | OGH | 20.04.1978 |
Veröff: EvBl 1978/213 S 666 = RZ 1978,137 |
12 Os 167/80 | OGH | 18.12.1980 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: § 207 Abs 1 StGB; die Aufforderung zu Unzuchtsakte an das hiezu nicht bereite Opfer ist eine unmittelbar vorangehende Betätigung. (T1) |
12 Os 39/81 | OGH | 23.04.1981 |
Veröff: JBl 1981,550 = SSt 52/23 |
11 Os 36/84 | OGH | 28.03.1984 |
Vgl; Beisatz: Keine Freiwilligkeit (§ 16 Abs 1 StGB) bei Abstandnahme von weiteren Tathandlungen nur deshalb, weil der ausersehene Partner sich hiezu nicht bereit fand. (T2) |
12 Os 6/85 | OGH | 13.02.1986 |
Vgl; Beis wie T2; Beisatz: Bleibt jedoch beim Täter gleichwohl die Vorstellung erhalten, daß, weil er etwa die Weigerung nach Lage des Falles nicht für endgültig hält, eine seinem Tatplan entsprechende Vollendung der Tat dennoch möglich wäre und gibt er trotzdem sein Vorhaben auf, so ist sein Rücktritt noch freiwillig im Sinn des § 16 Abs 1 StGB. (T3) Veröff: EvBl 1986/184 S 766 |
13 Os 99/86 | OGH | 31.07.1986 |
Vgl auch; Beis wie T1 nur: Die Aufforderung zu Unzuchtsakte an das hiezu nicht bereite Opfer ist eine unmittelbar vorangehende Betätigung. (T4) |
12 Os 21/90 | OGH | 05.04.1990 |
Vgl auch; Beis wie T1; Beisatz: So schon SSt 46/24, SSt 46/37. (T7) |
14 Os 88/12s | OGH | 22.08.2012 |
Vgl; Beisatz: Durch eine Aufforderung an eine unmündige Person, sogleich Unzuchtshandlungen zu dulden (oder selbst am Täter vorzunehmen), wird das deliktische Vorhaben durch eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung getätigt. (T9); Beisatz: Dass die geschlechtliche Handlung nur wegen der Weigerung des Tatopfers, der Aufforderung des Täters zu entsprechen, unterblieben ist, stellt im Übrigen keinen strafaufhebenden Rücktritt vom Versuch dar, weil es hiezu an der erforderlichen Freiwilligkeit der Aufgabe des Tatplans fehlt. (T10) |
Dokumentnummer
JJR_19780420_OGH0002_0130OS00032_7800000_001
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