OGH 9Os158/77 (RS0095184)

OGH9Os158/7720.12.1977

Rechtssatz

Der Ausschluss der tätigen Reue setzt lediglich voraus, dass die Behörde vom Verschulden des Täters erfahren hat; eines Tätigwerdens, insbesondere der Vornahme von Erhebungen in bestimmter Form, bedarf es nicht.

„Rechtzeitigkeit"

 

Normen

StGB §167

9 Os 158/77OGH20.12.1977
10 Os 98/80OGH16.12.1980

Beisatz: Diese müssen aber doch (vgl § 88 StPO) geboten sein. (T1) Veröff: EvBl 1981/139 S 403 = JBl 1981,441

11 Os 203/82OGH02.02.1983

Veröff: EvBl 1983/141 S 494

13 Os 36/83OGH07.04.1983

Vgl auch; Beisatz: Entscheidend ist, ob der Behörde Tatsachen bekanntgeworden sind, die gegen den Täter einen derart konkreten Verdacht begründen, dass er zu Ermittlungen Anlass gibt; die Bezeichnung der strafbaren Handlung ist (ebenso wie deren spätere Qualifikation durch den Ankläger) irrelevant. (T2) Veröff: SSt 54/34

13 Os 145/84OGH27.09.1984

Beisatz: Es genügt, wenn die Behörde (mit anderen Worten) gegen den Täter Verdacht geschöpft hat. (T3)

14 Os 31/88OGH20.04.1988

Vgl auch; nur: Der Ausschluss der tätigen Reue setzt lediglich voraus, dass die Behörde vom Verschulden des Täters erfahren hat. (T4)

13 Os 109/90OGH12.06.1991

Vgl auch; Beis wie T1

13 Os 10/08gOGH12.03.2008

Vgl auch; Beisatz: Reueverhalten kommt bereits dann zu spät, wenn die zum Zeitpunkt der Schadensgutmachung (oder einer vertraglichen Verpflichtung dazu) bei der Behörde (oder einem Sicherheitsorgan) objektiv gegebene Beweislage konkrete Anhaltspunkte dafür bot, dass (auch) gerade dieser Täter die in Rede stehende Tat (im Sinn des gesamten Anwendungsbereichs der §§ 12 und 15 StGB) begangen hat. Ob sich eine zum Zeitpunkt der Schadensgutmachung der Strafverfolgungsbehörde vorliegende Anzeige konkret gegen namentlich genannte Personen richtet, ist dabei nicht von Belang. (T5); Beisatz: Ebensowenig kommt es auf die Wahrscheinlichkeit einer Überführung des Täters oder die Möglichkeit eines unmittelbaren Schuldnachweises zum Zeitpunkt der Kenntnisnahme der Strafverfolgungsbehörden an (WK-StGB - 2 § 167 [2006] Rz 35). (T6)

13 Os 165/07zOGH12.03.2008

Vgl

Dokumentnummer

JJR_19771220_OGH0002_0090OS00158_7700000_003

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte