OGH 1Ob738/76 (RS0051527)

OGH1Ob738/7615.11.1976

Rechtssatz

Als aufschiebend bedingte Forderungen im Sinne der KO sind nicht nur solche anzusehen, die zufolge rechtsgeschäftlicher Bestimmung von einem Ereignis abhängen sollen; hierher gehören vielmehr auch gesetzlich bedingte Ansprüche; der Eintritt der Bedingung muss zwar ohne jedes Zutun des Gemeinschuldners eintreten.

Normen

AO §16
AO §19
IO §16
IO §19 Abs2
KO §16
KO §19 Abs2

1 Ob 738/76OGH15.11.1976

Veröff: SZ 49/137 = EvBl 1977/153 S 323

5 Ob 307/77OGH28.06.1977

Beisatz: Hier: Ausgleichsforderung nach § 20d AO. (T1)

6 Ob 595/79OGH17.10.1979

Vgl auch

6 Ob 16/02zOGH18.04.2002

Auch; Beisatz: Auch potentielle Regressforderungen von Bürgen, dritten Pfandbestellern, Mitschuldnern oder Wechselverpflichteten und Scheckverpflichteten (die das Wertpapier eingelöst haben) sind zu den aufschiebend bedingten Forderungen zu rechnen, wenn das rückgriffsbegründende Rechtsgeschäft schon vor der Konkurseröffnung (in unverdächtiger Zeit) bestanden hat. (T2)

8 Ob 200/02yOGH20.03.2003

Auch; Beisatz: Ist der Garantieauftraggeber insolvent, und wurde die Garantie vor Konkurseröffnung gelegt, steht der zahlenden Bank der Aufwandersatzanspruch gegen den Gemeinschuldner nur als Konkursforderung zu, selbst dann, wenn die Zahlung erst nach Konkurseröffnung erfolgte, weil schon mit Eröffnung der Garantie ein aufschiebend bedingter Anspruch (§ 16 KO) entstand. (T3)

10 Ob 23/03kOGH21.06.2004

Auch; Beisatz: Der Anspruch auf besondere Förderung nach dem PresseförderungsG 1985 ist zwar durch einen Zuerkennungsbeschluss der Bundesregierung oder deren Verweigerung der Förderung unter Verletzung des Gleichbehandlungsgebots bedingt, aber in dieser bedingten Weise bereits im Rahmen des vor dem Konkurs bestehenden Schuldverhältnisses existent. (T4)

8 Ob 47/04aOGH11.11.2004

Vgl auch; Beis ähnlich wie T2 nur: Auch potentielle Regressforderungen von dritten Pfandbestellern sind zu den aufschiebend bedingten Forderungen zu rechnen, wenn das rückgriffsbegründende Rechtsgeschäft schon vor der Konkurseröffnung bestanden hat. (T5)<br/>Veröff: SZ 2004/158

9 Ob 139/04pOGH06.04.2005

Beis ähnlich wie T5; Beis ähnlich wie T3

3 Ob 143/08pOGH03.09.2008

Vgl auch; Beis ähnlich wie T5; Beisatz: Hier: Bürge im Sinn des § 14 Abs 1 AÜG. (T6)

3 Ob 183/09xOGH30.09.2009

Auch; Beisatz: Hier: Rückerstattungsanspruch nach § 17 Abs 4 GrEStG. (T7)

3 Ob 168/11vOGH18.01.2012

Vgl auch; Ähnlich Beis wie T1; Auch Beis wie T5

8 Ob 64/12pOGH26.07.2012
9 ObA 126/13iOGH19.12.2013

Auch; Beisatz: Hier: Provisionsanspruch iSd § 10 Abs 3 AngG. (T8)

6 Ob 167/13xOGH15.05.2014

Ähnlich

4 Ob 235/17pOGH21.12.2017

Auch; Beis wie T2

17 Ob 7/19gOGH05.12.2019

Beisatz: Hier: Forderung des Bundes auf Zahlung von vor Insolvenzeröffnung nicht abgeführter Lohnsteuer ist eine mit Erlassung des Haftungsbescheids aufschiebend bedingte Insolvenzforderung. (T9)

Dokumentnummer

JJR_19761115_OGH0002_0010OB00738_7600000_002

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