OGH 7Ob62/74 (RS0056144)

OGH7Ob62/7418.4.1974

Rechtssatz

Häufiges Alleinlassen des Ehegatten, insbesondere auch zu den Wochenenden, als schwere Eheverfehlung.

Normen

EheG §49 A1a
EheG §49 A1f

7 Ob 62/74OGH18.04.1974
6 Ob 561/77OGH10.03.1977

Auch

7 Ob 761/82OGH11.11.1982
3 Ob 581/84OGH07.11.1984

Auch; Beisatz: Selbst dann, wenn der Grund dafür in allzugroßer beruflicher Inanspruchnahme liegt, soferne sie nicht nur gelegentlich für kürzere Zeit, sondern dauernd oder wenigstens durch Wochen oder Monate den einen Ehegatten daran hindert, sich dem anderen zu widmen. (T1)

6 Ob 582/88OGH05.05.1988

Vgl auch

7 Ob 4/00iOGH15.03.2000

Beisatz: Das häufige Alleinlassen des Ehegatten - mag es auch beruflich bedingt sein - stellt jedenfalls auf längere Dauer eine schwere Eheverfehlung dar. (T2) Beisatz: Ob das Unterbleiben der erforderlichen Zuwendung durch berufliches Engagement aus Ehrgeiz oder aus finanziellen Überlegungen herrührte, ist in diesem Zusammenhang rechtlich belanglos. (T3)

10 Ob 5/04iOGH16.03.2004
8 Ob 47/06dOGH30.03.2006

Auch

1 Ob 30/08fOGH06.05.2008

Auch; Beisatz: Eine übermäßige Zuwendung zum Beruf und ein damit verbundenes häufiges Alleinlassen des Ehegatten kann grundsätzlich eine schwere Eheverfehlung darstellen. (T4); Beisatz: Der drohende Verlust einer Erwerbsmöglichkeit kann eine berufsbedingte lange Abwesenheit eines Ehegatten vom inländischen Familienwohnsitz allenfalls rechtfertigen. (T5); Bem: Siehe auch RS0123640 (T6); Veröff: SZ 2008/78

Dokumentnummer

JJR_19740418_OGH0002_0070OB00062_7400000_001