OGH 1Ob30/08f (RS0123640)

OGH1Ob30/08f6.5.2008

Rechtssatz

Eine übermäßige Zuwendung zum Beruf und ein damit verbundenes häufiges Alleinlassen des Ehegatten kann grundsätzlich eine schwere Eheverfehlung darstellen. Der drohende Verlust einer Erwerbsmöglichkeit kann aber eine berufsbedingte lange Abwesenheit eines Ehegatten vom inländischen Familienwohnsitz allenfalls rechtfertigen.

Normen

EheG §49 A1a
EheG §49 A1f

1 Ob 30/08fOGH06.05.2008

Veröff: SZ 2008/78

6 Ob 112/17iOGH07.07.2017

Auch; nur: Eine übermäßige Zuwendung zum Beruf kann eine schwere Eheverfehlung darstellen. (T1)

1 Ob 84/22tOGH18.05.2022

nur T1

Dokumentnummer

JJR_20080506_OGH0002_0010OB00030_08F0000_001