OGH 1Ob42/74 (RS0076073)

OGH1Ob42/743.4.1974

Rechtssatz

Handelsgeschäfte sind Geschäfte eines Kaufmannes, die zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehören. Voraussetzung für die Annahme eines sogenannten vorbereitenden Handelsgeschäftes ist also in jedem Fall die Kaufmannsqualität der Vertragspartei im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder zumindest die spätere Betriebsaufnahme des bei Vertragsabschluß in Aussicht genommenen Handelsgewerbes (siehe auch SZ 39/88).

Normen

HGB §343

1 Ob 42/74OGH03.04.1974

Veröff: EvBl 1974/247 S 545

1 Ob 726/79OGH17.10.1979

nur: Voraussetzung für die Annahme eines sogenannten vorbereitenden Handelsgeschäftes ist also in jedem Fall die Kaufmannsqualität der Vertragspartei im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder zumindest die spätere Betriebsaufnahme des bei Vertragsabschluß in Aussicht genommenen Handelsgewerbes (siehe auch SZ 39/88). (T1)

8 Ob 25/91OGH26.09.1991

Veröff: WBl 1992,96

4 Ob 523/95OGH28.03.1995

nur T1; Veröff: SZ 68/66

10 Ob 2029/96xOGH07.05.1996

nur T1

6 Ob 85/14iOGH28.08.2014

Auch

Dokumentnummer

JJR_19740403_OGH0002_0010OB00042_7400000_002

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