Rechtssatz
Zulässigkeit einer Vereinbarung, wonach der Käufer nicht Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüche oder vom Verkäufer nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückhalten darf.
5 Ob 84/73 | OGH | 13.06.1973 |
Beisatz: Hier: Gegenforderungen (T1) Veröff: HS 8225 |
7 Ob 585/77 | OGH | 23.06.1977 |
Vgl |
5 Ob 696/81 | OGH | 02.03.1982 |
nur: Zulässigkeit einer Vereinbarung, wonach der Käufer nicht Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüche zurückhalten darf. (T2) Beisatz: Ebenso beim Werkvertrag. Sittenwidirg ist es aber, sich auf diese Vereinbarung zu berufen, wenn nach gerichtlichem Sachverständigenbefund bereits feststeht, dass die Ware beziehungsweise das Werk mangelhaft ist und die Gewährleistungsansprüche begründet sind. (T3) Veröff: SZ 55/27 = JBl 1984,147 |
6 Ob 561/84 | OGH | 24.05.1984 |
Vgl; nur T2; Beisatz: Klausel, dass Reklamationen nicht zur Zurückhaltung des Werklohnes berechtigten, ist dem Verbraucher gegenüber ungewöhnlich. (T4) |
1 Ob 101/00k | OGH | 06.10.2000 |
Vgl; Beisatz: Steht fest, dass ein Werk dermaßen unverbesserbar mangelhaft ist, dass damit dessen Unbrauchbarkeit verbunden ist, ist die Berufung des gewährleistungspflichtigen Unternehmers auf die vertraglich festgelegte Vorleistungspflicht des Werkbestellers sittenwidrig und unbeachtlich. (T5) |
8 Ob 37/04f | OGH | 27.05.2004 |
Vgl aber; nur T2; Beis ähnlich wie T3 nur: Sittenwidirg ist es aber, sich auf diese Vereinbarung zu berufen, wenn nach gerichtlichem Sachverständigenbefund bereits feststeht, dass die Ware beziehungsweise das Werk mangelhaft ist und die Gewährleistungsansprüche begründet sind. (T6) |
7 Ob 215/05a | OGH | 19.10.2005 |
Auch; Beis wie T3; Beis wie T5; Beis wie T6 |
6 Ob 107/08s | OGH | 14.05.2009 |
Vgl; Beis wie T3; Beis wie T5; Beis wie T6 |
9 Ob 80/09v | OGH | 28.07.2010 |
Vgl; nur T2; Beis ähnlich wie T5; Beisatz: Hier kein an die Unbrauchbarkeit heranreichender gravierender Mangel. (T7) |
Dokumentnummer
JJR_19700113_OGH0002_0080OB00265_6900000_001
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