Rechtssatz
Fragen an den Sachverständigen können Prozessbehauptungen nicht ersetzen.
8 Ob 329/71 | OGH | 14.12.1971 |
Veröff: SZ 41/87 |
4 Ob 625/75 | OGH | 18.11.1975 |
Beisatz: Bei der Beweisaufnahme hervorgekommene Umstände dürfen vom Gericht nur dann berücksichtigt werden, wenn sie in einem entsprechenden Parteienvorbringen Deckung finden. (T1) |
4 Ob 329/97d | OGH | 12.11.1997 |
Auch; Beisatz: Überschießende Feststellungen sind zulässig, so weit sie in den Rahmen des geltend gemachten Klagegrundes fallen; es macht das Verfahren aber nicht mangelhaft, wenn keine überschießenden Feststellungen getroffen werden. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19680702_OGH0002_0080OB00173_6800000_003