OGH 6Ob301/61 (RS0068225)

OGH6Ob301/6120.9.1961

Rechtssatz

Bei Selbstverschulden kann der Eigenbedarf nicht als Kündigungsgrund geltend gemacht werden (MietSlg 7301 ua).

Normen

MG §19 Abs2 Z5 C
MRG §30 Abs2 Z8 B

6 Ob 301/61OGH20.09.1961
7 Ob 229/71OGH02.02.1972

Beisatz: Selbstverschulden liegt vor, wenn der Hauseigentümer trotzt des bestehenden Eigenbedarfs eine Wohnung vermietet. Jedoch schließt eine solche Verfügung eine Kündigung wegen eines erst später entstandenen dringenden Eigenbedarfs nicht aus (SZ 19/237). (T1) Veröff: MietSlg 24292

1 Ob 49/75OGH09.04.1975

Beis wie T1; Veröff: MietSlg 27369

4 Ob 593/75OGH04.11.1975

Beis wie T1; Veröff: MietSlg 27367

1 Ob 546/76OGH10.03.1976

Beis wie T1

1 Ob 777/81OGH13.01.1982

Auch; Beis wie T1; Beisatz: Kein Selbstverschulden, wenn zwischen der Vermietung der Wohnung und dem Eintritt des Eigenbedarfs ein Zeitraum von mehreren Jahren liegt. (T2)

8 Ob 1602/93OGH08.07.1993

Auch; Beisatz: Es liegt ein selbstverschuldeter Eigenbedarf, der eine Kündigung ausschließt, vor, wenn der Hauseigentümer trotz eines ihm bereits bekannten baldigsten Eigenbedarfs eine andere Wohnung in diesem Haus neu vermietet. (T3)

1 Ob 135/08xOGH16.09.2008

Auch; Beisatz: Hier: Selbstverschuldeter Eigenbedarf bejaht; der Vermieter hat es unterlassen, Mietrechte an einer Gemeindewohnung im Wege einer Mietrechtsabtretung zu erwerben, indem er eine für die Abtretung notwendige Zustimmungserklärung nicht beibrachte, obwohl ihm dies möglich gewesen wäre. (T4)

6 Ob 64/14aOGH15.05.2014

Auch; Beis wie T3

6 Ob 129/18sOGH25.10.2018
5 Ob 136/20sOGH04.03.2021
5 Ob 174/21fOGH04.11.2021

Dokumentnummer

JJR_19610920_OGH0002_0060OB00301_6100000_001