OGH 4Ob168/53 (RS0029813)

OGH4Ob168/5310.11.1953

Rechtssatz

Von einer beharrlichen Weigerung kann nur dann gesprochen werden, wenn der Angestellte trotz wiederholter Aufforderung es geflissentlich verabsäumt, einer sich für ihn aus dem Dienstvertrag ergebenden Verpflichtung oder einer speziellen gerechtfertigten Anordnung des Dienstgebers nachzukommen. Daß die Aufforderung oder Mahnung vom Dienstgeber mit dem Hinweis verbunden würde, daß der Angestellte im Falle der Unfügsamkeit Entlassung zu gewärtigen habe, ist nicht erforderlich (betrifft wiederholte Unpünktlichkeit trotz Mahnung).

SW: Arbeitgeber — Entlassungsgrund — wichtiger Grund — vorzeitige Auflösung — Ende — Beendigung — Dienstverhältnis — Arbeitsverhältnis — Unterlagen — Verbot — Beharrlichkeit — Weisung — Anweisung — Auftrag — Nichtfügen — Nichtbefolgung — Befolgung — Ermahnung — Warnung — Verwarnung — Androhung — Ankündigung — Drohung — Unterlassen — Unterlassung — Dienstverweigerung — Dienstleistung — Arbeitsverweigerung — Arbeitsleistung — Pflichtenvernachlässigung — Arbeitsfahrzeug — Auto — Arbeitsvertrag

 

Normen

AngG §27 Z4 E4e
AngG §27 Z4 E4f

4 Ob 168/53OGH10.11.1953

Veröff: SozM IIIE,57 = Arb 5908

4 Ob 42/70OGH09.06.1970

nur: Von einer beharrlichen Weigerung kann nur dann gesprochen werden, wenn der Angestellte trotz wiederholter Aufforderung es geflissentlich verabsäumt, einer sich für ihn aus dem Dienstvertrag ergebenden Verpflichtung oder einer speziellen gerechtfertigten Anordnung des Dienstgebers nachzukommen. (T1) Veröff: Arb 8785 = JBl 1971,266 = Ind 1971 H3-4,800 = SozM IA/d,919

4 Ob 67/70OGH22.09.1970

nur T1

4 Ob 87/71OGH12.10.1971

nur T1; Veröff: SozM IA/d,971

4 Ob 61/76OGH13.07.1976

Veröff: Arb 9493

4 Ob 24/78OGH18.04.1978

Auch; nur T1; Veröff: Arb 9691 = SozM IA/d,1170 = ZAS 1979,142 (zustimmend Schön)

4 Ob 121/79OGH03.06.1980

nur T1; Veröff: ZAS 1981,217 (mit Anmerkung von Steinbauer)

4 Ob 19/80OGH25.11.1980

Vgl

4 Ob 146/80OGH25.11.1980

nur T1

4 Ob 74/83OGH12.07.1983

nur T1; Veröff: RdW 1984,180

4 Ob 23/85OGH26.02.1985

Auch; Beisatz: Hier: Radioverbot in Datenverarbeitungsbetrieb. (T2) Veröff: RdW 1985,318 = Arb 10412

4 Ob 30/85OGH19.03.1985

Auch; nur T1

4 Ob 115/85OGH01.10.1985

Auch; nur T1

9 ObA 80/88OGH13.04.1988

Vgl auch; nur T1; Beisatz: § 48 ASGG (T3)

9 ObA 17/91OGH13.03.1991

Vgl auch; nur T1; Beis wie T3

9 ObA 276/92OGH11.11.1992

Vgl auch; nur T1; Beisatz: Hier: Herausgabe von Buchhaltungsunterlagen. (T4) Beis wie T3

8 ObA 259/95OGH18.08.1995

Auch; nur T1; Beisatz: Hier: Beharrliche Weigerung der Arbeitnehmerin, das Dienstfahrzeug entsprechend einer Vereinbarung im Dienstvertrag nach Aufkündigung ihres Dienstverhältnisses und Dienstleistung zurückzustellen. (T5) Beis wie T3

9 ObA 164/95OGH06.12.1995

Auch; nur T1; Beisatz: Hier: Weigerung eines im Außendienst tätigen Angestellten, einen Terminkalenderauszug aus dem Computer für die jeweils nächste Woche dem Dienstvorgesetzten auszudrucken, zur Wochenbesprechung mitzubringen und seinen Kalender vorzulegen sowie einen Gesprächstermin abzusagen. (T6)

8 ObA 2108/96zOGH12.09.1996

Auch; nur T1; Beisatz: Hier: Leitender Angestellter, der sich beharrlich einer vermutbaren Organisationsänderung widersetzte. (T7)

8 ObA 167/97kOGH16.10.1997

Auch; Beisatz: Hier: Ein Sachwalter, der es trotz wiederholter Mahnung durch den Dienstgber (Verein) unterläßt, die Anzahl der übernommenen Sachwalterschaften auf die übliche Zahl zu erhöhen (von 8 auf 27). - Beobachtung über einige Zeit erforderlich. (T8)

9 ObA 134/98sOGH21.10.1998

Vgl auch; Beisatz: Um von einer beharrlichen Weigerung sprechen zu können, muß der wiederholten Begehung eine vom Dienstnehmer unbeachtete Ermahnung (Verwarnung) des Dienstgebers vorangegangen sein. (T9)

9 ObA 35/03tOGH21.05.2003

Auch; nur T1

Dokumentnummer

JJR_19531110_OGH0002_0040OB00168_5300000_002

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