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BGBl II 273/2026

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

273. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten

273. Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten geändert wird

Auf Grund des § 17 Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl. Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 62/2026, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten, BGBl. II Nr. 382/2001, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 500/2021, wird wie folgt geändert:

1. In § 4 Abs. 1 entfällt die Wortfolge samt Satzzeichen „, ausgenommen jene nach § 26 Z 9 EStG 1988,“.

2. In § 6 wird folgender Abs. 7 angefügt:

„(7) § 4 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 273/2026 ist anzuwenden, wenn

  1. 1. die Einkommensteuer veranlagt wird, erstmalig bei der Veranlagung 2027,
  2. 2. die Einkommensteuer (Lohnsteuer) durch Abzug eingehoben oder durch Veranlagung festgesetzt wird, erstmalig für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2026 enden.“

Marterbauer

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