301. Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über den Betrieb der Kommunikationsplattform Verbrauchergesundheit (KVGV)
Auf Grund des § 33 Abs. 2 des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes - LMSVG, BGBl. I Nr. 13/2006, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 51/2017, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
§ 1. (1) Für die Zwecke des Informationsaustausches zwischen der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen, dem Landeshauptmann gemäß § 24 LMSVG, der Agentur gemäß § 65 LMSVG, den Untersuchungsanstalten der Länder gemäß § 72 LMSVG und der Verbindungsstelle gemäß § 33 Abs. 1 LMSVG wird zur Unterstützung einer einheitlichen Vorgangsweise bei der amtlichen Kontrolle von dem LMSVG unterliegenden Waren eine Kommunikationsplattform Verbrauchergesundheit (KVG) errichtet.
(2) Die gemäß Abs. 1 errichtete KVG kann auch zur Vereinfachung der Kommunikationswege zwischen den in Abs. 1 angeführten zuständigen Behörden und den Lebensmittelunternehmen gemäß § 3 Z 10 LMSVG verwendet werden.
§ 2. (1) Die gemäß § 1 Abs. 1 errichte KVG wird von der Bundesrechenzentrum Gesellschaft mit beschränkter Haftung betrieben.
(2) Der Betreiber der Kommunikationsplattform Verbrauchergesundheit (KVG) ist hinsichtlich dieser Internetseite und der für die Authentifizierung und Identifikation der Benutzerinnen/Benutzer von in der KVG eingebundenen Anwendungen gesetzlicher Dienstleister im Sinne des § 4 Z 5 und des § 10 Abs. 2 des Datenschutzgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 165/1999 in der Fassung BGBl. I Nr. 132/2015.
Rendi-Wagner
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