436. Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport über die Errichtung nachgeordneter Dienstbehörden und Personalstellen im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport (Dienstrechtsverfahrens- und Personalstellenverordnung - BMLVS 2017 - DVPV BMLVS 2017)
Auf Grund des § 2 Abs. 3 des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 (DVG), BGBl. Nr. 29/1984, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 64/2016, sowie des § 2e Abs. 1a des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG), BGBl. Nr. 86/1948, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 104/2016, wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler verordnet:
Nachgeordnete Dienstbehörden
§ 1. (1) Ab 1. Jänner 2017 sind nachgeordnete Dienstbehörden im Sinne des § 2 Abs. 3 DVG
- 1. das Kommando Landstreitkräfte,
- 2. das Kommando Luftstreitkräfte und
- 3. das Kommando Logistik.
(2) Ab 1. September 2017 ist darüber hinaus das Kommando Führungsunterstützung und Cyber Defence nachgeordnete Dienstbehörde im Sinne des § 2 Abs. 3 DVG.
Nachgeordnete Personalstellen
§ 2. Nachgeordnete Personalstellen im Sinne des § 2e Abs. 1a VBG sind
- 1. ab 1. Jänner 2017 die Dienststellen nach § 1 Abs. 1 und
- 2. ab 1. September 2017 darüber hinaus die Dienststelle nach § 1 Abs. 2.
Übergangsbestimmungen
§ 3. (1) Mit 1. Jänner 2017 geht die Zuständigkeit für die vor diesem Zeitpunkt jeweils beim
- 1. Streitkräfteführungskommando und
- 2. Kommando Einsatzunterstützung
anhängigen Verfahren auf die jeweils neuen Dienstbehörden nach § 2 Abs. 5 DVG oder Personalstellen nach § 2e Abs. 4 VBG über.
(2) Mit 1. September 2017 geht die Zuständigkeit für die vor diesem Zeitpunkt bei der Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport anhängigen Verfahren auf das Kommando Führungsunterstützung und Cyber Defence als neue Dienstbehörde nach § 2 Abs. 5 DVG oder Personalstelle nach § 2e Abs. 4 VBG über.
In- und Außerkrafttreten
§ 4. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2017 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Dienstrechtsverfahrens- und Personalstellenverordnung - BMLV 2006 (DVPV BMLV 2006), BGBl. II Nr. 290/2006, außer Kraft.
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