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BGBl II 437/2016

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

437. Verordnung: Bilanzgliederungsverordnung - BGVO

437. Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung gemeinnütziger Bauvereinigungen (Bilanzgliederungsverordnung - BGVO)

Auf Grund des § 23 Abs. 4 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes, BGBl. Nr. 139/1979, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 157/2015, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Justiz verordnet:

§ 1. Gemeinnützige Bauvereinigungen haben die Bilanz gemäß Anlage A, die Gewinn- und Verlustrechnung gemäß Anlage B zu erstellen.

§ 2. (1) Diese Verordnung tritt mit 30. Dezember 2016 in Kraft; sie ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen.

(2) Die Verordnung BGBl. II Nr. 157/1997 tritt mit Ablauf des 29. Dezember 2016 außer Kraft und ist letztmalig auf Geschäftsjahre anzuwenden, die vor dem 1. Jänner 2016 beginnen.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Mitterlehner

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