207. Verordnung der Bundesministerin für Finanzen, mit der die Verordnung über die Festlegung des Parameters für den variablen Bereich der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung (Parameterverordnung - Arbeitslosenversicherung) geändert wird
Auf Grund des § 12 Abs. 5 des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 (BHG 2013), BGBl. I Nr. 139/2009, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 62/2012, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz verordnet:
Die Verordnung über die Festlegung des Parameters für den variablen Bereich der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung (Parameterverordnung - Arbeitslosenversicherung), BGBl. II Nr. 327/2012 wird wie folgt geändert:
1. Dem § 1 wird folgender Absatz 4 angefügt:
„(4) In den Jahren 2013 und 2014 gehören zu den Auszahlungen gemäß Abs. 1 auch jene für Fachkräftestipendien gemäß § 34b AMSG. Die Auszahlungen für Fachkräftestipendien dürfen jeweils 25 Mio. € in jedem Finanzjahr nicht übersteigen.“
2. Dem § 3 wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) § 1 Abs. 4, in der Fassung BGBl. II Nr. 207/2013, tritt mit 1. Juli 2013 in Kraft.“
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