§ 19
Rechtsansprüche
Folgende Bestimmungen dieses Hauptstückes räumen Rechtsansprüche ein:
- a) den Nachbarn (§ 7 Abs. 2) die §§ 10 Abs. 1 und 2 sowie 11 Abs. 1, jeweils im Umfang der Bestimmung des § 9 Abs. 1 lit. b;
- b) den Grundeigentümern und sonstigen dinglich Berechtigten mit Ausnahme der Hypothekargläubiger die §§ 14 Abs. 8, 15 und 16.
14.12.2015
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
