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StLGBG 2023 – Steiermärkisches Landes-Gleichbehandlungsgesetz 2023 – StLGBG 2023

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2025

§ 0 StLGBG 2023

Bundesland

Steiermark

Kurztitel

Steiermärkisches Landes-Gleichbehandlungsgesetz 2023 – StLGBG 2023

Kundmachungsorgan

LGBl. Nr. 46/2023 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 68/2025

Typ

LG

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.09.2025

Abkürzung

StLGBG 2023

Index

2060 Gleichbehandlung

Umsetzungshinweis

Langtitel

Gesetz vom 16. Mai 2023, mit dem das Gesetz über die Gleichbehandlung, Gleichstellung und das Verbot der Diskriminierung (Steiermärkisches Landes-Gleichbehandlungsgesetz 2023 – StLGBG 2023) erlassen wird

LGBl. Nr. 46/2023 (XVIII. GPStLT RV EZ 3021/1 AB EZ 3021/3) [CELEX-Nr.: 32000L0043 , 32000L0078 , 32004L0113 , 32006L0054 , 32010L0041 , 32014L0054 , 32019L1152 , 32019L1158 ]

Änderung

LGBl. Nr. 68/2025 (XIX. GPStLT RV EZ 524/1 AB EZ 524/4)

Präambel/Promulgationsklausel

Inhaltsverzeichnis

1. Teil
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Ziele

§ 2 Geltungsbereich

§ 3 Begriffsbestimmungen

§ 4 Begriff der Diskriminierung

2. Teil
Dienstrechtliche Gleichbehandlung

1. Abschnitt
Gleichbehandlungsgebot

§ 5 Gleichbehandlungsgebot im Zusammenhang mit einem Dienst- oder Ausbildungsverhältnis

§ 6 Gerechtfertigte Ungleichbehandlung

§ 7 Ausschreibung von Stellen und Funktionen

§ 8 Auswahlkriterien

§ 9 Verwendungen und Stellen

§ 10 Belästigung

§ 11 Vertretung in Kommissionen und anderen Kollegialorganen

§ 12 Vorkehrung für Menschen mit Behinderung

2. Abschnitt
Besondere Gleichstellungsmaßnahmen

§ 13 Gleichstellungsgebot

§ 14 Gleichbehandlung bei Aus- und Weiterbildung

§ 15 Förderungsmaßnahmen für Karenzierte

§ 16 Gleichstellungsprogramm

3. Abschnitt
Rechtsfolgen der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes

§ 17 Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes bei der Begründung eines Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses

§ 18 Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes bei der Festsetzung des Entgeltes

§ 19 Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes bei der Gewährung freiwilliger Sozialleistungen

§ 20 Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes bei Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung

§ 21 Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes beim beruflichen Aufstieg

§ 22 Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes bei sonstigen Arbeitsbedingungen

§ 23 Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes bei Beendigung des Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses

§ 24 Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes bei Ausschreibungen

§ 25 Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes durch Belästigung

§ 26 Entschädigungshöhe für die erlittene persönliche Beeinträchtigung

§ 27 Geltendmachung von Ansprüchen

§ 28 Benachteiligungsverbot von Bediensteten

3. Teil
Antidiskriminierung

§ 29 Verbot der Diskriminierung

§ 30 Gerechtfertigte Ungleichbehandlung

§ 31 Entschädigung für die erlittene persönliche Beeinträchtigung

§ 32 Geltendmachung von Ersatzansprüchen

§ 33 Benachteiligungsverbot

4. Teil
Institutionen betreffend Gleichbehandlung und Gleichstellung und ihre Aufgaben

§ 34 Institutionen

§ 35 Weisungsfreiheit und zeitliche Inanspruchnahme

§ 36 Verschwiegenheitspflicht

§ 37 Gleichbehandlungskommission

§ 38 Aufgaben der Gleichbehandlungskommission

§ 39 Geschäftsführung der Gleichbehandlungskommission

§ 40 Gutachten der Gleichbehandlungskommission

§ 41 Gutachten betreffend Lehrerinnen/Lehrer an öffentlichen Pflichtschulen und an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen

§ 42 Gutachtenerstellung durch die Gleichbehandlungskommission

§ 43 Die/Der Gleichbehandlungsbeauftragte

§ 44 Aufgaben der/des Gleichbehandlungsbeauftragten

§ 45 Rechte nach der Richtlinie (EU) 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen

§ 46 Aufgaben der/des Gleichbehandlungsbeauftragten betreffend Lehrerinnen/Lehrer an öffentlichen Pflichtschulen und an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen

§ 47 Kontaktpersonen

§ 48 Aufgaben der Kontaktpersonen

§ 49 Aufgaben der Kontaktpersonen betreffend Lehrerinnen/Lehrer an öffentlichen Pflichtschulen und an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen

§ 50 Ruhen und Enden der Mitgliedschaft und von Funktionen

§ 51 Berichtspflicht gegenüber der Landesregierung und dem Landtag

5. Teil
Schlussbestimmungen

§ 52 Datenverarbeitung

§ 53 Verweise

§ 54 EU-Recht

§ 55 Eigener Wirkungsbereich

§ 56 Sanktionen

§ 57 Übergangsbestimmungen

§ 57a Personenbezogene Bezeichnungen

§ 58 Inkrafttreten

§ 59 Außerkrafttreten

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 68/2025

Im RIS seit

03.09.2025

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2026

Gesetzesnummer

20001756

Dokumentnummer

LST40035030

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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