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§ 38 StLGBG 2023

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.2023

§ 38

Aufgaben der Gleichbehandlungskommission

Die Gleichbehandlungskommission hat sich mit den die Gleichbehandlung und Gleichstellung betreffenden Fragen zu befassen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben kann die Gleichbehandlungskommission insbesondere:

  1. 1. Gutachten gemäß § 40 erstatten,
  2. 2. Stellungnahmen zu Begutachtungsentwürfen von Gesetzen und Verordnungen des Landes, die Angelegenheiten der Gleichbehandlung und Gleichstellung im öffentlichen Dienst berühren, abgeben; zu diesem Zweck sind Begutachtungsentwürfe der Gleichbehandlungskommission zu übermitteln,
  3. 3. Stellungnahmen zu allen Fragen der Gleichbehandlung und Gleichstellung abgeben.

01.06.2023

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