§ 38
Aufgaben der Gleichbehandlungskommission
Die Gleichbehandlungskommission hat sich mit den die Gleichbehandlung und Gleichstellung betreffenden Fragen zu befassen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben kann die Gleichbehandlungskommission insbesondere:
- 1. Gutachten gemäß § 40 erstatten,
- 2. Stellungnahmen zu Begutachtungsentwürfen von Gesetzen und Verordnungen des Landes, die Angelegenheiten der Gleichbehandlung und Gleichstellung im öffentlichen Dienst berühren, abgeben; zu diesem Zweck sind Begutachtungsentwürfe der Gleichbehandlungskommission zu übermitteln,
- 3. Stellungnahmen zu allen Fragen der Gleichbehandlung und Gleichstellung abgeben.
01.06.2023
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