§ 56
Sanktionen
Jede unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung und jede Anweisung zur Diskriminierung aus einem Diskriminierungsgrund sowie jede Belästigung und jede Anweisung zur Belästigung durch eine Bedienstete/einen Bediensteten verletzt die Verpflichtungen, die sich aus dem Dienstverhältnis ergeben, und ist nach den dienst- und disziplinarrechtlichen Vorschriften zu verfolgen.
01.06.2023
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
