§ 0 S.GVG 2023
Bundesland
Salzburg
Kurztitel
Salzburger Grundverkehrsgesetz 2023
Kundmachungsorgan
LGBl Nr 95/2022 zuletzt geändert durch LGBl Nr 75/2025
Typ
LG
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.09.2025
Abkürzung
S.GVG 2023
Index
6 Grundverkehr
Langtitel
Gesetz vom 9. November 2022 zur Regelung des Grundverkehrs im Land Salzburg (Salzburger Grundverkehrsgesetz 2023 – S.GVG 2023)
StF: LGBl Nr 95/2022 (Blg LT 16. GP: RV 26 , AB 73 , jeweils 6. Sess)
Änderung
LGBl Nr 75/2025 (Blg LT 17. GP: RV 479 , AB 533 , jeweils 3. Sess)
Präambel/Promulgationsklausel
Der Salzburger Landtag hat beschlossen:
Inhaltsverzeichnis
1. Hauptstück
Beschränkungen des rechtsgeschäftlichen Verkehrs mit Grundstücken
1. Abschnitt
Beschränkungen des rechtsgeschäftlichen Verkehrs mit land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken („Grüner Grundverkehr“)
1. Unterabschnitt
Anwendungsbereich, Zielsetzung, Behörden
2. Unterabschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 2 Land- oder forstwirtschaftliche Grundstücke, land- oder forstwirtschaftliche Nutzung
§ 3 Leistungsfähiger land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb, Hofstelle, betrieblicher Mittelpunkt, ortsüblicher Umgriff
§ 4 Landwirt, Forstwirt
§ 5 Einheitswerte von land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken und Betrieben
§ 6 Bewertung von land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken und von Rechten
3. Unterabschnitt
Maßnahmen zur Sicherstellung der Ziele dieses Abschnitts
§ 7 Zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte
§ 8 Allgemeine Voraussetzungen für die Zustimmung
§ 9 Besondere Gründe für die Versagung der Zustimmung
§ 10 Bewirtschaftungsverpflichtung
2. Abschnitt
Beschränkungen des rechtsgeschäftlichen Verkehrs mit Baugrundstücken („Grauer Grundverkehr“)
1. Unterabschnitt
Anwendungsbereich, Zielsetzung, Behörden
2. Unterabschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 12 Baugrundstücke
§ 13 Weitere Begriffsbestimmungen
3. Unterabschnitt
Maßnahmen zur Sicherstellung der Ziele dieses Abschnitts
§ 14 Anzeigepflichtige Rechtsgeschäfte
§ 15 Inhalte einer Anzeige
§ 16 Erklärungspflicht betreffend Wohnungen
§ 17 Erklärungspflicht betreffend touristische Objekte und Nutzungseinheiten
§ 18 Nutzungsverpflichtung
§ 19 Behandlung von Anzeigen durch die/den Grundverkehrsbeauftragte(n)
3. Abschnitt
Beschränkungen des rechtsgeschäftlichen Verkehrs für Ausländer („Ausländergrundverkehr“)
1. Unterabschnitt
Anwendungsbereich, Zielsetzung, Behörden
2. Unterabschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 21 Ausländer
§ 22 Gleichstellung mit Inländern
§ 23 Weitere Begriffsbestimmungen: Hauptwohnsitz, Wohnsitz, Wohnung
3. Unterabschnitt
Maßnahmen zur Sicherstellung der Ziele dieses Abschnitts
1. Teil
§ 24 Zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte
§ 25 Allgemeine Voraussetzungen für die Zustimmung
§ 26 Besondere Gründe für die Versagung der Zustimmung
§ 27 Nutzungserklärung, Nutzungsverpflichtung
2. Teil
§ 28 Anzeigepflichtige Rechtsgeschäfte
4. Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen für den rechtsgeschäftlichen Verkehr mit Grundstücken
§ 29 Grundverkehrsrechtliches Kumulationsprinzip
§ 30 Sicherstellung von Nutzungen durch Auflagen, Bedingungen und/oder Befristungen sowie durch finanzielle Sicherheiten
§ 31 Form, Inhalte und Einbringung von Erklärungen, Bescheinigungen und planlichen Darstellungen
§ 32 Ausübung eines Eintrittsrechts
2. Hauptstück
Rechtserwerb an Grundstücken im Weg der Versteigerung, von Todes wegen, durch Ersitzung oder durch Bauen auf fremden Grund
1. Abschnitt
Zwangsversteigerung
§ 33 Verfahren bei Zuschlagserteilung
§ 34 Erneute Versteigerung
§ 35 Verfahren bei Überboten
§ 36 Befugnisse und Entscheidungen der zuständigen Grundverkehrsbehörde im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens
2. Abschnitt
Freiwillige Feilbietung
§ 37 Versteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft und freiwillige Feilbietung
3. Abschnitt
Erwerb von Todes wegen
§ 38 Zustimmungsbedürftiger Rechtserwerb, Voraussetzungen für die Zustimmung, Behörden
§ 39 Sonderbestimmungen für nicht von § 38 Abs 3 erfasste Personen
§ 40 Pflicht zur Antragstellung an das Grundbuchsgericht
§ 41 Bestellung eines Kurators bei Erwerben von Todes wegen ohne inländisches Verlassenschaftsverfahren
§ 42 Vorgehen im Fall der Säumigkeit bei der Antragstellung
4. Abschnitt
Ersitzung und Eigentumserwerb durch Bauen auf fremdem Grund
5. Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen für den Rechtserwerb an Grundstücken im Weg der Versteigerung, von Todes wegen, durch Ersitzung oder durch Bauen auf fremdem Grund
§ 44 Ausstellung von Bestätigungen und Bescheinigungen
3. Hauptstück
Behörden und Verfahren
§ 45 Grundverkehrsbeauftragte/Grundverkehrsbeauftragter
§ 46 Grundverkehrskommission
§ 47 Kommission für die Erteilung von Ausnahmen („Ausnahmenkommission“)
§ 48 Verfahrensvorschriften
§ 49 Zustellung durch Übersendung
4. Hauptstück
Zivilrechtliche Vorschriften, Grundbuchsvorschriften
§ 50 Zulässigkeit der grundbücherlichen Durchführung
§ 51 Unzulässigkeit der grundbücherlichen Durchführung, rückwirkende Rechtsunwirksamkeit von Rechtsgeschäften
§ 52 Rückabwicklung
5. Hauptstück
Überwachung und Sanktionen
§ 53 Zuständigkeit
§ 54 Besondere Überwachungsorgane
§ 55 Befugnisse und Pflichten der Organe im Rahmen der Überwachung
§ 55a Besondere melderechtliche Kontrollbefugnisse
§ 56 Pflichten der Rechtserwerber im Rahmen der Überwachung
§ 57 Mitwirkung der Erbringer von Versorgungsleistungen
§ 58 Auftrag zur Herstellung des einer Bewirtschaftungspflicht oder Nutzungserklärung entsprechenden Zustands – Gerichtliche Versteigerung eines Grundstücks oder Rechts
§ 59 Auftrag zur Auflassung der Nutzung
§ 60 Schein- und Umgehungsgeschäfte
§ 61 Klage auf Feststellung der Nichtigkeit
§ 62 Nachträgliches Prüfungsverfahren
§ 62a Wiederaufnahme des Verfahrens
§ 63 Strafbestimmungen, Widmung von Geldstrafen
§ 64 Besondere Fälle der Verantwortlichkeit – Verbandsverantwortlichkeit
6. Hauptstück
Schlussbestimmungen
§ 65 Verarbeitung personenbezogener Daten
§ 66 Verarbeitung in gemeinsamer Verantwortung
§ 67 Verordnungen der Landesregierung
§ 68 Besondere Ermächtigung der Landesregierung aus Anlass von Epidemien, außergewöhnlichen Ereignissen oder krisenhaften Entwicklungen
§ 69 Bericht der Landesregierung zur Lage des Grundverkehrs in Salzburg
§ 70 Verweisungen
§ 71 In- und Außerkrafttreten
§ 72 Übergangsbestimmungen
§§ 73ff Inkrafttreten novellierter Bestimmungen; Übergangsbestimmungen dazu
Im RIS seit
30.07.2025
Zuletzt aktualisiert am
01.08.2025
Gesetzesnummer
20001397
Dokumentnummer
LSB40029587
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
