vorheriges Dokument
nächstes Dokument

S.GVG 2023 – Salzburger Grundverkehrsgesetz 2023

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2025

§ 0 S.GVG 2023

Bundesland

Salzburg

Kurztitel

Salzburger Grundverkehrsgesetz 2023

Kundmachungsorgan

LGBl Nr 95/2022 zuletzt geändert durch LGBl Nr 75/2025

Typ

LG

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.09.2025

Abkürzung

S.GVG 2023

Index

6 Grundverkehr

Langtitel

Gesetz vom 9. November 2022 zur Regelung des Grundverkehrs im Land Salzburg (Salzburger Grundverkehrsgesetz 2023 – S.GVG 2023)

StF: LGBl Nr 95/2022 (Blg LT 16. GP: RV 26 , AB 73 , jeweils 6. Sess)

Änderung

LGBl Nr 75/2025 (Blg LT 17. GP: RV 479 , AB 533 , jeweils 3. Sess)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Salzburger Landtag hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

1. Hauptstück

Beschränkungen des rechtsgeschäftlichen Verkehrs mit Grundstücken

1. Abschnitt

Beschränkungen des rechtsgeschäftlichen Verkehrs mit land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken („Grüner Grundverkehr“)

1. Unterabschnitt

Anwendungsbereich, Zielsetzung, Behörden

§ 1

2. Unterabschnitt

Allgemeine Bestimmungen

§ 2 Land- oder forstwirtschaftliche Grundstücke, land- oder forstwirtschaftliche Nutzung

§ 3 Leistungsfähiger land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb, Hofstelle, betrieblicher Mittelpunkt, ortsüblicher Umgriff

§ 4 Landwirt, Forstwirt

§ 5 Einheitswerte von land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken und Betrieben

§ 6 Bewertung von land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken und von Rechten

3. Unterabschnitt

Maßnahmen zur Sicherstellung der Ziele dieses Abschnitts

§ 7 Zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte

§ 8 Allgemeine Voraussetzungen für die Zustimmung

§ 9 Besondere Gründe für die Versagung der Zustimmung

§ 10 Bewirtschaftungsverpflichtung

2. Abschnitt

Beschränkungen des rechtsgeschäftlichen Verkehrs mit Baugrundstücken („Grauer Grundverkehr“)

1. Unterabschnitt

Anwendungsbereich, Zielsetzung, Behörden

§ 11

2. Unterabschnitt

Allgemeine Bestimmungen

§ 12 Baugrundstücke

§ 13 Weitere Begriffsbestimmungen

3. Unterabschnitt

Maßnahmen zur Sicherstellung der Ziele dieses Abschnitts

§ 14 Anzeigepflichtige Rechtsgeschäfte

§ 15 Inhalte einer Anzeige

§ 16 Erklärungspflicht betreffend Wohnungen

§ 17 Erklärungspflicht betreffend touristische Objekte und Nutzungseinheiten

§ 18 Nutzungsverpflichtung

§ 19 Behandlung von Anzeigen durch die/den Grundverkehrsbeauftragte(n)

3. Abschnitt

Beschränkungen des rechtsgeschäftlichen Verkehrs für Ausländer („Ausländergrundverkehr“)

1. Unterabschnitt

Anwendungsbereich, Zielsetzung, Behörden

§ 20

2. Unterabschnitt

Allgemeine Bestimmungen

§ 21 Ausländer

§ 22 Gleichstellung mit Inländern

§ 23 Weitere Begriffsbestimmungen: Hauptwohnsitz, Wohnsitz, Wohnung

3. Unterabschnitt

Maßnahmen zur Sicherstellung der Ziele dieses Abschnitts

1. Teil

§ 24 Zustimmungsbedürftige Rechtsgeschäfte

§ 25 Allgemeine Voraussetzungen für die Zustimmung

§ 26 Besondere Gründe für die Versagung der Zustimmung

§ 27 Nutzungserklärung, Nutzungsverpflichtung

2. Teil

§ 28 Anzeigepflichtige Rechtsgeschäfte

4. Abschnitt

Gemeinsame Bestimmungen für den rechtsgeschäftlichen Verkehr mit Grundstücken

§ 29 Grundverkehrsrechtliches Kumulationsprinzip

§ 30 Sicherstellung von Nutzungen durch Auflagen, Bedingungen und/oder Befristungen sowie durch finanzielle Sicherheiten

§ 31 Form, Inhalte und Einbringung von Erklärungen, Bescheinigungen und planlichen Darstellungen

§ 32 Ausübung eines Eintrittsrechts

2. Hauptstück

Rechtserwerb an Grundstücken im Weg der Versteigerung, von Todes wegen, durch Ersitzung oder durch Bauen auf fremden Grund

1. Abschnitt

Zwangsversteigerung

§ 33 Verfahren bei Zuschlagserteilung

§ 34 Erneute Versteigerung

§ 35 Verfahren bei Überboten

§ 36 Befugnisse und Entscheidungen der zuständigen Grundverkehrsbehörde im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens

2. Abschnitt

Freiwillige Feilbietung

§ 37 Versteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft und freiwillige Feilbietung

3. Abschnitt

Erwerb von Todes wegen

§ 38 Zustimmungsbedürftiger Rechtserwerb, Voraussetzungen für die Zustimmung, Behörden

§ 39 Sonderbestimmungen für nicht von § 38 Abs 3 erfasste Personen

§ 40 Pflicht zur Antragstellung an das Grundbuchsgericht

§ 41 Bestellung eines Kurators bei Erwerben von Todes wegen ohne inländisches Verlassenschaftsverfahren

§ 42 Vorgehen im Fall der Säumigkeit bei der Antragstellung

4. Abschnitt

Ersitzung und Eigentumserwerb durch Bauen auf fremdem Grund

§ 43

5. Abschnitt

Gemeinsame Bestimmungen für den Rechtserwerb an Grundstücken im Weg der Versteigerung, von Todes wegen, durch Ersitzung oder durch Bauen auf fremdem Grund

§ 44 Ausstellung von Bestätigungen und Bescheinigungen

3. Hauptstück

Behörden und Verfahren

§ 45 Grundverkehrsbeauftragte/Grundverkehrsbeauftragter

§ 46 Grundverkehrskommission

§ 47 Kommission für die Erteilung von Ausnahmen („Ausnahmenkommission“)

§ 48 Verfahrensvorschriften

§ 49 Zustellung durch Übersendung

4. Hauptstück

Zivilrechtliche Vorschriften, Grundbuchsvorschriften

§ 50 Zulässigkeit der grundbücherlichen Durchführung

§ 51 Unzulässigkeit der grundbücherlichen Durchführung, rückwirkende Rechtsunwirksamkeit von Rechtsgeschäften

§ 52 Rückabwicklung

5. Hauptstück

Überwachung und Sanktionen

§ 53 Zuständigkeit

§ 54 Besondere Überwachungsorgane

§ 55 Befugnisse und Pflichten der Organe im Rahmen der Überwachung

§ 55a Besondere melderechtliche Kontrollbefugnisse

§ 56 Pflichten der Rechtserwerber im Rahmen der Überwachung

§ 57 Mitwirkung der Erbringer von Versorgungsleistungen

§ 58 Auftrag zur Herstellung des einer Bewirtschaftungspflicht oder Nutzungserklärung entsprechenden Zustands – Gerichtliche Versteigerung eines Grundstücks oder Rechts

§ 59 Auftrag zur Auflassung der Nutzung

§ 60 Schein- und Umgehungsgeschäfte

§ 61 Klage auf Feststellung der Nichtigkeit

§ 62 Nachträgliches Prüfungsverfahren

§ 62a Wiederaufnahme des Verfahrens

§ 63 Strafbestimmungen, Widmung von Geldstrafen

§ 64 Besondere Fälle der Verantwortlichkeit – Verbandsverantwortlichkeit

6. Hauptstück

Schlussbestimmungen

§ 65 Verarbeitung personenbezogener Daten

§ 66 Verarbeitung in gemeinsamer Verantwortung

§ 67 Verordnungen der Landesregierung

§ 68 Besondere Ermächtigung der Landesregierung aus Anlass von Epidemien, außergewöhnlichen Ereignissen oder krisenhaften Entwicklungen

§ 69 Bericht der Landesregierung zur Lage des Grundverkehrs in Salzburg

§ 70 Verweisungen

§ 71 In- und Außerkrafttreten

§ 72 Übergangsbestimmungen

§§ 73ff Inkrafttreten novellierter Bestimmungen; Übergangsbestimmungen dazu

Im RIS seit

30.07.2025

Zuletzt aktualisiert am

01.08.2025

Gesetzesnummer

20001397

Dokumentnummer

LSB40029587

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte