Kosten
§ 7.
Für die Einräumung der Ratenzahlung gem. § 28 ElWG dürfen seitens der Netzbetreiber und der Lieferanten den Haushaltskundinnen und Haushaltskunden sowie Kleinunternehmen keine zusätzlichen administrativen Kosten verrechnet werden.
Zuletzt aktualisiert am
13.07.2026
Gesetzesnummer
20013229
Dokumentnummer
NOR40279325
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
