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Anlage Lehrplan des Lehrganges der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik für Absolventinnen und Absolventen der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2023

Anlage

LEHRPLAN DES LEHRGANGS DER BILDUNGSANSTALT FÜR ELEMENTARPÄDAGOGIK FÜR ABSOLVENTINNEN UND ABSOLVENTEN DER BILDUNGSANSTALT FÜR SOZIALPÄDAGOGIK
(einschließlich des Lehrgangs für Berufstätige)

I. STUNDENTAFEL1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A.

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übungen

Wochenstunden

 

 

Jahrgang

I.

Summe

LVGr.

Semester

 

 

1.

2.

 

 

A.1.

Pflichtgegenstände2

 

 

 

 

1.

Religion/ Ethik3

2

2

4

III

2.

Elementarpädagogik (unter 1 bis 6 Jahre) – Theorie und Praxis

2.1

Pädagogik (einschließlich Psychologie, Soziologie), Didaktik, Inklusive Pädagogik

6

5

11

II

2.2

Frühe sprachliche Bildung und Förderung

3

2

5

II

2.3

Praxis, Physiologische Grundlagen

13

8

21

III

2.4

Deutsch (einschließlich Kinder- und Jugendliteratur)

1

-

1

I

2.5

Deutsch als Zweitsprache

-

2

2

II

2.6

Organisation, Management und Recht

1

-

1

II

2.7

Medienpädagogik

1

1

2

III

3.

Ausdruck, Gestaltung und Bewegung

 

 

 

 

3.1

Künstlerisch-kreativer Bereich

 

 

 

 

3.1.1

Bildnerische Erziehung

2

-

2

(IVa)

3.1.2

Werkerziehung

-

1

1

(IV)

3.1.3

Textiles Gestalten

1

-

1

IV

3.2

Musikalischer Bereich

 

 

 

 

3.2.1

Musikerziehung und Stimmbildung4

1

1

2

IVa

3.3

Bewegungserziehlicher Bereich

 

 

 

3.3.1

Bewegungserziehung; Bewegung und Sport und Rhythmisch-musikalische Erziehung

2

2

4

IVa

Wochenstundenzahl Stammbereich

33

24

57

 

A.2.

Schulautonomer Erweiterungsbereich5

2

2

4

 

A.3.

Verbindliche Übungen

 

 

 

 

1.1

Kommunikation und Gruppendynamik

-

1

1

III

1.2

Mentoring

1

 

1

III

 

Summe

3

3

6

 

Gesamtwochenstundenzahl

36

27

63

 

B.

Pflichtpraktikum

2 Wochen bis vor Beginn der abschließenden Prüfungen

C.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen6

C.1.

Freigegenstände

Schulautonome Freigegenstände

C.2.

Unverbindliche Übungen

Schulautonome unverbindliche Übungen

D.

Förderunterricht

      

A.2. Schulautonomer Erweiterungsbereich

Lehrverpflichtungsgruppe

1.1 Englische Konversation

LVGr. II

1.2 Natur und Technik

LVGr. III

1.3 Gender und Diversity; Interkulturelle Pädagogik

LVGr. III

1.4 Vertiefung in Früherziehung

LVGr. III

  

______________________

1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom geändert werden.

2 Die Pflichtgegenstände des Stammbereiches sind thematisch in Cluster gruppiert.

3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes Ethik ist nicht veränderbar.

4 Stimmbildung und Sprechtechnik im Ausmaß von 0,5 Wochenstunden im 1. Semester.

5 Die Schülerinnen und Schüler wählen nach standortspezifischem Angebot zwei der folgenden Pflichtgegenstände des schulautonomen Erweiterungsbereichs im Umfang von je 2 Semesterwochenstunden.

6 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (vgl. Abschnitt III).

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Lehrgang Elementarpädagogik für Absolventinnen und Absolventen der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik hat gemäß § 79 Abs. 1 Z 4 des Schulorganisationsgesetzes – SchOG, BGBl. Nr. 242/1962 unter Bedachtnahme auf § 2 SchOG die Aufgabe, in einem zweisemestrigen Bildungsgang Absolventinnen und Absolventen der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik ergänzend das Bildungsgut einer Bildungsanstalt für Elementarpädagogik zu vermitteln. Der Ausbildungsgang dauert ein Jahr und wird durch eine Diplomprüfung für Elementarpädagogik abgeschlossen.

Die Schülerinnen und Schüler erweitern ihre bereits erworbene Qualifikation für den sozialpädagogischen Bereich (inkl. der Qualifikation der Hortpädagogik) um die Qualifikation im elementarpädagogischen Bereich.

Die Ausbildung an einem Lehrgang für Elementarpädagogik für Absolventinnen und Absolventen der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik vermittelt folgende allgemeine und berufsspezifische sowie soziale und personale Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. sich mit der Sinnfrage, mit ethischen und sozialen Werten sowie mit der religiösen Dimension des Lebens auseinandersetzen,
  2. sich sensibel und offen mit philosophisch-existentiellen und religiösen Fragestellungen von Kindern (und Jugendlichen) auseinandersetzen,
  3. sozial verantwortungsbewusst, respektvoll und wertschätzend handeln,
  4. sensibel mit kultur-, geschlechter- und diversitätsrelevanten Aspekten von Erziehung und Bildung umgehen,
  5. sich auf Innovationen, Flexibilität und Mobilität einstellen,
  6. ein breites Spektrum an Kommunikationsformen (verbal, nonverbal) einsetzen,
  7. Arbeits- und Lernkontexte leiten und beaufsichtigen, in denen auch nicht vorhersehbare Situationen auftreten,
  8. Entwicklungsprozesse systematisch beobachten und unterstützen,
  9. im Alltags- und Berufsleben in Wort und Schrift sprachlich korrekt in der Unterrichtssprache kommunizieren sowie im Ansatz eine Fremdsprache situationsadäquat einsetzen,
  10. am Kulturschaffen und Kulturleben teilhaben,
  11. politische Prozesse auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene überblicken und eine verantwortungsvolle Haltung für demokratische Prozesse, für das friedliche Zusammenleben unter Berücksichtigung von Interkulturalität und Diversität sowie für Umwelt und ökologisches Gleichgewicht einnehmen,
  12. ihr umfassendes und vernetztes (pädagogisches) Wissen in Verbindung mit den praktischen Erfahrungen in ihrem beruflichen Handlungsfeld und ihrer persönlichen Lebenssituation reflektiert einsetzen,
  13. besondere Kenntnisse berufsrechtlicher Grundlagen vor allem in den Bereichen Sicherheit, Haftung, Hygiene, Ausstattung, Erste Hilfe, Verkehrserziehung und (sexuelle) Gewalt situationsgerecht umsetzen,
  14. mit Konflikten lösungsorientiert und selbstkontrolliert umgehen und Gewalt vermeiden,
  15. im Team selbstkritisch und kooperativ agieren,
  16. lebenslanges Lernen als immanenten Bestandteil der eigenen Lebens- und Karriereplanung umsetzen und entsprechende Einstellungen und Kompetenzen bei den von ihnen begleiteten Kindern und Jugendlichen fördern,
  17. sensibel mit bewegungs- und gesundheitsbezogenen Aspekten von Bildung und Erziehung umgehen,
  18. die eigene Leistung und die Leistung der von ihnen begleiteten Menschen überprüfen und weiterentwickeln,
  19. Bildungsprozesse auf Basis einer inklusiven Grundhaltung der individuellen Entwicklungslage des Kindes entsprechend gestalten,
  20. ein vielfältiges Methodenrepertoire, das unterschiedliche Arbeits-, Sozial- und Präsentationsformen umfasst, situationsadäquat einsetzen,
  21. situationsgerechte Bildungspartnerschaft in ihrer professionellen Arbeit initiieren und verantwortungsvoll wahrnehmen,
  22. institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen unter Berücksichtigung von ökologischen und ökonomischen Zusammenhängen unter Einbeziehung moderner technischer Hilfsmittel sowie von Methoden des Qualitätsmanagements (Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung) bewerten und auswählen.

Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, mit der eigenen und mit anderen Kulturen und mit multikulturellen Gesellschaften sowie zu Gender- und Diversity-Kompetenz (Umgang mit geschlechter- und diversitätsrelevanten Unterschieden und mit Vielfalt). Die Schülerinnen und Schüler können den Einfluss von Geschlechterbilderstereotypen auf die eigene persönliche Entwicklung reflektieren und dadurch den eigenen Handlungsspielraum erweitern. Die Ausbildung befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft. Sie fördert die Fähigkeit, offen, flexibel und kreativ persönliche, berufliche und gesellschaftliche Herausforderungen anzunehmen und aktiv zu gestalten.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Allgemeine Bestimmungen:

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“ bzw. „Ethik“) und verbindlichen Übungen, der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfssituation am einzelnen Standort des Lehrgangs oder im Jahrgang an einem einzelnen Standort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Lehrerinnen und Lehrer sowie des schulischen Umfeldes orientierten Bildungsplanes.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das fachtheoretische und das fachpraktische Ausbildungsziel des Lehrplanes sowie auf die damit verbundenen Berechtigungen Bedacht zu nehmen. Sie haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die durch den vorhandenen Raum und die vorhandene Ausstattung gegebenen Möglichkeiten des Lehrgangs zu beachten.

Bei Anwendung der schulautonomen Lehrplanbestimmungen ist das Bildungsziel des Lehrgangs für Elementarpädagogik für Absolventinnen und Absolventen der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik zu beachten. Die Erreichung der im Lehrplan definierten Kompetenzen muss gesichert bleiben.

Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel:

Die Stundentafel ist im Stammbereich der Pflichtgegenstände in zwei Cluster gegliedert, in welchen Unterrichtsgegenstände zusammengefasst sind, die sich inhaltlich und thematisch ergänzen. Für jeden der beiden Cluster ist ein Gesamtausmaß der Wochenstunden festgelegt, das schulautonom veränderbar ist, wobei jedoch folgende Bestimmungen zu beachten sind – ausgenommen von einer Veränderung sind die Pflichtgegenstände „Religion“ bzw. „Ethik“ sowie „Frühe sprachliche Bildung und Förderung“ (im Hinblick auf die Erwartungen einer bundesweit einheitlichen Qualifizierung):

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. bis 2. Semester bzw. eine zeitliche Erstreckung dieser Dauer im Falle des Führens eines Lehrgangs für Berufstätige) festzulegen und beizubehalten. Folgende Bestimmungen sind zu beachten:

  1. Das Wochenstundenausmaß der einzelnen lehrplanmäßig festgelegten Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen kann im Verlauf eines Ausbildungsganges um höchstens je eine Semesterwochenstunde reduziert werden, wobei kein Pflichtgegenstand zur Gänze entfallen darf.
  2. Maximal 10 Semesterwochenstunden können auf diese Weise zur Erhöhung anderer Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen sowie Freigegenstände und unverbindliche Übungen und für zusätzliche Pflichtgegenstände sowie Freigegenstände und unverbindliche Übungen verwendet werden.
  3. Für jene Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen, die eine Reduzierung oder Erhöhung des Gesamtstundenausmaßes gegenüber der lehrplanmäßig festgelegten Stundentafel erfahren, sind die didaktischen Grundsätze, die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und der Lehrstoffumschreibung zu adaptieren.
  4. Die Summe der Wochenstunden der Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen pro Semester darf 36 Wochenstunden nicht überschreiten.
  5. Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen von 63 darf nicht über- oder unterschritten werden.

Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen zusätzliche Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen sowie Freigegenstände und unverbindliche Übungen eingeführt werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die Bildungs- und Lehraufgaben und den Lehrstoff zu enthalten.

Wenn eine lebende Fremdsprache oder eine Minderheitensprache auf einem niedrigeren Niveau als B2 angeboten wird, ist dies in der Bezeichnung eines solchen Pflichtgegenstandes, eines Freigegenstandes oder einer verbindlichen Übung anzuführen. Entsprechende Änderungen der Bildungs- und Lehraufgabe, der didaktischen Grundsätze und der Lehrstoffumschreibung sind vorzunehmen.

Lehrgang Bildungsanstalt für Elementarpädagogik für Absolventinnen und Absolventen der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik geführt als Schule für Berufstätige:

Gemäß § 79 Abs. 1 lit. 4 SchOG können Lehrgänge auch als Schulen für Berufstätige geführt werden; erforderlichenfalls auch unter Verlängerung der Ausbildungsdauer. Lehrgänge als Schulen für Berufstätige sind in Semester zu gliedern und in Modulen zu organisieren.

Im Falle der Führung des Lehrganges als Schule für Berufstätige finden die Bestimmungen des Schulunterrichtsgesetzes für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge – SchUG-BKV, BGBl. I Nr. 33/1997, Anwendung. In diesem Fall finden die in diesem Lehrplan auf Schülerinnen und Schüler abstellenden Bestimmungen sinngemäß auch auf Studierende Anwendung. Die Gliederung der Stundentafel erfolgt in Semestern statt in Jahrgängen. Die Ausbildungsdauer eines Lehrgangs für Berufstätige kann um bis zu zwei Semester verlängert werden; in diesem Fall sind die Gesamtwochenstunden auf drei bzw. vier Semester aufzuteilen sowie die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und der Lehrstoffumschreibung zu adaptieren.

Die Ausbildung kann unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes erfolgen, wobei das Ausmaß des Fernunterrichtes entsprechend den regionalen Gegebenheiten und fachlichen Erfordernissen festzulegen ist. Die Ausbildung mit Fernunterricht ist in einer Sozial- und in einer Individualphase so durchzuführen, dass die für den Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können und die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase nicht übertrifft. Die Individualphase hat grundsätzlich der selbstständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Studierenden fachlich und andragogisch zu betreuen sind. In hiefür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.

IV. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Die Auswahl des Lehrstoffes und altersentsprechender Unterrichtsmethoden gehört zu den verantwortungsvollen Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer.

Es ist von den Lehrerinnen und Lehrern ein ausgewogenes Verhältnis von deklarativem, prozeduralem und kontextuellem Wissen anzustreben.

Die kontinuierliche Zusammenarbeit aller Lehrerinnen und Lehrer zum Zwecke des zeitgerechten Bereitstellens von Vorkenntnissen, der Nutzung von Synergien, des fächerübergreifenden Unterrichtes im Sinne ganzheitlicher Bildung ist erforderlich.

Diese notwendige Zusammenarbeit wird durch pädagogische Konferenzen, Beratungen, Teambildungen und andere Kommunikationsformen ermöglicht.

Entsprechende schriftliche Aufzeichnungen wie zB Lehrstoffverteilungspläne und (in Teams zu erarbeitende) Unterrichtsvorbereitungen sind zu führen.

Um das allgemeine Bildungsziel zu erreichen, sind für die Unterrichtsarbeit folgende allgemeine didaktische Grundsätze zu berücksichtigen:

Lehr- und Lernziele:

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrplan ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen im Berufsfeld der Elementar- und Hortpädagogik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Dies verlangt auch, dass die Lehrerinnen und Lehrer ihre fachlichen sowie methodischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln und ihren Aufgaben gerecht werden. Aktuelles im Fachgebiet sowie der Stand der Forschung im pädagogischen Bereich sind dabei zu berücksichtigen.

Der Lehrplan ist im Ansatz als Spirallehrplan gedacht, in dem zentrale Inhalte im Laufe der zwei Semester in zunehmendem Detaillierungsgrad und aufsteigendem Komplexitätsniveau wiederholt behandelt werden. Dies erfolgt sowohl innerhalb eines Unterrichtsgegenstandes als auch fächerübergreifend.

Für die Vorbereitung auf die Diplomarbeit sind Methoden der wissenschaftlichen Informationsgewinnung, eine Einführung in die Grundzüge des wissenschaftlichen Arbeitens und eine korrekte Zitierweise von schriftlichen Quellen – unter Berücksichtigung der bereits erworbenen Kompetenzen aus dem vor dem Lehrgang zurückgelegten Bildungsgang (Absolventinnen und Absolventen der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik) – in allen betroffenen Unterrichtsgegenständen zu berücksichtigen.

Bewusster Umgang mit Sprache ist im Hinblick auf eine grundlegende bildungs- und gesellschaftspolitische Verantwortung in allen Unterrichtsgegenständen zu unterstützen.

Die Auseinandersetzung mit Fachliteratur ist als durchgängige Anforderung zu forcieren.

Unterrichtsplanung:

Basis für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel, die Bildungs- und Lehraufgaben sowie die Lehrstoffe der einzelnen Unterrichtsgegenstände.

Der Unterricht ist auf Lernergebnisse hin auszurichten. Der Kompetenzaufbau hat systematisch, vernetzt und nachhaltig zu erfolgen. Entsprechende Wiederholungs- und Übungsphasen sind zur Sicherung des Unterrichtsertrages vorzusehen.

Voraussetzung für fächerübergreifendes Denken und Verstehen soll die Zusammenarbeit und Absprache aller Lehrerinnen und Lehrer eines Semesters bei der Planung, Umsetzung und Evaluierung des Unterrichtsprozesses sein. Fächerübergreifende Unterrichtsplanungen und Reflexionen innerhalb der Cluster und Querverbindungen zu anderen Pflichtgegenständen, verbindlichen Übungen sowie Freigegenständen und unverbindlichen Übungen sollen nach Möglichkeit durchgeführt werden.

Die Individualität der Schülerinnen und Schüler ist nach Möglichkeit in allen Unterrichtsgegenständen bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung zu berücksichtigen. Es soll dabei von den vorhandenen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler ausgegangen werden, um sicher zu stellen, dass diese ihre Verantwortung für den eigenen Lernprozess auch wahrnehmen können. Dies ist untrennbar mit der Umsetzung geschlechter- und chancengerechten Unterrichts verbunden (individuelle und diskriminierungsfreie Lern-, Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten).

Die Sicherstellung eines optimalen Theorie-Praxis-Transfers ist zu gewährleisten. Die unmittelbare Verknüpfung mit der Lebenssituation der Schülerinnen und Schüler fördert das Gelingen dieses Transfers.

Es ist sicher zu stellen, dass Korrekturhilfen, Wörterbücher und andere digitale und gedruckte Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie andere Arbeitsbehelfe, wie sie in der Realität der Arbeits- und Berufswelt Verwendung finden und im Unterricht eingesetzt werden, auch in Prüfungssituationen gleichartig zur Verfügung stehen.

Nach Modulen gegliederte Lernziele sind in der Fachgruppe und im Team der Jahrgangsvorständinnen und Jahrgangsvorstände festzulegen, wobei die Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen über die Module systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen sind. Darüber hinaus obliegt es den Lehrerinnen und Lehrern, individuelle Teilfertigkeiten und Teilfähigkeiten für die jeweiligen Studierenden der einzelnen Module festzulegen und dafür geeignete Unterrichtskonzepte zu entwickeln.

Neben der Vermittlung von Fachwissen, der Entwicklung und Förderung von Werthaltungen, wie sie in den allgemeinen Bildungszielen beschrieben sind, ist die Förderung von Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen (Empfehlung 2006/962/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen, Amtsblatt L 394 vom 30.12.2006: Muttersprachliche Kompetenz, Fremdsprachliche Kompetenz, Mathematische Kompetenz und grundlegende naturwissenschaftlich-technische Kompetenz, Computerkompetenz, Lernkompetenz – „Lernen lernen“, soziale Kompetenz und Bürgerkompetenz, Eigeninitiative und unternehmerische Kompetenz, Kulturbewusstsein und kulturelle Ausdrucksfähigkeit) von besonderer Bedeutung. Die Vermittlung des Lehrstoffes und die Persönlichkeitsentwicklung sind untrennbare Komponenten des Unterrichts. Die Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, zu unterstützen.

Um alle Schülerinnen und Schüler zu eigenverantwortlichem Lernen hinführen zu können, empfiehlt es sich, teambildende Maßnahmen zu treffen.

Sprachkompetenz in der Unterrichtssprache ist die Basis für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache und deren Weiterentwicklung in Wort (gehobene Umgangssprache) und Schrift (Standardsprache) sind alle Lehrerinnen und Lehrer verantwortlich. Schülerinnen und Schüler mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenständen angemessen zu fördern. Für die Beurteilung der Leistungen der einzelnen Unterrichtsgegenstände sind ausschließlich die lehrplanmäßigen Anforderungen (Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff) maßgeblich.

Unterrichtssituationen sind so zu gestalten, dass die Schülerinnen und Schüler individuelle Stärken zeigen, ihre Selbsteinschätzung sowie einen konstruktiven Umgang mit Fehlern entwickeln können. Die Möglichkeiten individueller Förderung sind auszuschöpfen. Diagnoseinstrumente zur Lernstandserhebung und Lernfortschrittsanalyse sind als Basis für die Planung weiterer Lernprozesse einzusetzen.

Die Unterrichtsprinzipien sind aktuell, vielfältig, kompetenzorientiert, situationsorientiert, prozessorientiert, projektorientiert, exemplarisch, ganzheitlich, individualisierend, berufsfeldbezogen, wissenschaftsorientiert und methodengerecht zu wählen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Pädagogik (einschließlich Psychologie, Soziologie), Inklusive Pädagogik und Didaktik“:

Die Zusammenführung verdeutlicht die abgestimmte Unterrichtsgestaltung.

Praktischer und theoretischer Ansatz sollen in enger Verbindung ineinandergreifend vermittelt werden und die bisher erworbenen Kompetenzen im sozialpädagogischen Bereich sollen nunmehr auch auf den elementarpädagogischen Bereich ausgeweitet werden.

Erfahrungsorientiertes und forschendes Lernen begünstigt den Erwerb von Kompetenzen und die Aneignung des Lehrstoffs und ist daher laufend in den Unterricht zu integrieren.

Die begleitenden Unterrichtsprinzipien sind unter Berücksichtigung der Lebens- und Erfahrungswelten der Schülerinnen und Schüler sowie unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten ganzheitlich und individualisierend umzusetzen.

Individuelle Entwicklungsverläufe und besondere Entwicklungsbedürfnisse von Kindern sind transparent zu machen und pädagogische Handlungsmöglichkeiten zu erarbeiten.

Die Schülerinnen und Schüler sollen zu einer sensiblen Herangehensweise im Umgang mit Kindern mit besonderen Bedürfnissen herangeführt werden.

Das Einbringen aktueller Fragestellungen, die Auseinandersetzung mit Fachliteratur sowie Beobachtungen in konkreten Situationen durch die Schülerinnen und Schüler sind zu fördern.

Die Schülerinnen und Schüler sollen Kooperationen im Netzwerk der Inklusiven Pädagogik kennenlernen und über die interdisziplinäre Arbeitsweise informiert sein.

Persönlichkeitsbildung durch Transfer in Selbsterfahrung, Selbstwahrnehmung, (Selbst)Reflexion, Werteorientierung, Lebens- und Lernbiographie, Psychohygiene ist unter Berücksichtigung der Lebens- und Erfahrungswelten der Schülerinnen und Schüler zu fördern.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Frühe sprachliche Bildung und Förderung“:

Der Gegenstand zeichnet sich durch Eigenständigkeit bei gleichzeitiger Vernetzung mit anderen Gegenständen aus.

Praxisbezogenheit und Reflexionsfähigkeit sowie Feinfühligkeit für sprach- und kultursensibles Handeln, Bewusstsein für Erst- und Zweitspracherwerb und Sensibilisierung hinsichtlich Kooperation und Beratung sind durch die unterschiedlichen fachlichen Anteile zu stärken.

Die breite fachliche Auseinandersetzung soll zu einem ebenso breiten Repertoire an verschiedenen Methoden der individuellen Förderung führen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Praxis“ und „Physiologische Grundlagen“:

Die bisher erworbenen Kompetenzen im sozialpädagogischen Bereich sollen nunmehr auch auf den elementarpädagogischen Bereich ausgeweitet werden.

Das Wissen um eine gesunde Lebensführung und die Gesunderhaltung des Körpers ist zu stärken und in der Arbeit im elementarpädagogischen Berufsfeld anzuwenden.

Intensive und kontinuierliche Zusammenarbeit mit dem Fachpersonal in den Praxis- und Ausbildungseinrichtungen ist erforderlich.

Unter Miteinbeziehung regionaler Gegebenheiten sind Blockungen aus didaktischen Gründen erforderlich.

Im Hinblick auf Sprachdiversität und Interkulturalität soll durch vielfältige und reflektierte Erfahrungen ein sensibler Zugang aufgebaut werden.

Praktizieren in unterschiedlichen Einrichtungen mit Kindern von unter 1 bis 6 Jahren ist im Laufe der Ausbildung unter Miteinbeziehung regionaler Gegebenheiten vielfältig zu organisieren; eine Praxiswoche ist ganz speziell der Begleitung des unter 1 bis 3-jährigen Kindes zu widmen.

Eine kontinuierliche Begleitung der Schülerinnen und Schüler in ihrer Sozialisation im Berufsfeld ist auch durch außerschulische Kontakte bzw. Schulveranstaltungen anzustreben.

Ein besonderer Schwerpunkt ist hierbei die Entwicklung einer Pädagogen- und Pädagoginnenpersönlichkeit und einer dem aktuellen Wissensstand der Elementarpädagogik entsprechenden pädagogischen Haltung.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Organisation, Management und Recht“:

Erfahrungsorientiertes und forschendes Lernen sind die Grundlagen des Unterrichts.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Medienpädagogik“:

Ein besonderer Schwerpunkt ist darauf zu legen, dass die Schülerinnen und Schüler auf Basis eines reflektierten kritischen und selbstbestimmten Gebrauchs von Medien einen verantwortungsvollen Einsatz im elementarpädagogischen Bereich aufbauen.

Didaktische Grundsätze des Bereichs „Ausdruck, Gestaltung und Bewegung“:

Praktischer und theoretischer Ansatz sollen in enger Verbindung ineinandergreifend vermittelt werden und die bisher erworbenen Kompetenzen im sozialpädagogischen Bereich sollen nunmehr auch auf den elementarpädagogischen Bereich ausgeweitet werden.

Der Transfer von Inhalten für die Arbeit im elementarpädagogischen Berufsfeld erfolgt in Abstimmung mit den Lehrerinnen und Lehrern der relevanten Unterrichtsgegenstände.

Didaktische Grundsätze des künstlerisch-kreativen Bereichs:

Die Planung, Durchführung und Auswertung von kreativen Projekten sind Voraussetzung für die Umsetzung in der elementarpädagogischen Praxis.

Auf ressourcenschonenden und ökologisch nachhaltigen Einsatz von Mitteln, Materialien und Werkzeugen ist zu achten, ebenso auf sicherheitstechnische Vorkehrungen.

Der Transfer in die berufliche Praxis soll in Zusammenarbeit mit den Pflichtgegenständen „Didaktik“ sowie „Praxis“ sowie „Didaktik der Horterziehung“ und „Hortpraxis“ erfolgen und stellt ein zentrales Element der berufsspezifischen Herausforderungen dar.

Mehrstündige Unterrichtssequenzen in entsprechenden Fachunterrichtsräumen sind vorzusehen.

Durch die Auseinandersetzung mit textilen und technischen Materialien, Techniken und Phänomenen sind problemlösendes Denken, flexibles Verhalten, Teamfähigkeit sowie manuelle Geschicklichkeit und Ausdauer zu fördern.

Formalistische Übungen, Arbeitsproben um ihrer selbst willen, sowie Mustervorlagen sind zu vermeiden.

Didaktische Grundsätze des musikalischen Bereichs:

Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die selbstständige Anwendung des Erlernten in der pädagogischen Praxis im Fokus steht.

Durch Projekte und den Besuch musikalischer Veranstaltungen sollen motivierende Impulse gesetzt werden.

Fächerübergreifende Projekte vernetzen die Lerninhalte einzelner Fächer und führen damit zu einer umfassenden berufsorientierten Gesamtbildung.

Didaktische Grundsätze des bewegungserziehlichen Bereichs:

Prozessorientierter Unterricht soll in Verbindung von Musik, Bewegung, Stimme, Sprache und Materialien handlungsorientiertes Lernen ermöglichen.

Die Vernetzung motorischer, sozial-affektiver und kognitiver Lernprozesse soll in konkreten Handlungsabläufen erfahrbar werden.

Inhalte von Musik und Bewegung sollen nach dem Prinzip Spannung und Entspannung erfahren und deren psychohygienische Zusammenhänge bewusstgemacht werden.

Die Wahrnehmung, Kommunikation und Kreativität sollen als Lern- und Praxisfelder von Musik und Bewegung in ihrer Komplexität erfasst werden.

Die unterschiedlichen Auswirkungen von geplanten und offenen Lernsituationen und deren Bedeutung sollen bewusstgemacht werden.

Der Unterricht soll interkulturelle Bildungsimpulse (Musik, Tänze, Rhythmen) vermitteln.

Fächerübergreifende, intensive Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der anderen Pflichtgegenstände ist erforderlich.

Im Unterricht ist der Schwerpunkt auf Eigenerfahrung zu legen. Diese individuellen Erfahrungen und das erworbene Wissen, Prinzipien, Methoden und Inhalte sollen reflektiert werden und in die Planung für die Umsetzung in der praktischen Arbeit aufgenommen werden.

Bei der Vermittlung der Lehr- und Lerninhalte ist vornehmlich an praktische Situationen anzuknüpfen, dabei ist die besonders enge Verflechtung des Bereiches „Bewegung und Sport“ mit der berufsbezogenen didaktisch-methodischen Ausbildung („Bewegungserziehung“) zu beachten.

Je nach Neigung und Interesse der Schülerinnen und Schüler sind prozessorientierte, fächerübergreifende und fächerverbindende Formen des (Projekt-)Unterrichts, ausgerichtet nach dem jeweiligen Themenbereich, zu wählen. Im Rahmen der schulorganisatorischen Gegebenheiten – etwa Schulveranstaltungen, schulbezogene Veranstaltungen, Feste, Feiern – sind vor allem die Bewegungsangebote und sportlichen Schwerpunkte im Zusammenhang mit den berufsspezifischen Lerninhalten auszuwählen (zB Skilauf, Anfängerschwimmen, kreative Spiele zur psychomotorischen Förderung, Entspannungsübungen).

Nach Maßgabe der Möglichkeiten sollen vielfältige Bewegungsangebote im Freien erfolgen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes „Mentoring“:

Die Auseinandersetzung mit der eigenen Rolle als Pädagogin/ Pädagoge sowie die Reflexion gruppendynamischer Prozesse und pädagogischer Interventionen in der Kindergruppe.

Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit das Gelernte und eigene pädagogische Handeln in unterschiedlichen Settings im Unterricht zu reflektieren (Reflexion in Peer-Groups, kollegiale Beratung, Fallsupervision etc.).

Der Transfer des erworbenen Wissens bzw. der eigenen erworbenen Haltung in die berufliche Praxis soll in Zusammenarbeit mit dem Pflichtgegenstand „Praxis“ erfolgen und im Sinne einer Einführung in die berufliche Praxis verstanden werden.

Unterrichtsmethoden:

Ein breites Spektrum von Unterrichtsmethoden zwischen Instruktion und Konstruktion ist einzusetzen. Auf den Aufbau von Methodenkompetenz ist besonderer Wert zu legen.

Berufsfeldorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht führen die Schülerinnen und Schüler zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten – in Einzel- und in Teamarbeit – sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln (kompetenzorientierter Unterricht). Dabei soll nicht nur Expertenwissen vermittelt, sondern es sollen vor allem individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse ermöglicht und beratend begleitet werden. Der gründlichen Erarbeitung und dem Training grundlegender Funktionen ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben.

Thematische Schwerpunkte können nach den Anforderungen der Berufswelt, Wissenschaft und außerschulischen Bildungseinrichtungen festgelegt werden. Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus dem Berufsfeld tragen dazu bei, den Schülerinnen und Schülern Einblick in komplexe Zusammenhänge zu geben.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

Die Unterrichtsmethoden sind so zu wählen, dass durch ihren Einsatz Interesse bei Schülerinnen und Schülern geweckt und deren Eigenverantwortung gefördert wird.

Lernsettings sind so zu gestalten, dass aktuelle Erkenntnisse der Gehirnforschung einbezogen werden, sodass die Schülerinnen und Schüler individuelle Stärken zeigen, gehirngerecht lernen und ihre Selbsteinschätzungsfähigkeit weiter entwickeln können.

Individuelle Begabungen und Potenziale sind zu fördern.

In Ergänzung zum lehrplanmäßigen Unterricht und zur Vertiefung bestimmter Lehrplaninhalte sollen die Schülerinnen und Schüler zum Besuch von künstlerischen und kulturellen Veranstaltungen und zur Auseinandersetzung mit Kunst, Kultur sowie Bewegung und Sport motiviert werden.

Unterrichtsorganisation:

Die Unterrichtsorganisation ist pädagogisch sinnvoll zu gestalten. Sie hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen zu ermöglichen. Außerschulische Lernorte im beruflichen Umfeld und schulfremde Expertinnen und Experten erhöhen den Berufsfeldbezug.

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann – wenn dies pädagogisch sinnvoll ist – ganz oder teilweise in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Außerdem können verschiedene Themenbereiche eines Unterrichtsgegenstandes durch verschiedene Lehrerinnen und Lehrer unterrichtet werden, wobei eine enge Kooperation im Hinblick auf eine gemeinsame Beurteilung der Leistungen der Schülerinnen und Schüler erforderlich ist.

Regionale Gegebenheiten und die zur Verfügung stehenden Praxis- und Ausbildungseinrichtungen sind zu berücksichtigen.

Unterrichtsqualität und Evaluation:

Die Schülerinnen und Schüler als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang unter besonderer Berücksichtigung ihrer Stärken ist Grundvoraussetzung für kompetenzorientierten und nachhaltigen Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess des Lehrgangs dar. Unterrichtsentwicklung ist der zentrale Bestandteil der Schulentwicklung. Besonderes Augenmerk ist auf die Abstimmung zwischen Zielen, Maßnahmen, Indikatoren und Evaluation zu legen.

Zu Beginn jedes Semesters sind den Schülerinnen und Schülern die Lernziele und die geforderten Kompetenzbereiche sowie die Formen der Leistungsfeststellung und die Kriterien der Leistungsbeurteilung bekanntzugeben. Der individuelle Lernfortschritt und das erreichte Kompetenzniveau sind bewusst zu machen. Eine entsprechende Feedbackkultur ist für das Gelingen nachhaltiger Lernprozesse aufzubauen.

Unterrichtstechnologie:

Elemente des E-Learning und Blended Learning können die Unterrichtsorganisation und fakultativ auch Prüfungssituationen unterstützen und ergänzen.

Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sowie zur Unterstützung des Lernprozesses sind unterschiedliche Medien einzusetzen. Auf den Aufbau der erforderlichen Medienkompetenz ist besonderer Wert zu legen.

Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben.

Praxis in elementaren Bildungseinrichtungen:

Die Praxis in einem Lehrgang für Elementarpädagogik für Absolventinnen und Absolventen der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik ist als dislozierter Unterricht in ausgewählten Praxis- oder Ausbildungseinrichtungen (elementare Bildungseinrichtungen) als Tagespraxis oder als Blockpraxis zu organisieren. Diese ist in Absprache mit den Pädagoginnen und Pädagogen der jeweiligen Einrichtung durch Praxislehrende zu begleiten und zu beurteilen. Die Schülerinnen und Schüler gehen kein Dienstverhältnis ein und erhalten keine Entschädigung (Bezahlung).

Die Praxis dient der Umsetzung der in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen aufgebauten Kompetenzen.

Die Schülerinnen und Schüler

  1. erlangen jene Professionalität der Berufsausübung, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht,
  2. können die im Lehrgang erworbenen Kompetenzen in der Berufsrealität umsetzen,
  3. gewinnen einen umfassenden Einblick in die Organisation der entsprechenden Einrichtungen,
  4. wissen über Pflichten und Rechte der im pädagogischen Berufsfeld Tätigen Bescheid und können die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen,
  5. verhalten sich gegenüber der Leitung und den in der Einrichtung Beschäftigten korrekt,
  6. gewinnen aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung einen Zugang zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen,
  7. erlangen Einsicht in soziale Beziehungen sowie in betrieblich-organisatorische Zusammenhänge.

Die Praxis ist vorzubereiten und zu reflektieren.

Pflichtpraktikum:

Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Schülerinnen und Schüler auch hinsichtlich der Einsatzbereiche zu beraten. Die Schülerinnen und Schüler sind von den Lehrerinnen und Lehrern zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen ausgewertet werden können. Die Durchführung des Pflichtpraktikums erfolgt ohne Begleitung durch eine Lehrperson.

Der einzelne Schulstandort soll Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen anbieten; er ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Die Schülerinnen und Schüler sind vor dem Beginn des ersten Praktikums darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es dem Schulstandort, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist gegenüber der Schulleitung im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.

V. UNTERRICHTSPRINZIPIEN

Der Lehrgang hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen. Die Unterrichtsprinzipien sind insbesondere:

  1. Politische Bildung: Erziehung zu einem demokratischen und gesamteuropäischen Denken,
  2. Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern (Gender Mainstreaming) sowie zur Weltoffenheit,
  3. Europapolitische Bildungsarbeit: Thematisierung aktueller europäischer Entwicklungen und Initiativen im Bildungsbereich (Bildungsprogramme, Bildungsstandards, Qualifikationsrahmen, Anerkennungsrichtlinien, Qualitätssicherungsinstrumente, Transparenzinstrumente – insbesondere in Zusammenhang mit Mobilitätsaufenthalten),
  4. Gesundheitserziehung: Erziehung zu gesundheitsbewusstem, eigenverantwortlichem Handeln,
  5. Interkulturelles Lernen: gegenseitiges Verständnis zum Erkennen von Unterschieden und Gemeinsamkeiten und Abbau von Vorurteilen,
  6. Leseerziehung: umfassende Förderung sprachlicher Kompetenzen, Textrezeption und Textproduktion,
  7. Medienbildung: Umgang und kritische Auseinandersetzung mit Medien,
  8. Sexualerziehung: durch Vertiefung von Wissen und das Hinführen zu persönlichen Wertvorstellungen werden die Schülerinnen und Schüler zu einer tief greifenden und nachhaltigen Bewusstseinsbildung geführt, wodurch Sexualität als wichtiger, natürlicher und positiver Aspekt unseres Menschseins erfahrbar wird,
  9. Umweltbildung: Sensibilisierung für ökologische Anliegen und Erfordernisse unter Einbeziehung des Natur- und Umweltschutzes unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit,
  10. Verkehrserziehung: die persönliche Verkehrsteilnahme unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten und rechtlichen Aspekten im Allgemeinen und die Gefahren von Alkoholisierung für sich und andere Verkehrsteilnehmer im Besonderen,
  11. Wirtschaftserziehung sowie Verbraucherinnen- und Verbraucherbildung: kritische und reflektierte Auseinandersetzung mit wesentlichen Themen der Wirtschaft, unter besonderer Beachtung der Verbraucherinnen- und Verbraucherbildung,
  12. Entrepreneurship Education: Aufbau von Kompetenzen und Haltungen zum unternehmerischen Denken,
  13. Lebenslanges Lernen als immanenter Bestandteil der Lebens- und Karriereplanung,
  14. Inklusion von Menschen mit Behinderungen: Sensibilisierung für die behinderungsspezifischen Anliegen von Menschen mit Behinderungen und Inklusion im Alltag.

VI. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

1. Katholischer Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 in der geltenden Fassung.

2. Evangelischer Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung BGBl. II Nr. 395/2019 in der jeweils geltenden Fassung.

3. Altkatholischer Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985.

4. Islamischer Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011 in der geltenden Fassung.

5. Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung BGBl. II Nr. 108/2016 in der geltenden Fassung.

6. Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988 in der geltenden Fassung.

7. Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung BGBl. II Nr. 114/2016 in der geltenden Fassung.

8. Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004 in der geltenden Fassung.

9. Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008 in der geltenden Fassung.

10. Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung BGBl. II Nr. 194/2014 in der geltenden Fassung.

11. Alevitischer Religionsunterricht

Siehe Bekanntmachung BGBl. II Nr. 14/2014 in der geltenden Fassung.

VII. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. Pflichtgegenstände

Ethik

1. und 2. Semester (Kompetenzmodul 1 und 2):

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.

Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.

In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.

Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.

Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.

Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.

Zentrale fachliche Konzepte

Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen, werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.

Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive:

Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.

Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive:

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.

Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive:

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.

Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen

Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Semester gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Semestern zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll aufsteigend komplexer und differenzierter werden.

Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und
  2. sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen.

Analysieren und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und
  2. Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren.

Argumentieren und Urteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und
  2. Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen.

Interagieren und Sich-Mitteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und
  2. Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen.

Handlungsoptionen entwickeln

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und
  2. die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen.

Lehrstoff

Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten.

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen.

Grundlagen: Philosophische Ethik und Menschenrechte

Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung;

Grundrechte, Kinderrechte

Soziale Beziehungen

Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft;

Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur

Glück

Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung; Sucht und Selbstverantwortung

Medien und Kommunikation

Digitale Welt, Rolle der Medien, Wahrheit und Manipulation

Natur und Wirtschaft

Globale und lokale Umweltthemen, Umgang mit Tieren, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik

Religion und Weltanschauung

Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich;

Religion und Staat

2. ELEMENTARPÄDAGOGIK (UNTER 1 BIS 6 JAHRE) – THEORIE UND PRAXIS

2.1 PÄDAGOGIK (einschließlich Psychologie, Soziologie), DIDAKTIK, INKLUSIVE PÄDAGOGIK

1. Semester (Kompetenzmodul 1):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“/ Pädagogik

  1. Grundlagen der Wahrnehmungspsychologie darstellen,
  2. Einflussfaktoren des Wahrnehmungsprozesses beschreiben und veranschaulichen,

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“/ Pädagogik

  1. unterschiedliche Lebenswelten von Kindern analysieren,
  2. den gesellschaftlichen Wandel als Bedingung für pädagogisches Handeln und die Auseinandersetzung mit dem unter 1 bis 6jährigen Kind theoriegeleitet reflektieren,

im Bereich „Lernen“/ Pädagogik

  1. entwicklungspsychologische Grundlagen des unter 1 bis 6jährigen Kindes beschreiben,
  2. die pränatale Entwicklung beschreiben,
  3. die Bedeutung und Einflüsse der Lebenswelt des Kindes analysieren,

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“/ Inklusive Pädagogik

  1. Verhaltens- und Erscheinungsformen von Kindern mit unterschiedlichen Entwicklungs- und Lernvoraussetzungen bzw. Begabungen kriterienorientiert beobachten und systematisch ordnen,
  2. Methoden zur Unterstützung professionellen Handelns kennenlernen und beschreiben nennen und situationsadäquat einsetzen,

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“/ Inklusive Pädagogik

  1. Rahmenbedingungen für Inklusion und Integration darstellen,
  2. verschiedene Institutionen bewerten,
  3. die Wirkung von veränderter Raumstruktur nennen,
  4. geeignete Spielmaterialien auswählen und einsetzen,

im Bereich „Intervention“/ Inklusive Pädagogik

  1. unterschiedliche Einrichtungen vergleichen,

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“/ Didaktik

  1. Bedingungen einer dynamischen Umgebung für die Entwicklung von Kompetenzen für das unter 1 bis 3-jährige Kind definieren,
  2. Bildungsbereiche für das unter 1 bis 6-jährige Kind nennen und fachlich bergründen,
  3. Planungsformen entwerfen,
  4. Eingewöhnungsmodelle in elementaren Bildungseinrichtungen vergleichen,

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“/ Didaktik

  1. das aktuelle Bild vom Kind aus unterschiedlichen Perspektiven skizzieren,
  2. das aktuelle Bildungsverständnis elementarer Bildungseinrichtungen fachlich begründet diskutieren,
  3. unterschiedliche Einstellungen und Haltungen zur außerfamiliären Betreuung vergleichen,
  4. Prinzipien für Bildungsprozesse in elementaren Bildungseinrichtungen erklären und veranschaulichen,

im Bereich „Lernen“/ Didaktik

  1. Lernformen der frühen Kindheit darstellen, insbesondere das Spiel und seine Bedeutung als Lernform für das unter 1 bis 6-jährige Kind,
  2. Sozialformen für die Gestaltung von Lernprozessen für das unter 1 bis 6-jährige Kind begründen,
  3. Bedingungs- und Entscheidungsfelder für Bildungsprozesse für das unter 1 bis 6-jährige Kind strukturiert darstellen,
  4. Handlungskonzepte für das unter 1 bis 3-jährige Kind fachlich begründet diskutieren,

im Bereich „Intervention“/ Didaktik

  1. Dokumentationsformen kindlicher Entwicklungs- und Lernprozesse darstellen,
  2. Instrumente zur Einschätzung der Entwicklung analysieren und vergleichen,
  3. Bedeutung der Bildungspartnerschaft argumentieren.

Lehrstoff:

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“/ Pädagogik:

Beobachtungsfehler, Beobachtungskriterien, Beobachtung als pädagogische Haltung

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“/ Pädagogik:

Familienformen, Flucht und Migration, Scheidung, Trennung, Tod

Bereich „Lernen“/ Pädagogik:

Entwicklungspsychologische Grundlagen des unter 1 bis 6-jährigen Kindes, pränatale Entwicklung, Bindungstheorien

Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“/ Inklusive Pädagogik:

Beobachtungsmethoden, Erscheinungsbilder und Verhalten von unter 1 bis 6-jährigen Kindern

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“/ Inklusive Pädagogik:

Gesetzliche Grundlagen und verschiedene Modelle der Inklusion, personelle, zeitliche, räumliche Strukturen, Hilfs- und Assistenzmodelle in elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen

Bereich „Intervention“/ Inklusive Pädagogik:

Unterschiedliche Einrichtungen

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“/ Didaktik:

Dynamische Umgebung unter besonderer Berücksichtigung des unter 1 bis 3-jährigen Kindes, BildungsRahmenPlan, Kompetenzen, Entwicklungsziele, besondere Beachtung des unter 1 bis 3-jährigen Kindes, Formen von Planung, Eingewöhnung, Selbstbestimmung, Bildungspartnerschaft hinsichtlich des unter 1 bis 6-jährigen Kindes

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“/ Didaktik:

Das kompetente Kind, Selbstbestimmung, Wechselprozesse zwischen Kind und seiner Lebenswelt, Bildungsverständnis, Prinzipien für Bildungsprozesse in elementaren Bildungseinrichtungen, Bedürfnislage des unter 1 bis 3-jährigen Kindes

Bereich „Lernen“/ Didaktik:

Einflussfaktoren frühkindlicher Lernprozesse, Ko-konstruktive Lernprozesse, entdeckendes, forschendes und ganzheitliches Lernen, lernförderliche Lernumgebung und Lernarrangements, Rolle der pädagogischen Fachkraft bei der Begleitung des unter 1 bis 3-jährigen Kindes, Kompetenzentwicklung mit Fokus auf den Schuleintritt in allen Bildungsbereichen, mathematische, naturwissenschaftliche und technische Bildung, Sprache, Literacy

Bereich „Intervention“/ Didaktik:

Beobachtung, Portfolio, Lerngeschichte, Verfahren zur Entwicklungseinschätzung, Bildungspartnerschaft in elementaren Bildungseinrichtungen, ressourcenorientierte Förderung, Interdisziplinarität

Unterschiedliche Einrichtungen in Theorie und Praxis, Beobachtung

2. Semester (Kompetenzmodul 2):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Diversity“/ Pädagogik

  1. Modelle elementarer Bildungseinrichtungen, Forschungsergebnisse und Theorien elementarer Bildung unterschiedlicher Länder vergleichen,

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“/ Inklusive Pädagogik

  1. Formen von Entwicklungsverzögerung sowie deren Förderbedarf des unter 1 bis 6-jährigen Kindes identifizieren und beschreiben,
  2. Aufgaben- und Verantwortungsbereiche der Pädagoginnen und Pädagogen nennen und von anderen Disziplinen abgrenzen,

im Bereich „Intervention“/ Inklusive Pädagogik

  1. Prozesse der Wahrnehmungsverarbeitung und deren mögliche Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes darstellen,
  2. die spezielle Situation von Familien mit Kindern mit Behinderung theoriegeleitet reflektieren,
  3. Unterstützungsmaßnahmen für Betroffene und Familien entwickeln,

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“/ Didaktik

  1. die bildungspolitische Diskussion im Kontext elementarer Bildungseinrichtungen theoriegeleitet reflektieren,
  2. die Bedeutung früher Bildung für die Bildungsbiographie eines Kindes argumentieren,

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“/ Didaktik

  1. Prinzipien für Bildungsprozesse in elementaren Bildungseinrichtungen entwickeln und Konsequenzen für das pädagogische Handeln ableiten,
  2. professionelles Handeln in der Begleitung speziell für das unter 1 bis 3-jährige Kind begründen,

im Bereich „Diversity“/ Didaktik

  1. internationale (Forschungs-) Projekte der elementaren Bildung vergleichen.

Lehrstoff:

Bereich „Diversity“/ Pädagogik:

Vorurteilsbewusste Erziehung, Inklusion

Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“/ Inklusive Pädagogik:

Krankheitsbilder und Störungsbilder, Unterstützungsmaßnahmen für Betroffene und Angehörige

Bereich „Intervention“/ Inklusive Pädagogik:

Dokumentation, Gestaltung der Interaktion im Alltag der elementaren Einrichtung mit betroffenen Familien und deren Umfeld, Formen und Auswirkungen von Wahrnehmungsprozessen, Neurowissenschaften, Entwicklungsgespräche

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“/ Didaktik:

Bildungspolitische Diskussion im Kontext früher Bildung, frühe Bildung als Basis der Bildungsbiographie des Kindes

Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“/ Didaktik:

Handlungsleitende Prinzipien, Professionalität, Stellenwert elementarer Bildungseinrichtungen in der Öffentlichkeit, Rolle und Kompetenzen der Pädagogin und des Pädagogen, Qualitätskriterien professionellen Handelns

Bereich „Diversity“:

Internationale (Forschungs-) Projekte, der elementaren Bildung

Schularbeiten:

1. Semester: 1 zweistündige Schularbeit aus den Anteilen „Pädagogik (einschließlich Psychologie, Soziologie)“ und „Didaktik“

2. Semester: 1 dreistündige Schularbeit aus den Anteilen „Pädagogik (einschließlich Psychologie, Soziologie)“ und „Didaktik“

2.2 FRÜHE SPRACHLICHE BILDUNG UND FÖRDERUNG

1. Semester (Kompetenzmodul 1):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Sprachbewusstsein/ Deutsch

  1. die zentralen Funktionen der Sprache benennen und sie in Beziehung zu Gebrauchskontexten und Sprachregistern setzen,
  2. zentrale, spracherwerbsrelevante Merkmale und Inhalte der sprachlichen Ebenen benennen und zuordnen,

im Bereich „Entwicklungs- und Bildungsprozesse/ Pädagogik

  1. sprachliche Äußerungen von Kindern in der Erstsprache Deutsch einschätzen,
  2. die Notwendigkeit realer, gegenständlicher Erfahrungen mit allen Sinnen in den ersten Lebensjahren für das Wortverständnis und die Wortbedeutung erklären,
  3. Aspekte der Migration reflektieren,

im Bereich „Kommunikation und Sprache/ Didaktik

  1. die eigene sprachliche Sozialisation reflektieren,
  2. die Ressource der Erstsprachen für den Erwerb einer weiteren Sprache argumentieren,
  3. förderliche Bedingungen des Erst-, Zweit- und Mehrspracherwerbs beschreiben und Schlussfolgerungen für die pädagogische Arbeit in elementaren Bildungseinrichtungen ableiten,
  4. Aspekte der sprachlichen Vielfalt reflektieren,
  5. die Bedeutung früher sprachlicher Bildung und Förderung von mehrsprachigen Kindern erklären,

im Bereich „Kommunikation und Sprache/ Praxis

  1. kulturell bedingte Haltungen und Einstellungen von Familien zu (institutioneller) Bildung reflektieren,
  2. Beobachtungsbögen zur Erfassung der Sprachkompetenz entsprechend der Vorgaben in ausgewählten Aspekten adäquat anwenden,
  3. individuelle Sprachförderpläne entwickeln,
  4. Alltagssituationen und Bildungsmittel für Sprachförderung gezielt einsetzen,
  5. Ergebnisse der Spracheinschätzung auswerten, als Grundlage für die Planung auf Gruppen- und individueller Ebene heranziehen und auf dieser Grundlage entsprechende Maßnahmen ableiten,
  6. Hospitationen an Volksschulen hinsichtlich der sprachlichen Bildung reflektieren.

Lehrstoff:

Bereich „Sprachbewusstsein/ Deutsch“:

Funktionen der Sprache, Sprachregister: Alltags-/Bildungssprache; sprachliche Ebenen, zentrale Inhalte und Funktionen mit Relevanz für den Spracherwerb; Sprachsystem: Phonetik, Phonologie, Morphologie, Syntax, Lexikon/Semantik, Sprachhandlung: Pragmatik, Diskurs; ko-konstruktive Lernprozesse

Bereich „Entwicklungs- und Bildungsprozesse/ Pädagogik

Meilensteine und Spracherwerbsprozesse in der Erstsprache Deutsch; Begriffsbildung, Wortverständnis, sensomotorische Erfahrungen; Migration, kulturelle Vielfalt, Transkulturalität

Bereich „Kommunikation und Sprache/ Didaktik“:

Kulturelle, sprachliche und familiäre Wurzeln; Sprach(en)biographie; Erstsprache als Basis für den Zweit-, Mehrspracherwerb; Qualitätskriterien, Bedeutung des Sprachvorbilds: Entwicklungsorientiertheit unter dem Blickwinkel der Ganzheitlichkeit; Sprache als Querschnittsdomäne, Bedingungen des Zweitspracherwerbs, sprachanregendes Umfeld: frühe Sprachenbildung als Basis der Bildungsbiographie

Bereich „Kommunikation und Sprache/Praxis“:

Frühe institutionelle Bildung, Haltung, kulturelle Wertesysteme; Instrumente zur Sprachstandserhebung, zB (Bogen zur Erfassung der Sprachkompetenz von Kindern mit Deutsch als Zweitsprache) BESK (DaZ) KOMPAKT; Sprachkonzepte, pädagogische Impulse, Beobachtung; Spielbereiche, Kinderliteratur: inhaltliche sowie sprachliche Aspekte, dialogische Bilderbuchbetrachtung, Lernspiele, Sprechanlässe; Transition, Kooperation mit Schule, Angebote am Übergang, Literacy; Spracheinschätzung, Interpretation, Bildungsangebote für die individuelle Ebene und auf der Gruppenebene; Beratung, Entwicklungsgespräche, Bildungskooperation mit Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und der Schule, Übergabebrief bzw. Übergabeblatt, Übergangsportfolio

2. Semester (Kompetenzmodul 2):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Entwicklungs- und Bildungsprozesse/ Inklusive Pädagogik

  1. biologische, kognitive und soziale Ursachen sowie zentrale Indikatoren einer Sprachentwicklungsstörung nennen,
  2. Sprachfördermaßnahmen bei individuellen Auffälligkeiten bei Bedarf in Kooperation mit Expertinnen bzw. Experten und Eltern bzw. Erziehungsberechtigten entwickeln und adäquate Maßnahmen ableiten,
  3. interkulturelle Sprachspiele im pädagogischen Alltag adäquat einsetzen bzw. selbst entwickeln,
  4. Auffälligkeiten in der Sprachentwicklung erkennen und adäquate Maßnahmen für das pädagogische Handlungsfeld ableiten,

im Bereich „Kommunikation und Sprache/ Didaktik

  1. pädagogische Feinfühligkeit für sprach- und kultursensibles Handeln nützen,
  2. Sprachprojekte vergleichen,
  3. Modelle des begleitenden Übergangs von der elementaren Bildungseinrichtung in die Schule insbesondere zur sprachlichen Bildung beschreiben,
  4. die Bedeutung der Bildungskooperation im Zusammenhang mit Sprachentwicklung und Sprachförderung argumentieren,
  5. Methoden zur Förderung von rezeptiven und produktiven Sprachkompetenzen diskutieren,
  6. verschiedene Disziplinen beschreiben und die eigene Zuständigkeit gegenüber anderen Fachbereichen abgrenzen,
  7. Codierungsformen von gegenständlichen bis hin zu abstrakten Spiel- und Bildungsmitteln zur sprachlichen Bildung unterscheiden und deren Einsatz für Spiel- und Lernprozesse reflektieren,
  8. Software/Apps zur Unterstützung der sprachlichen Bildung und Förderung für den Einsatz im Bildungsgeschehen evaluieren,

im Bereich „Kommunikation und Sprache/ Praxis

  1. Spiel- und Bildungsmittel zur Anregung der Sprache gezielt einsetzen,
  2. logische Denkprozesse im Freispiel und Alltagssituation durch Sprache aktivieren,
  3. Kinder im Alltag sprachsensibel begleiten und Sprachanlässe anregen,
  4. mehrsprachige Kinder in Orientierung auf einen gelingenden Schuleintritt in der Sprache des Bildungssystems unterstützen.
  5. Bildungsangebote insbesondere zur Entwicklung der Sprachkompetenz im Rahmen der Bildungskooperation mit der Schule auswählen,
  6. Beobachtungsbögen zur Erfassung der Sprachkompetenz entsprechend der Vorgaben adäquat anwenden,
  7. Möglichkeiten der Kommunikation zu Ergebnissen der Sprachstandfeststellung im Rahmen der Bildungskooperation reflektieren,

im Bereich „Hören und Erfassen/ Rhythmisch-musikalische Erziehung, Musikerziehung/ Stimmbildung

  1. förderliche Faktoren für Sprache und Sprechen und ihr Zusammenwirken beschreiben,
  2. Rhythmik-Einheiten zur Sprachbildung entwickeln,
  3. Lieder hinsichtlich Stereotypen und Diskriminierung bewerten,
  4. das Potential für die Förderung der phonologischen Entwicklung und Bewusstheit beschreiben und zielgerichtet einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich „Entwicklungs- und Bildungsprozesse/ Inklusive Pädagogik“:

Merkmale und Ursachen von Sprachentwicklungsstörungen (Bereiche Grammatik und Wortschatz), Spracherwerbstheorien; Sprachfördermaßnahmen, Bildungskooperation; interkulturelle Materialien, Spiel- und Bildungsmittel; Auffälligkeiten in der Sprech- bzw. Sprachentwicklung, Meilensteine der Sprachentwicklung, interdisziplinäre Kooperation, Beobachtung

Bereich „Kommunikation und Sprache/ Didaktik“:

Sensitive Responsivität als förderliche Rahmenbedingung für den (Zweit-) Spracherwerb, sprachliche Vielfalt als Chance, Kinder mit Fluchterfahrung, eigene Haltung; Sprachprojekte, Fachliteratur; Modelle am Übergang; Kooperation mit mehrsprachigen Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, Erstsprache als Basis für den Zweitspracherwerb; Methoden zur Sprachförderung; Expertinnen und Experten aus anderen Fachbereichen, Beratung; Codierungsformen von Bildungsmitteln (vom Gegenständlichen zum Abstrakten), rezeptive und produktive Sprachkompetenz; Bildungskooperation, Transition; Software/Apps, digitale Bilderbücher, digitale Spiele

Bereich „Kommunikation und Sprache/ Praxis“:

Bildungs- und Spielmittel, mehrsprachige Lieder, rhythmische Sprachspiele; Denkprozesse, Freispiel, Alltagssituationen, logische Abfolge; sprachanregendes Klima, alltagsintegrierte sprachliche Bildung, Literacy; Sprachkompetenzen, Schuleingangsphase, pädagogische Impulse; Instrumente zur Sprachstandserhebung, zB (Bogen zur Erfassung der Sprachkompetenz von Kindern mit Deutsch als Zweitsprache) BESK (DaZ) KOMPAKT; Transition, Kooperation mit Schule, Angebote am Übergang, Literacy; Spracheinschätzung

Bereich „Hören und Erfassen/ Rhythmisch-musikalische Erziehung,Musikerziehung/Stimmbildung“:

Unterschiedliche Entwicklungsbereiche, Ganzheitlichkeit, holistische Zugangsweise; Planung von Stundenbildern, prosodische Elemente; Beobachtung, Planung und Durchführung sprachfördernder rhythmischer Sequenzen und Rhythmik-Einheiten; mehrsprachige Lieder, Musikrichtungen, Weltmusik, Instrumente; Sprüche, Reime, phonologische Bewusstheit

2.3 PRAXIS, PHYSIOLOGISCHE GRUNDLAGEN

1. Semester (Kompetenzmodul 1):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“/ Praxis

  1. Lernsituationen erkennen und in pädagogisches Handeln umsetzen,
  2. kindliche Lern- und Bildungsprozesse im Alltag professionell begleiten,
  3. die speziellen Bedürfnisse des unter 1 bis 3-jährigen Kindes nennen und adäquat agieren,

im Bereich „Lernen“/ Praxis

  1. Situation der elementaren Bildungseinrichtung erheben,
  2. Bildungsprozesse und Lernarrangements planen, begleiten und theoriegeleitet reflektieren,
  3. Kompetenzentwicklung des Kindes in Lernprozessen beschreiben,

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“/ Praxis

  1. Spiel- und Lernprozesse hospitieren und kindorientiert begleiten,
  2. Bildungsprozesse beobachten und beschreiben,
  3. Bildungsangebote in verschiedenen Bereichen auf Basis der didaktischen Prinzipien umsetzen und theoriegeleitet reflektieren,
  4. entwicklungsangemessene Bildungsmittel zur Unterstützung von Lernprozessen einsetzen,

im Bereich „Intervention“/ Praxis

  1. Beobachtungen nach vorgegebenen Kriterien durchführen,

im Bereich „Wechselwirkungen“/ Physiologische Grundlagen

  1. die Bedeutung von Mikroorganismen beschreiben,

im Bereich „Entwicklungen und Prozesse“/ Physiologische Grundlagen

  1. Gesetzmäßigkeiten der Vererbung anhand ausgewählter Beispiele anwenden,
  2. Methoden der Pränataldiagnostik vergleichen,

im Bereich „Systeme“/ Physiologische Grundlagen

  1. Methoden der Gesunderhaltung und richtigen Pflege des Kindes beschreiben,
  2. Grundsätze einer ausgewogenen Ernährung unter Bedachtnahme der Schwangerschaft und des unter 1 bis 3-jährigen Kindes beschreiben,

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“/ Physiologische Grundlagen

  1. einen Erste Hilfe-Plan speziell für Säuglinge und Kinder entwickeln,

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“/ Physiologische Grundlagen

  1. mit Hilfe des erworbenen Fachwissens Verhaltensweisen im Umgang mit Menschen mit besonderen Bedürfnissen beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“/ Praxis:

Ko-Konstruktion, responsives Erzieher/innen/verhalten, Bedürfnisse des unter 1 bis 3-jährigen Kindes, Spiel- und Lernprozesse, Alltag

Bereich „Lernen“/ Praxis:

Bedingungs- und Entscheidungsfelder, Didaktische Prinzipien zur Planung von Bildungsprozessen

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“/ Praxis:

Didaktischer Aufbau von Bildungsangeboten, Spielimpulse, pädagogische Impulse und Bildungsangebote entsprechend den Bildungsbereichen, methodischer Aufbau, Bildungsmittel

Bereich „Intervention“/ Praxis:

Beobachtung und Dokumentation

Bereich „Wechselwirkungen“/ Physiologische Grundlagen:

Einzeller, Pilze, Bakterien, Viren, Parasiten beim Menschen

Bereich „Entwicklungen und Prozesse“/ Physiologische Grundlagen:

Humangenetik, Pränataldiagnostik, Präimplantationsdiagnostik

Bereich „Systeme“/ Physiologische Grundlagen/ Physiologische Grundlagen:

Ernährung des Säuglings, Nahrungsmittelunverträglichkeiten und -allergien, Rechtssituation zu Schwangerschaft, Geburt

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“/ Physiologische Grundlagen:

Erste Hilfe

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“/ Physiologische Grundlagen:

Schmetterlingskind, Hämophilie, Rot-Grün-Blindheit, Analyse von Belastungsfaktoren, Selbstwahrnehmung, Burnout – Boreout, Alltagsbewältigung

2. Semester (Kompetenzmodul 2):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“/ Praxis

  1. die Bedeutung des Freispiels speziell für das unter 1 bis 3-jährige Kind fachlich argumentieren,
  2. Bildungsgeschehen zeitlich strukturiert planen und flexibel umsetzen,
  3. das pädagogische Handeln theoriegeleitet reflektieren,

im Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“/ Praxis

  1. Transitionskompetenzen für den Übertritt in die Schule fördern,

im Bereich „Lernen“/ Praxis

  1. Bildungsprozesse zur Förderung von Kompetenzen in Orientierung auf den Schuleintritt unterstützen und gestalten,
  2. Möglichkeiten der Partizipation im Bildungsgeschehen theoriegeleitet reflektieren,

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“/ Praxis

  1. Lernumgebung für pädagogische Prozesse bewusst fachlich begründet gestalten,
  2. längerfristige Planungszeiträume gestalten und theoriegeleitet reflektieren,
  3. Formen der Bildungspartnerschaft im Team planen und durchführen,
  4. Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -entwicklung erkennen und dokumentieren,
  5. Öffentlichkeitsarbeit mitgestalten,

im Bereich „Intervention“/ Praxis

  1. in Pflegesituationen altersadäquat auf die Bedürfnisse des Kindes eingehen,
  2. Autonomiebestrebungen des Kindes unterstützen,
  3. Entwicklungsbereiche einschätzen und Interventionen ableiten,
  4. Formen der Bildungspartnerschaft umsetzen.

Lehrstoff:

Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“/ Praxis:

Übergänge im Tagesablauf, Freispiel, Bildungsgeschehen, Alltag, Zeitstruktur, Orientierung am Kind, Bild vom Kind

Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“/ Praxis:

Modelle der Transitionsgestaltung in der Schuleingangsphase, Formen der institutionenübergreifenden Bildungskooperation, Gruppenleitung, verschiedene Funktionen und Rollen im Team

Bereich „Lernen“/ Praxis:

Transitionskompetenzen, Schuleingangsphase, Partizipation von Kindern und Eltern

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“/ Praxis:

Projekte, Bildungspartnerschaft, Raumgestaltung mit Fokus auf Gender und Diversity, pädagogische Qualität, Qualitätskriterien für das unter 1 bis 3-jährige Kind, Qualitätssicherung, Qualitätsentwicklung, Öffentlichkeitsarbeit

Bereich „Intervention“/ Praxis:

Einschätzung von Entwicklung, Entwicklungsbereiche, Ausdrucksformen des unter 1 bis 3-jährigen Kindes, Missbrauch, pädagogisches Handeln, Bildungspartnerschaft

Praxiswochen:

Praxis umfasst Unterricht im Lehrgang und dislozierten Unterricht (Tages- und Blockpraktika) in ausgewählten elementarpädagogischen Einrichtungen.

Für die Blockung der Praxisstunden zu einer Praxiswoche sind ausschließlich die in der Stundentafel ausgewiesenen Wochenstunden heranzuziehen.

7 Praxiswochen: Praktizieren in unterschiedlichen Einrichtungen mit Kindern von unter 1 bis 6 Jahren ist im Laufe der Ausbildung unter Miteinbeziehung regionaler Gegebenheiten vielfältig zu organisieren; eine Praxiswoche ist ganz speziell der Begleitung des unter 1 bis 3-jährigen Kindes zu widmen. 2 Wochen davon sind unbegleitet bis vor Beginn der abschließenden Prüfungen zu absolvieren (Pflichtpraktikum). Bei Berufstätigkeit im (sozial)pädagogischen Feld von mindestens 2 Jahren, kann 1 Woche davon angerechnet werden. In diesem Fall beträgt die Summe: 6 Praxiswochen.

In jedem Fall ist mindestens eine Praxiswoche pro Semester in einer elementaren Bildungseinrichtung zu absolvieren.

(siehe auch die Ausführungen zu den

  1. didaktischen Grundsätzen zum Pflichtgegenstand „Praxis“ und zum
  2. „Pflichtpraktikum“ – Teil B.)

2.4 DEUTSCH
(einschließlich Kinder- und Jugendliteratur)

1. Semester (Kompetenzmodul 1):

Bildungs-und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Sprechen“

  1. unterschiedliche Sprachregister situationsadäquat anwenden,

im Bereich „Sprachbewusstsein“

  1. theoretische Grundlagen des Spracherwerbs beim Kind strukturiert darstellen,
  2. die soziokulturelle Dimension von Sprache erklären,
  3. Texte anhand von Kriterien analysieren,
  4. Sprache im Hinblick auf ihre grammatikalischen Grundlagen untersuchen,

im Bereich „Schreiben“

  1. Lehrinhalte in angemessener Form darstellen,

im Bereich „Lesen“

  1. sprachliche und thematische Facetten des Bilderbuches analysieren,

im Bereich „Reflexion“

  1. Sprachgebrauch theoriegeleitet reflektieren,
  2. die Sprachentwicklung des Kindes bewerten,
  3. die Entwicklungen im Bereich der Kinder- und Jugendliteratur im historischen Kontext interpretieren,

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  1. erworbenes Wissen im Rahmen einer Sprachstandserhebung anwenden,
  2. das Potential der Kinderlyrik praktisch erschließen.

Lehrstoff:

Bereich „Sprechen“:

Unterrichtsgespräche, Hörbeispiele, Vortragstechniken

Bereich „Sprachbewusstsein“:

Sprachbeschreibung, Sprachanalyse, Gendersensibilität, sprachliche Subsysteme, Wortschatz, Stil, Grundgrammatik, Analyse von Texten für Kinder

Bereich „Schreiben“:

Exzerpt, Zusammenfassung, Statement

Bereich „Lesen“:

Bilderbuch

Bereich „Reflexion“:

Eigener Sprachgebrauch, Sprache und ihre soziokulturelle Dimension, Sprache als Schlüsselqualifikation, Audioaufnahmen, Instrumente der Sprachstandserhebung Geschichte der Kinder- und Jugendliteratur, Gattungen, Fachartikel

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Sprachstandsfeststellung, Wortschatzerweiterung, Wortspiele, Artikulationsspiele, Rhythmisierung

Schularbeit:

1. Semester: 1 einstündige Schularbeit

2.5 DEUTSCH ALS ZWEITSPRACHE

2. Semester (Kompetenzmodul 2):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  1. Voraussetzungen für den Spracherwerb untersuchen,
  2. die Bedeutung der Sprachkompetenz theoriegeleitet reflektieren,
  3. die bildungspolitische Diskussion in Bezug auf Mehrsprachigkeit, österreichische Minderheiten und Migration in der Gesellschaft reflektieren,

im Bereich „Sprachbewusstsein und Reflexion“

  1. theoretische Grundlagen des Zweitspracherwerbs und der umweltsprachlichen Mehrsprachigkeit anwenden,
  2. den Verlauf eines Erst- und Zweitspracherwerbs vergleichen,

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  1. Methoden des Zweitspracherwerbs in der Elementarpädagogik begründen,
  2. Möglichkeiten eines konstruktiven Umgangs mit Mehrsprachigkeit reflektieren,
  3. sich mit Instrumentarien zur Sprachstandsfeststellung kritisch auseinandersetzen.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Soziokulturelle Einflüsse auf den Spracherwerb, Sprachidentität, Sprachsozialisation, Bedeutung der Familiensprache(n), Wertediskussion unterschiedlicher Sprachen, bildungspolitische Diskussion zur Mehrsprachigkeit, Minderheitensprachen in Österreich, Migration

Bereich „Sprachbewusstsein und Reflexion“:

Theoretische Grundlagen des Erst- und Zweitspracherwerbs, Konzepte für lebensweltliche Mehrsprachigkeit, Reflexion von Sprach(en)verhalten, Sprachbiographien

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Sprachförderung in der Elementarpädagogik, Bildungs- und Spielmittel zur Unterstützung des Zweitspracherwerbs und zur lebensweltlichen Mehrsprachigkeit, Sprachstandsfeststellung, ethische, religiöse und soziale Werte als Basis eines allgemeinen Wertesystems, interkulturelle Kooperationskonzepte der Zusammenarbeit, Stereotype und Vorurteile, Bildungspartnerschaft zwischen (elementar)pädagogischer Einrichtung und Eltern im Kontext sprachlicher Bildung

2.6 ORGANISATION, MANAGEMENT UND RECHT

1. Semester (Kompetenzmodul 1):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“

  1. ausgewählte Management- und Führungsaufgaben im elementaren Bildungsbereich veranschaulichen und überprüfen,
  2. Steuerungsmodelle vergleichen,

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen, Rechtsgrundlagen“

  1. grundlegende gesetzliche Bestimmungen aus dem Berufsfeld veranschaulichen,
  2. berufsrechtliche Verpflichtungen beschreiben und fachlich begründet diskutieren.

Lehrstoff:

Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“:

Kompetenzmodelle, Basis- und Führungskompetenzen, Anforderungsprofil, administrative Abläufe, normative, strategische und operative Steuerungstätigkeiten im integrierten Management

Bereich „Orientierung an Werten und Normen, Rechtsgrundlagen“:

Kinderbetreuungsgesetz, Aufsichtspflicht, Mitteilungs- und Meldepflicht, Verdachtsfälle, Missbrauch, Verschwiegenheitspflicht, Datenschutz, Haftung, Schadenersatz, Dienstrecht, Risiko- und Schutzfaktoren hinsichtlich Kindeswohlgefährdung

2.7 MEDIENPÄDAGOGIK

1. Semester (Kompetenzmodul 1):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Medienbearbeitung und Kriterien“

  1. Ressourcen, digital wie analog, für das Praxisfeld nennen und auswerten,

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  1. Interaktionsprozesse zielgruppenadäquat kreativ gestalten,

im Bereich „Ausdruck und Darstellung“

  1. mit den Mitteln der szenischen Darstellung improvisieren und gestalten,

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  1. unterschiedliche Medien mit kreativen Methoden aufbereiten,
  2. Angebote digitaler Medien mit unterschiedlichen Spiel- und Lernformen kontrolliert und reflektiert einsetzen.

Lehrstoff:

Bereich „Medienbearbeitung und Kriterien“:

Video, Computer, Fotografie, Bilderbuch, Märchen, Kinderbuch, Jugendbuch, Medienressourcen in der Einrichtung, Schaffung von Bildungsräumen, alltagsbezogene Inhalte, Nutzung mit und ohne Begleitung

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Formen von Literacy, Nutzung digitaler Medien in Bildungspartnerschaft

Bereich „Ausdruck und Darstellung“:

Stimme und Sprache, Körperübungen, Fotogeschichten

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Vorlesen, Erzählen, Digitale Mediendidaktik, Konzepte frühkindlicher digitaler Medienkompetenz

2. Semester (Kompetenzmodul 2):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Medienbearbeitung und Kriterien“

  1. Werke unterschiedlicher Gattungen gezielt zur Entwicklungsförderung einsetzen,
  2. Medienkonzepte von elementaren Einrichtungen erstellen,

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  1. persönliche Mediennutzung analysieren und kritisch beurteilen,
  2. Gender-Diversity-Aspekte zielgruppenadäquat einsetzen und theoriegeleitet reflektieren,

im Bereich „Ausdruck und Darstellung“

  1. Bewegung und Stimme gezielt als Gestaltungsmittel einsetzen,
  2. den Symbolcharakter von Kostümen und Requisiten bewerten,

im Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“

  1. unterschiedliche Medien zielgruppenadäquat aufbereiten und anwenden,
  2. Kinder zum kritischen Umgang mit Informationstechnologien und Medien anleiten,
  3. Fachwissen über digitale Mediennutzung an Erziehungsberechtige adäquat vermitteln.

Lehrstoff:

Bereich „Medienbearbeitung und Kriterien“:

Einfache interaktive Websites und Spiele, multimediale Präsentationen, Lern- und Spielsoftware, Medienkonzept in elementaren Einrichtungen, Sicherheit, Datenschutz, Kinderrechte in der digitalen Welt, medienfreie Zeit

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Kinderfilme, Hörspiel, E-Book, Digitalradio, Jeux Dramatiques, Sensibilisierung von Gender-Diversity-Aspekten in digitalen Medien, Rollenbilder, Digitalisierung zur Chancengleichheit von Bildungsbiographien und Bildungsprozessen, Inklusive Medienbildung

Bereich „Ausdruck und Darstellung“:

Wahrnehmungsübungen, Ansätze schauspielerischer Arbeit, Symbolik von Theaterutensilien und Szenenbildern, Schminktechniken

Bereich „Transfer in das sozialpädagogische Berufsfeld“:

Altersadäquate digitale Angebote und Apps, Anwendung digitaler Geräte, Bildungspartnerschaft

3. AUSDRUCK, GESTALTUNG UND BEWEGUNG

3.1 Künstlerisch-kreativer Bereich

3.1.1 BILDNERISCHE ERZIEHUNG

1. Semester (Kompetenzmodul 1):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Bild/ Produkt erfassen“

  1. Merkmale der Kinderzeichnung spezifisch erklären und interpretieren,

im Bereich „Bild/ Produkt konzipieren bzw. herstellen“

  1. zur Lösung von Gestaltungsaufgaben gezielt analoge oder digitale Medien einsetzen,

im Bereich „Bild/ Produkt verwenden“

  1. Bildmaterial für die Illustration von Inhalten gezielt einsetzen und performativ darstellen,

im Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“

  1. Arbeitsprozesse allein und in der Gruppe planen und anleiten,

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  1. Bild/ Produkt situationsadäquat und zielgruppenorientiert einsetzen,
  2. methodische Schritte zur Umsetzung von Bildthemen planen,
  3. anlassbezogen mit Blick auf das pädagogische Berufsfeld gestalten.

Lehrstoff:

Bereich „Bild/ Produkt erfassen“:

Kunstbetrachtung mit dem Kind, Phänomene und Entwicklungsformen der Kinderzeichnung

Bereich „Bild/ Produkt konzipieren bzw. herstellen“:

Bildgeschichten, Bilderbuchanalysen, Digitale Medien, Video, kinetische Objekte, optische Täuschungen

Bereich „Bild/ Produkt verwenden“:

Performative Darstellung, Zootrop, Foto und Film

Bereich „Selbstkompetenz, Interaktion und Kommunikation“:

Arbeitsprozess und -ergebnis, Portfolioerstellung

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Vermittlungskonzepte, Vermittlung einfacher bildnerischer, druckgraphischer Techniken und Materialien, visuelle Aufbereitung von Themen zu den Bildungsbereichen, Fest- und Feiergestaltungen, Plakate, Aushänge, Gestaltungsaufgaben im Berufsfeld unabhängig von konkreten Anlässen, Entwicklung der Bildsprache der Kinder, individuelle Ausprägungen

3.1.2 WERKERZIEHUNG

2. Semester (Kompetenzmodul 2):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Produkt konzipieren bzw. herstellen“

  1. Objekte (auch mit mechanischen Elementen) planen und herstellen,
  2. Objekte (auch mit mechanischen Elementen) gezielt weiterentwickeln,
  3. Innen- und Außenräume gestalten und verändern,

im Bereich „Produkt verwenden“

  1. formale, funktionale und materielle Qualitäten untersuchen, überprüfen und experimentell-spielerisch einsetzen,
  2. formale, funktionale und materielle Qualitäten unterscheiden,

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  1. Werkmaterialien und Werkzeuge situationsadäquat und zielgruppenorientiert beschreiben und anwenden,
  2. altersgerechte und zielgruppenorientierte Anwendungsbereiche für die Praxis finden und vermitteln.

Lehrstoff:

Bereich „Produkt konzipieren bzw. herstellen“:

Herstellung und Verwendung von Spielzeug und didaktischem Material, Trödelspiel, Modelle, Puppenhäuser, Diorama, Miniaturinszenierungen, Tasträume, Raumwahrnehmung, Architektur, Licht, Farbe

Bereich „Produkt verwenden“:

Materialexperimente, Zerlegewerkstatt, Zweckentfremdung, kinetische Kunst, Material- und Zweckentfremdung, Materialaufbewahrung, Umfunktionieren, Wühlkiste, Experiment, spielerisches Arbeiten

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Anwendungskonzepte, Projektplanung, Spiel, reflektierende Gespräche und Diskussionen zu Gestaltungsprozessen, Aufführungen, Vorführungen, Präsentationen, Ausstellungen, Arbeitsplatzgestaltung, Ergonomie, Gestaltung von Spielobjekten

3.1.3 TEXTILES GESTALTEN

1. Semester (Kompetenzmodul 1):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Produkt erfassen“

  1. flächengestaltende Verfahren unterscheiden,

im Bereich „Produkt konzipieren“

  1. Textilien im Bezug zum Raum entwerfen, planen und darstellen,
  2. eine adäquate Methode für textile Arbeiten im Raum auswählen,

im Bereich „Produkt herstellen“

  1. der Aufgabenstellung entsprechende unterschiedliche Verfahren anwenden,
  2. textile Arbeiten in Bezug zum Raum und zum Kind umsetzen,
  3. nach selbstgewähltem Thema prozessorientiert und begleitend dokumentierend arbeiten,

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  1. die Materialauswahl und Arbeitsplatzgestaltung altersgerecht organisieren,
  2. gestalterische Erfahrungen zielgruppenorientiert aufbereiten,
  3. Bezüge zwischen körperbezogenen oder körperhaften Objekten und dem Alltag von Kindern herstellen,
  4. Gelerntes zielgruppenorientiert aufbereiten.

Lehrstoff:

Bereich „Produkt erfassen“:

Textile Verfahren auch mit „nichttextilen“ Materialien

Bereich „Produkt konzipieren“:

Entwurf, Werk- und Schnittzeichnung

Bereich „Produkt herstellen“:

Fadenbildende, fadenverstärkende, flächenbildende, flächenverbindende und körperbildende Verfahren, alters- entwicklungsbezogen Be- und Verkleiden, Mode und Accessoires, Schmuck, begehbare Objekte, textile Spiele

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Aufbereitung von Umsetzungsmöglichkeiten, Improvisation, Adaption, Materialorganisation, Experimentieren mit dreidimensionalen Verfahren, die Arbeitsplatzgestaltung altersgerecht organisieren, geschlechtergerechte Berücksichtigung, Interessenorientierung, Feste, Spiele, Theater, Spielräume, Rückzugsbereiche, Fühlstraße, Kleidung im Alltag des Kindes

3.2 Musikalischer Bereich

3.2.1 MUSIKERZIEHUNG UND STIMMBILDUNG

1. Semester (Kompetenzmodul 1):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  1. ein Vokalrepertoire unter besonderer Berücksichtigung des Kinderliedes melodisch und rhythmisch richtig sowie stilgerecht und textsicher singen,
  2. einfache Notentexte erfassen und umsetzen sowie einfache Motive entwickeln,

Stimmbildung und Sprechtechnik

  1. die Sing- und Sprechstimme ökonomisch gebrauchen und differenziert einsetzen,

im Bereich „Bewegen und Darstellen“

  1. die Wechselwirkung zwischen Musik und Bewegung wahrnehmen und darauf reagieren,

Stimmbildung und Sprechtechnik

  1. die stimmliche Qualität durch Bewegung und Darstellung unterstützen,
  2. Defizite benennen und verbessern,
  3. Intonationssensibilität entwickeln,
  4. Strategien zur Eindämmung von Nervosität anwenden,
  5. stimmhygienische Maßnahmen sinnvoll anwenden,
  6. sich mit der Stimme gut präsentieren,

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  1. elementare Musikinstrumente fachgerecht handhaben.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Kinderliedrepertoire, altersadäquates Vokalrepertoire

Bereich „Bewegen und Darstellen“:

Einfache Kinder- und Kreistänze, Bewegungsimprovisationen

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Liedsammlung, Orff-Instrumentarium, Klanggeschichten Improvisation mit elementaren Musikinstrumenten

2. Semester (Kompetenzmodul 2):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“

  1. ihre Stimme unter Anwendung stimmbildnerischer Grundlagen einsetzen,

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“

  1. mit elementaren Instrumenten improvisieren,
  2. situationsbezogenes Liedrepertoire singen und begleiten,
  3. Musizieren in unterschiedlichen Sozialformen anleiten,
  4. selbstständig Kinderlieder erarbeiten.

Lehrstoff:

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“:

Stimmbildung und Atemtechnik

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“:

Liedsammlung, Jahreskreis, Orff-Instrumentarium, Klanggeschichten, Improvisation mit elementaren Musikinstrumenten, Materialsammlung für das pädagogische Berufsfeld, Methodenvielfalt bei der Liederarbeitung

3.3 Bewegungserziehlicher Bereich

3.3.1 Bewegungserziehung; Bewegung und Sport und Rhythmisch-musikalische Erziehung

1. Semester (Kompetenzmodul 1):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Spielen“/ Bewegungserziehung

Spielen können

  1. bewegungsorientierte Spiele alters- und entwicklungsgemäß vorbereiten und situationsadäquat durchführen sowie die Vermittlung der dafür notwendigen Regeln,
  2. bewegungsorientierte Spiele für unter 1 bis 6-jährige Kinder hinsichtlich ihrer Wirkung bewerten und entsprechend einsetzen,
  3. Maßnahmen zum Entwickeln von Fair Play setzen,

im Bereich „Darstellen und Gestalten“/ Bewegungserziehung

Darstellen

  1. sich über Bewegung verständigen und verschiedene Bewegungs- und Ausdrucksformen mit dem Körper zeigen,

im Bereich „Gesundheit“/ Bewegungserziehung

  1. Haltungs- und Bewegungsauffälligkeiten beschreiben,
  2. Übungen zur Haltungsschulung korrekt ausführen,

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“/ Bewegungserziehung

  1. Bewegungsräume, Geräte und Materialien auswählen und unter dem Aspekt der Sicherheit für Kleinkinder beurteilen und verwenden,
  2. Methoden des Sicherns und Helfens nennen und alters- und situationsgemäß anwenden,
  3. die grundlegende Fachliteratur adäquat anwenden,

im Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“/ Rhythmisch-musikalische Erziehung

  1. elementare Bewegungsbegleitung anleiten,
  2. mit den Mitteln der Rhythmik Fantasie und Vorstellungsvermögen entwickeln und beschreiben,
  3. Prinzipien der Bewegungsbegleitung auf Stimme, Klang- und Geräuscherzeuger und Instrumente übertragen und anwenden,

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“/ Rhythmisch-musikalische Erziehung

  1. Ziele, Inhalte und Mittel der Rhythmik nennen und theoriegeleitet reflektieren,
  2. Beobachtungs- und Reflexionskriterien entwickeln,
  3. Rhythmik als ganzheitliche Arbeitsweise erkennen und beschreiben,
  4. Materialien sowie Instrumente zielgruppenorientiert und situationsadäquat auswählen.

Lehrstoff:

Bereich „Spielen“/ Bewegungserziehung:

Freies Spiel, kooperative Spiele, allgemeine Spielfähigkeit, Regelkunde, Fallen und Stürzen, Psychomotorik, Spielpädagogik, exekutive Funktionen

Bereich „Darstellen und Gestalten“/ Bewegungserziehung:

Darstellungsaufgaben, Bewegungsgeschichte, Übungsformen mit Alltagsmaterialien, Fair Play

Bereich „Gesundheit“/ Bewegungserziehung:

Haltungsschulung, Mobilisation, Präventionsmaßnahmen

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“/ Bewegungserziehung:

Gerätebezeichnungen, Materialkunde, Körperpositionen, Bewegungsmerkmale

Bereich „Vokales und instrumentales Musizieren“/ Rhythmisch-musikalische Erziehung:

Klanggeschichten, Klangszenen und Bilderbuchgestaltungen, Rhythmisieren und Gestalten von Texten, interkulturelle Liedangebote

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“/ Rhythmisch-musikalische Erziehung:

Ziele und Mittel der Rhythmik, Impulse für Rhythmikeinheiten aus Fachliteratur, Spiel- und Angebotsvariationen, konstruktives Feedback

2. Semester (Kompetenzmodul 2):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Bewegen: Grundlagen“/ Bewegungserziehung

Konditionelle und koordinative Voraussetzungen

  1. Bewegungsangebote zur Förderung motorischer Fähigkeiten planen und umsetzen,

Bewegungsvielfalt und Kreativität

  1. entsprechende Angebote für freie Bewegungsformen planen und umsetzen,

Wahrnehmung und Bewegung

  1. die Wechselwirkung von Wahrnehmung und Bewegung erklären,
  2. die Bedeutung von vielfältigen Bewegungserfahrungen und Bewegungsmustern für die Entwicklung des unter 1 bis 6-ährigen Kindes argumentieren,
  3. Angebote zur Sensibilisierung und zur Förderung sensomotorischer Fähigkeiten des unter 1 bis 3-jährigen Kindes beschreiben, entwickeln,
  4. elementare Bewegungsbedürfnisse beobachten, erkennen und adäquate Maßnahmen beschreiben,
  5. Angebote zur Sensibilisierung und zur Förderung sensomotorischer Fähigkeiten setzen,

im Bereich „Leisten“/ Bewegungserziehung

Fördern und Fordern

  1. adäquate Maßnahmen zur Förderung der Leistungsfähigkeit und Lernmotivation setzen,

im Bereich „Spielen“/ Bewegungserziehung

Spielen können

  1. Spiele variieren, erklären und umsetzen,
  2. Konflikte erkennen und adäquat reagieren,
  3. angemessen miteinander kommunizieren,
  4. Gruppen anleiten und führen,

Organisieren und Leiten

  1. eine Spielidee entwicklungsgemäß und situationsgerecht adaptieren,
  2. Spielformen organisieren und leiten,

im Bereich „Erleben und Wagen“/ Bewegungserziehung

Erleben und Erfahren

  1. erlebnisorientierte Bewegungsangebote planen und umsetzen,
  2. herausfordernde Bewegungssituationen zielgruppenorientiert planen und umsetzen,
  3. Gefahrensituationen und Verletzungsrisiken benennen, einschätzen und adäquat handeln,

im Bereich „Darstellen und Gestalten“/ Bewegungserziehung

  1. Prozesse zur Entwicklung bewegungsbezogener Ausdrucks- und Gestaltungsfähigkeit anleiten und begleiten,

im Bereich „Gesundheit“/ Bewegungserziehung

  1. Konzepte von gesundheits- und bewegungsfördernden Lebensräumen beschreiben,
  2. Bewegung als Faktor für eine gesunde Lebensführung und einen aktiven Lebensstil begründen,
  3. die Wirkungen der sozialen Umgebung im Bewegen erkennen und benennen,
  4. Techniken zur Entspannung beschreiben, begründen und richtig fachlich korrekt ausführen,

Gesundheits- und bewegungsfördernde Lebensräume

  1. entsprechende Maßnahmen und Angebote zur Bewegungsförderung setzen,

im Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“/ Bewegungserziehung

  1. den Zusammenhang von Bewegen und Lernen beschreiben und adäquate Angebote setzen,
  2. geschlechterrelevante Unterschiede in der Bewegung erkennen und adäquate Angebote setzen,
  3. verschiedene Methoden der Bewegungserziehung in der Elementarpädagogik nennen und anwenden,
  4. den motorischen Entwicklungsstand bei Kindern einschätzen und entsprechende Maßnahmen setzen,
  5. den respektvollen und verantwortungsvollen Umgang mit dem Naturraum vermitteln,
  6. die Bedeutung von Bewegung für die ganzheitliche Entwicklung von Kindern reflektieren,
  7. Methoden zur Gesundheitsförderung nennen und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich „Bewegen: Grundlagen“/ Bewegungserziehung:

Psychomotorik, Motopädagogik, Kenntnisse über Verlauf der Bewegungsentwicklung des unter 1 bis 6-jährigen Kindes, vielseitige Bewegungsangebote, vielseitige Bewegungsangebote, Übungen mit Alltagsmaterialien und Kleingeräten, Bewegungsgeschichte

Bereich „Leisten“/ Bewegungserziehung:

Bewegungslandschaft, Bewegungsbaustelle, Kämpfe in spielerischer Form, vielseitige Bewegungsschulung, Beobachtungsinstrumente, Angebote aus der Bewegungswelt der Kinder, Spiele zur Wassergewöhnung, Schwimmen, Rettungsschwimmen, gleitende und rollende Geräte

Bereich „Spielen“/ Bewegungserziehung:

Spielpädagogik, Spiele in unterschiedlichen Umgebungen und Sozialformen, Spielbeobachtung und Reflexion

Bereich „Erleben und Wagen“/ Bewegungserziehung:

Zirkuskünste, spielerische Formen des Kräftemessens und Kämpfens, Sichern und Helfen, Erlebnispädagogik, Spiele im Jahreskreis, Bewegung und Spiel im Freien, im Wasser

Bereich „Darstellen und Gestalten“/ Bewegungserziehung:

Akrobatik, Jonglagen, Körpertheater, Improvisation, kreatives Tanzen, Körpertheater

Bereich „Gesundheit“/ Bewegungserziehung:

Entspannungstechniken, kindgerechte motorische Testverfahren, Salutogenese, Angstreduktion

Bereich „Transfer in das pädagogische Berufsfeld“/ Bewegungserziehung:

Materialien- und Gerätekunde, Sicherheitshinweise, Didaktik und Methodik, Kenntnisse über Verlauf der Bewegungsentwicklung, Helfen und Sichern, Fachliteratur, Geschlechtergerechter Unterricht, Bewegungsräume, Ziele und Aufgaben von Bewegung und Sport im pädagogischen Berufsfeld, Sinnzuschreibungen, bewegter Kindergarten, exekutive Funktionen, Natur als Bewegungsraum, Kenntnisse über den Verlauf der Bewegungsentwicklung, Gespräch mit Bildungspartner

A.2. Schulautonomer Erweiterungsbereich

1.1 ENGLISCHE KONVERSATION

1. oder 2. Semester (Kompetenzmodul 1 oder 2):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen vernetzt anwenden und Synergien mit anderen Fachgebieten nutzen,
  2. das in den berufsspezifischen Fächern erworbene Wissen in der Fremdsprache anwenden,
  3. die Rolle der Pädagogin/ des Pädagogen analysieren und unter Anwendung von Fachsprache reflektieren,
  4. pädagogische Konzepte fachlich begründet diskutieren.

Lehrstoff:

Fachliteratur, Aufbau und Anwendung von Fachvokabular, Projektplanung für den elementarpädagogischen Bereich, Vergleich nationaler und internationaler pädagogischer Konzepte, Aufbau und Anwenden von fachspezifischem Vokabular der Psychologie, Pädagogik, Philosophie und Didaktik

1.2 NATUR UND TECHNIK

1. oder 2. Semester (Kompetenzmodul 1 oder 2):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. komplexe Vorgänge in der Natur zielgruppenadäquat beschreiben und analysieren,
  2. Möglichkeiten von Grunderfahrungen zu früher mathematischer Bildung veranschaulichen,
  3. die Bedeutung früher mathematischer Bildung begründen und reflektieren,
  4. Basiswissen unterschiedlicher naturwissenschaftlicher Bereiche zielgruppenspezifisch aufbereiten,
  5. naturwissenschaftliche Fragen und Interessen von Kindern aufgreifen und sachrichtige, entwicklungsangemessene Bildungsinhalte entwickeln.

Lehrstoff:

Naturwissenschaftliche Themen und Informationen, naturwissenschaftliche Methoden, Auseinandersetzung mit Kinderfragen, Experimente, berufsbezogene Fachliteratur, Aufzeichnungen, Ergebnissicherung, Mobilität und Nachhaltigkeit, Farben – Farbmischung – Optik, Grunderfahrungen mit Zeitdauer, zeitliche Abfolge, Rhythmen, Serialität, Muster, Strukturen

1.3 GENDER UND DIVERSITY; INTERKULTURELLE PÄDAGOGIK

1. oder 2. Semester (Kompetenzmodul 1 oder 2):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. aktuelle Erkenntnisse der Gender- und Diversityforschung und Interkulturellen Pädagogik als Schlüsselkompetenzen für die eigene berufliche Identität argumentieren,
  2. geschlechtsbedingte und kulturbedingte soziale Diskriminierung beschreiben und präventive Maßnahmen ableiten,
  3. Bildungsangebote zielgruppenbezogen für interkulturelles Lernen konzipieren,
  4. gruppendynamische Prozesse analysieren und sensitiv begleiten,
  5. didaktisches und methodisches Wissen aus den Konzepten von Mehrsprachigkeit anwenden.

Lehrstoff:

Interkulturelle Kompetenzen, Gender- und Diversityforschung, reflektiertes Wissen von interkulturellen Identitätsunterschieden und inhärenten Konfliktpotentialen, Konstruktion und Dekonstruktion von Genderismen und Diversity ethische, religiöse und soziale Werte als Basis eines allgemeinen Wertesystems, interkulturelle Kooperationskonzepte der Zusammenarbeit, Stereotype und Vorurteile, Gendergerechtigkeit, Konzepten aus der Gender- und Diversityforschung, Gender-Doing, vorurteilsbewusste Erziehung hinsichtlich Inklusion, Migration und Flucht

1.4 VERTIEFUNG IN FRÜHERZIEHUNG

1. oder 2. Semester (Kompetenzmodul 1 oder 2):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Lernen“

  1. Rahmenbedingungen schaffen, um die Bedürfnisse und Selbstbildungsprozesse der Kinder zu unterstützen,
  2. die Rolle der Pädagogin/ des Pädagogen als Bezugsperson und einfühlsame Entwicklungsbegleiterin/ einfühlsamen Entwicklungsbegleiter charakterisieren,

im Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“

  1. Situationen zur Entwicklung und Entfaltung der Fähigkeiten und Fertigkeiten des jungen Kindes planen und theoriegeleitet reflektieren,

im Bereich „Sozial- und Projektmanagement“

  1. eine pädagogische Konzeption kritisch interpretieren und einen eigenen Entwurf konzipieren,

im Bereich „Selbstkompetenz und Selbstmanagement“

  1. aktuelle Themen der Säuglings- und Kleinkindforschung fachlich begründet diskutieren.

Lehrstoff:

Bereich „Lernen“:

Raumkonzepte, entwicklungskonforme Tagesstruktur unter Berücksichtigung charakteristischer Spiel- und Lernprozesse, Medien und Spielmaterialien, Alltagsmaterialien, Spielraum drinnen und draußen, Alltagssituationen als Lerngelegenheiten, Pflege- und Essenssituation, beziehungsvolle Pflege, Achtsamkeit, Feinfühligkeit, Partizipation, Erleben und Gestalten von Grenzen, Diversität, Interaktion

Bereich „Organisation von Entwicklungs- und Bildungsprozessen“:

Entwicklung zur Sauberkeit, Selbständigkeitserziehung, selbständiges Essen, Psychomotorik, Sprachbildung, Bewegung und Tanz, Wahrnehmung, Transition

Bereich „Sozial- und Projektmanagement“:

Leitfaden für Konzeption, Orientierungs-, Prozess- und Strukturqualität für Kinder unter drei Jahren

Bereich „Selbstkompetenz und Selbstmanagement“:

Diversity, der Schnuller und seine Auswirkungen, Stillen versus Flaschennahrung, Kleinkinder in der außerfamiliären Betreuung

A.3. Verbindliche Übungen

1.1 KOMMUNIKATION UND GRUPPENDYNAMIK

2. Semester (Kompetenzmodul 2):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  1. verbale und nonverbale Kommunikation zielgruppengerecht einsetzen,

im Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“

  1. einen Standpunkt argumentativ vertreten und fachlich argumentieren,
  2. Kritik konstruktiv annehmen und geben,
  3. Stärken erkennen und nennen,
  4. Entspannungsmethoden für unterschiedliche Zielgruppen vergleichen,
  5. altersadäquate Strategien zur Stärkung der Gesundheit analysieren,

im Bereich „Kooperation, Sozial- und Projektmanagement“

  1. Gruppen- und Teambildungsphasen und -prozesse theoriegeleitet reflektieren,
  2. Führungsaufgaben im Team einordnen,
  3. Rollenpositionen im Team analysieren,

im Bereich „Kommunikation und Sprache“

  1. verbale und nonverbale Kommunikation einsetzen,
  2. eine freie Rede entwerfen und gestalten,
  3. Gesprächssituationen reflektieren,
  4. Kommunikationsmodelle situationsadäquat erläutern,

im Bereich „Diversity“

  1. gender- und diversitygerechte Aspekte in Kommunikations- und Gruppenprozessen analysieren,
  2. interkulturelle Unterschiede in Kommunikations- und Gruppenprozessen vergleichen,

im Bereich „Intervention“

  1. grundlegende Aspekte zum Konfliktmanagement anwenden,
  2. Konflikte analysieren,
  3. Konfliktlösungsstrategien darstellen,
  4. professionelle Unterstützungsmaßnahmen zielgruppenorientiert und situationsadäquat erläutern.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Werte, Normen, Haltungen, Sprache und ihre Kommunikationsfunktionen, Kongruenz, unterschiedliche Wirklichkeiten, Perspektivenwechsel

Bereich „Selbstmanagement und berufliche Sozialisation“:

Stärken der eigenen Persönlichkeit, Selbst – und Fremdwahrnehmung, Grundlagen und Techniken des Miteinander-Redens, Methoden der Reflexion, Feedback, kompensatorische Maßnahmen zur Stressbewältigung, Zeit- und Selbstmanagement, Konfliktlösungsmodelle, Psychohygiene, Entspannungsverfahren, Salutogenese

Bereich „Kooperation, Sozial – und Projektmanagement“:

Transfer in Bildungsinstitutionen unterschiedlicher Altersstufen hinsichtlich Modellen der Gruppenbildung, Mechanismen in Gruppen- und Teambildungsprozessen, Rollenposition

Bereich „Kommunikation und Sprache“:

Kommunikationsmittel, -modelle, -techniken, freie Rede, Bildungspartnerschaften, Planung, Durchführung und Reflexion von Gesprächssituationen, situations- und mediengerechte Gestaltung von Mitteilungen, Öffentlichkeitsarbeit, zielgruppenbezogene Interaktion und Kommunikation, Moderation, Coaching, Mentoring, Mediation

Bereich „Diversity“:

Transfer in Bildungsinstitutionen unterschiedlicher Altersstufen, gender- und diversitygerechte Kommunikation, Sensibilität für interkulturelle Prozesse, Sprache und ihre Kommunikationsform, bildhafte Kommunikationsmittel

Bereich „Intervention“:

Konfliktkultur, Konfliktmanagement, Deeskalation

1.2 MENTORING

1. Semester (Kompetenzmodul 1):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

im Bereich „Orientierung an Werten und Normen“

  1. Einstellung und Haltung zum elementarpädagogischen Berufsbild aus unterschiedlichen Perspektiven reflektieren,
  2. Einstellung und Haltung zur eigenen Rolle als gruppenführende Pädagogin/ gruppenführender Pädagoge theoriegeleitet reflektieren,
  3. Möglichkeiten und Grenzen ihres pädagogischen Auftrags analysieren und kritisch hinterfragen,

im Bereich „Selbstkompetenz und Selbstmanagement“

  1. unterschiedliche Möglichkeiten der Kontaktaufnahme zielgruppenorientiert umsetzen und reflektieren,
  2. unterschiedliche Perspektiven einnehmen und diese situationsspezifisch anwenden,

im Bereich „Lernen“

  1. ergänzende Fähigkeiten und Fertigkeiten in Bildungsprozesse übertragen,
  2. spezielle Spiel- und Lernmaterialien gestalten und vergleichen,
  3. spezielle Spiel- und Lernsituationen theoriegeleitet reflektieren,

im Bereich „Diversity“

  1. die Vielfalt heterogener Lebenswelten und Lebenslagen beschreiben und situationsspezifische Reaktionen ableiten und theoriegeleitet reflektieren,

im Bereich „Intervention“

  1. ergänzende Methoden der Beobachtung beschreiben und theoriegeleitet reflektieren,
  2. unterstützende Maßnahmen für professionelles Agieren vergleichen,
  3. Methoden der individuellen Lernbegleitung in der Gruppe der Peers theoriegeleitet reflektieren.

Lehrstoff:

Bereich „Orientierung an Werten und Normen“:

Personale Kompetenzen im pädagogischen Berufsfeld, Resilienz, Selbst- und Fremdwahrnehmung, unterschiedliche Lebenssituationen, institutioneller und gesellschaftlicher Auftrag versus Individualisierung

Bereich „Selbstkompetenz und Selbstmanagement“:

Kontakt- und Beziehungsaufbau, Reflexion, kollegiale Beratung

Bereich „Lernen“:

Spiel- und Interaktionspädagogik

Bereich „Diversity“:

Interkulturelle Spezifika

Bereich „Intervention“:

Spiel- und Bildungsprozesse, Beobachtung in konkreten Situationen, Teamarbeit und Konfliktmanagement, gruppendynamische Prozesse, Moderation und Präsentation, Reflexion in der Peer Group

B. Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. erlangen jene Professionalität der Berufsausübung, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht,
  2. können die im Lehrgang erworbenen Kompetenzen in der Berufsrealität umsetzen,
  3. gewinnen einen umfassenden Einblick in die Organisation der entsprechenden Einrichtungen,
  4. wissen über Pflichten und Rechte der im pädagogischen Berufsfeld Tätigen Bescheid und können die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen,
  5. verhalten sich gegenüber der Leitung und den in der Einrichtung Beschäftigten korrekt und selbstsicher,
  6. gewinnen aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen,
  7. erlangen Einsicht in soziale Beziehungen sowie in betrieblich-organisatorische Zusammenhänge.

Zeitlicher und sachlicher Rahmen:

Zwei Wochen in einer elementarpädagogischen Bildungseinrichtung, in der die spezifischen Ausbildungsinhalte umgesetzt werden können, in der unterrichtsfreien Zeit vor dem Ablegen der abschließenden Prüfung. Bei Berufstätigkeit im (sozial)pädagogischen Feld von mind. 2 Jahren, kann 1 Woche angerechnet werden.

C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Schülerinnen und Schüler deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

C.1 Freigegenstände

Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen. Siehe Abschnitt III.

C.2 Unverbindliche Übungen

Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen. Siehe Abschnitt III.

D. Förderunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Schlagworte

Unterrichtsgestaltung, Nahrungsmittelallergie, Qualitätsentwicklung, Arbeitsergebnis, Teambildungsprozess, Kommunikationsmodell, Kommunikationstechnik, Kinderliteratur, Arbeitskontext, Alltagsleben, Lebensplanung, Arbeitsform, Sozialform, Gender-Kompetenz, Wunschvorstellung, Lehrerinnenwochenstunde, Bildungsaufgabe, Sozialphase, Lehrziel, Elementarpädagogik, Wiederholungsphase, Lernmöglichkeit, Entfaltungsmöglichkeit, Arbeitswelt, Lehrprozess, Lebensbiographie, Lebenswelt, Erstspracherwerb, Praxiseinrichtung, Pädagogenpersönlichkeit, Lernfeld, Lehrinhalt, Einzelarbeit, Lehrform, Informationstechnologie, Unterrichtserfahrung, Naturschutz, Verbraucherinnenbildung, Menschenrecht, Konsumentinnenethik, Entwicklungsprozess, Verhaltensform, Entwicklungsvoraussetzung, Bedingungsfeld, Hilfsmodell, Aufgabenbereich, Zweitspracherwerb, Gruppenebene, Spielmittel, Spielprozess, Sprechentwicklung, Bildungsmittel, Sozialmanagement, Tagespraktikum, Blockpraktikum, Managementaufgabe, Basiskompetenz, Mitteilungspflicht, Risikofaktor, Spielform, Lernsoftware, Festgestaltung, Innenraum, Materialentfremdung, Werkzeichnung, Bekleiden, Singstimme, Kindertanz, Bewegungsform, Haltungsauffälligkeit, Klangerzeuger, Beobachtungskriterium, Spielvariation, Ausdrucksfähigkeit, Materialienkunde, Genderforschung, Säuglingsforschung, Pflegesituation, Orientierungsqualität, Prozessqualität, Gruppenbildungsphase, Kommunikationsprozess, Zeitmanagement, Spielmaterial, Spielsituation, Selbstwahrnehmung, Kontaktaufbau, Spielpädagogik, Erzieherverhalten, Erzieherinnenverhalten

Zuletzt aktualisiert am

16.08.2023

Gesetzesnummer

20012333

Dokumentnummer

NOR40255165

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