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§ 39 Patronenprüfordnung 2013

Aktuelle FassungIn Kraft seit 17.12.2013

Ermittlung des Mündungsimpulses bei Patronen mit bleifreien Schroten

§ 39

Der Mündungsimpuls Mo ist aus der Masse m und der Geschwindigkeit v des Geschoßes nach der Formel zu ermitteln. Die Geschoßgeschwindigkeit ist in 2,5 m Entfernung vor der Mündung des Laufes in sinngemäßer Anwendung von § 36 Abs. 2 in einem zylindrischen Messlauf gemäß § 30 Abs. 2 ohne Choke, zu messen und ist als Mittelwert aus einer Serie von 10 Schüssen anzugeben.

Zusatzdokumente: image001

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