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Gegenseitige Vertretung durch diplomatische und konsularische Vertretungen im Verfahren der Visaerteilung – Durchführung (Slowakei)
Kurztitel
Gegenseitige Vertretung durch diplomatische und konsularische Vertretungen im Verfahren der Visaerteilung – Durchführung (Slowakei)
Kundmachungsorgan
Typ
Vertrag - Slowakei
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.06.2011
Unterzeichnungsdatum
06.05.2011
Index
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Langtitel
Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Slowakischen Republik über die Durchführung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Slowakischen Republik über die gegenseitige Vertretung durch diplomatische und konsularische Vertretungen ihrer Staaten im Verfahren der Visaerteilung
Änderung
Sprachen
Deutsch, Slowakisch
Ratifikationstext
Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Art. 6 Abs. 1 mit 1. Juni 2011 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich und das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Slowakischen Republik (im Weiteren „Vertragsparteien“ genannt),
gemäß Artikel 4 des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Slowakischen Republik über die gegenseitige Vertretung durch diplomatische und konsularische Vertretungen ihrer Staaten im Verfahren der Visaerteilung1 vom 23. Oktober 2009,
sind wie folgt übereingekommen:
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1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 138/2009.
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
19.03.2019
Gesetzesnummer
20007301
Dokumentnummer
NOR40129067
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