138. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Slowakischen Republik über die gegenseitige Vertretung durch diplomatische und konsularische Vertretungen ihrer Staaten im Verfahren der Visaerteilung
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Slowakischen Republik über die gegenseitige Vertretung durch diplomatische und konsularische Vertretungen ihrer Staaten im Verfahren der Visaerteilung
[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Abkommenstext in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Abkommenstext in slowakischer Sprache siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 5 des Abkommens wurden am 3. November bzw. 25. November 2009 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Dezember 2009 in Kraft getreten.
Anlage 1
Abkommenstext in deutscher Sprache
Anlage 2
Abkommenstext in englischer Sprache
Anlage 3
Abkommenstext in slowakischer Sprache
Faymann
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