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BGBl III 139/2009

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

139. Abkommen zwischen der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung von Artikel 83bis des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt

139. Abkommen zwischen der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung von Artikel 83bis des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt

Abkommen zwischen der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung von Artikel 83bis des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt

[Abkommenstext siehe Anlagen]

Das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 9 Abs. 1 mit 1. Jänner 2010 in Kraft.

Anlage 1

Abkommenstext 

Faymann

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