30. Änderung des Anhangs der Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Slowakischen Republik über die Durchführung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Slowakischen Republik über die gegenseitige Vertretung durch diplomatische und konsularische Vertretungen ihrer Staaten im Verfahren der Visaerteilung
Die Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Slowakischen Republik über die Durchführung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Slowakischen Republik über die gegenseitige Vertretung durch diplomatische und konsularische Vertretungen ihrer Staaten im Verfahren der Visaerteilung, BGBl. III Nr. 88/2011 idF BGBl. III Nr. 225/2016, wurde gemäß Art. 1 Abs. 2 durch Notenwechsel vom 10. Dezember 2018 und 1. März 2019 dahingehend geändert, dass der Dienstort Abu Dhabi (Vereinigte Arabische Emirate) mit Wirkung vom 1. April 2019 aus dem Anhang gestrichen wird.
Kurz
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