31. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Kroatien über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen
[Abkommen in deutscher Sprache, siehe Anlagen]
[Abkommen in kroatischer Sprache, siehe Anlagen]
[Abkommen in englischer Sprache, siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 16 Abs. 1 des Abkommens wurden am 24. September 2018 bzw. 15. Februar 2019 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 16 Abs. 1 mit 1. April 2019 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Kurz
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