88. Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Slowakischen Republik über die Durchführung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Slowakischen Republik über die gegenseitige Vertretung durch diplomatische und konsularische Vertretungen ihrer Staaten im Verfahren der Visaerteilung
[Durchführungsvereinbarung in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Durchführungsvereinbarung in slowakischer Sprache siehe Anlagen]
Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Art. 6 Abs. 1 mit 1. Juni 2011 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Faymann
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