Vorwort
- Ragoßnig, Bilanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit
News-Radar
- Gruber, News-Radar
Aufsätze
- Thienel, Bewährung der Verwaltungsgerichtsbarkeit
- Baumgartner, 5 Jahre Landesverwaltungsgericht Kärnten
- Strasser, Rechtsprechung des VwGH zum VwGVG und VwGG im Jahr 2018
- Stöger-Frank, 8. Treffen der Evidenzstellen am 9. Mai 2019
Judikatur - Verfahrensrecht
-
- Verfahrensrecht der Verwaltungsgerichte
-
- »Allgemeines Verfahren
- Ausarbeitung eines Senatserkenntnisses durch den Vorsitzenden
- Unzulässigkeit der Verbindung von Verfahren zur gemeinsamen Entscheidung durch mehrere Einzelrichter
- Kein Rechtsanspruch auf Erlassung eines Straferkenntnisses in einem von Amts wegen eingeleiteten und geführten Verwaltungsstrafverfahren
-
- »Verwaltungsstrafverfahren
- Verhandlungswiederholung bei Richterwechsel im Verwaltungsstrafverfahren
-
- Verfahrensrecht der Verwaltungsbehörden
-
- »Allgemeines Verfahren
- Kundmachung der mündlichen Verhandlung durch die Verwaltungsbehörde
- Recht auf Erhebung einer Vorstellung
-
- »Verwaltungsstrafverfahren
- Rechtskräftiger Schuldspruch gegen natürliche Person keine Voraussetzung für Verwaltungsstrafe gegen juristische Person
Judikatur - Materienrecht
-
- Wirtschaftsrecht
-
-
-
- Umweltrecht
-
- »Gewerbliches Betriebsanlagenrecht
- Vorkehrungen iSd § 83 GewO
-
- »Wasserrecht
- Wasserrechtliche Bewilligung
-
- Verkehrswesen
-
- »Straßenverkehrsordnung
- Anhalten eines Fahrzeuges in einer Halte- und Parkverbotszone
-
- Fremden- und Migrationswesen
-
-
- »Fremdenpolizeirecht
- Schubhaft: Kostenersatzpflicht nicht verfassungswidrig
-
- »Staatsbürgerschaftsrecht
- Staatsbürgerschaft – Zahlreiche Übertretungen des LMSVG stellen ein Verleihungshindernis gem § 10Abs 1 Z 6 StbG dar
-
- Bauwesen und Naturschutz
-
- »Landesraumplanungsrecht
- Änderung von Grundstücksgrenzen
-
- Sozialhilfe und Jugendfürsorge
- Verbot des Pflegeregresses auch bei Maßnahmen der Behindertenhilfe
-
- Arbeits-, Dienst- und Sozialversicherungsrecht
- Keine Verpflichtung des Überlassers gem § 26 Abs 1 Z 3 LSD-BG die geforderten Unterlagen bereitzuhalten oder elektronisch zugänglich zu machen
- Untersagung der Dienstleistung gem § 31 Abs 2 LSD-BG
-