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Eignungskriterien im nicht offenen Verfahren ohne Vergabebekanntmachung

Judikatur - MaterienrechtWirtschaftsrechtZVG-Slg 2019/70ZVG 2019, 360 Heft 4 v. 1.8.2019

§ 2 Z 22 BVergG 2018, § 31 Abs 4 BVergG 2018, § 193 Abs 1 BVergG 2018, § 248 Abs 1 BVergG 2018

Beim nicht offenen Verfahren ohne Vergabebekanntmachung muss der Auftraggeber die Eignungskriterien bereits zum Zeitpunkt der Einladung zur Angebotslegung festgelegt haben. Eine nachträgliche Bekanntgabe der Eignungskriterien genügt nicht.

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