Rechtsprechung
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- WEG
- Nach § 32 Abs 1 WEG 2002 geltender Aufteilungsschlüssel der Liegenschaftsaufwendungen für WE-Bewerber, deren schriftliche Zusage im Grundbuch angemerkt ist
- Zum Änderungsrecht eines Wohnungseigentümers - Abgrenzung zwischen wohnrechtlichem Außerstreitverfahren und streitigem Rechtsweg
- Einmonatsfrist nach § 24 Abs 6 WEG 2002 auch für die Anfechtung von Beschlüssen über außerordentliche Verwaltungsmaßnahmen
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