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Mietvertrag mit dem Erwerber eines Miteigentumsanteils

RechtsprechungABGBwobl 2006/5wobl 2006, 35 Heft 1 v. 3.2.2006

§ 825, § 834, § 1093 ABGB:

Die Wirkungen des Vertrages, mit dem (Mit)Eigentum an einer Liegenschaft erworben wird (hier: Übergabsvertrag), treten bereits mit dessen Abschluss ein, sofern die Liegenschaft oder Teile hiervon bereits übergeben wurden.

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