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- Leitsatzsammlung
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- »RPA-Slg-Int
- Zugang zur Nachprüfung muss irgendwann offenstehen
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- »RPA-Slg
- Keine abstrakte Beantwortung von Rechtsfragen
- Keine Erledigung unklarer Eventualanträge
- Unbehebbarer Mangel trotz ex lege Erklärung des Bieters über die Ausschreibungskonformität
- Auslegung der Ausschreibung – Einzelfallbeurteilung
- Vertretbare Auslegung der Ausschreibung keine Rechtsfrage von grundlegender Bedeutung
- Aussetzung des Verfahrens bis zur Beendigung eines anhängigen Vorabentscheidungsersuchens
- Keine einheitliche Rechtsprechung aufgrund von EuGH Urteilen
- Keine Rechtswirkung genereller Natur bei Aussetzung des Verfahrens durch das BVwG
- Aussetzung des Verfahrens ist verfahrensleitender Beschluss
- Antragslegitimation
- Durchführung einer mündlichen Verhandlung
- Auslegung der Ausschreibung – Ausscheidensgrund
- Verbesserbarer Mangel
- Keine Unterstellung rechtswidrigen Verhaltens
- Zurückweisung des Nachprüfungsantrags mangels aufgetragener Verbesserung
- Zur Vertraulichkeit im Nachprüfungsverfahren
- Zur Entscheidung über die „echte Chance“
- Keine Vorarbeiten durch Erstellung der Projektbeschreibung
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- VwGH
- Steindl, Pflicht zur gesetzes- bzw BVergG-konformen Auslegung von Ausschreibungsbestimmungen
- Keisler, Frist zur Nachprüfung der Ausschreibung bei Berichtigung der Angebotsfrist
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- BVwG
- Feßl, Hwezda, Vertiefte Angebotsprüfung nur bei deutlichen Hinweisen auf spekulativen Angebotspreis
- Ullreich, Reisinger, Hygienepapier spielt auch im Vergaberecht eine „Rolle“ – Neues zu Voraussetzungen und Kalkulation einer Rahmenvereinbarung
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- LVwG
- Heid, Deutschmann, Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung für den Kauf eines nach den Vorgaben der Auftraggeberin bebauten Grundstückes
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- EuGH
- Breitenfeld, Unzulässigkeit der Beschränkung der Subvergabe in Form eines bestimmten Prozentsatzes der von dem Auftrag umfassten Arbeit, die vom Auftraggeber mit eigenen Mitteln zu erbringen ist.
- Reisner, Auch für Private erbrachte Referenzen brauchen eine Bestätigung
- Reisner, Alles geht baden oder unter welchen Voraussetzungen Unternehmer ihre Geschäfte am Strand betreiben können
- Vrbovszky, Keine Pflicht zur Bekanntgabe der Bewertungsmethode
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