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Keine Vorarbeiten durch Erstellung der Projektbeschreibung

JudikaturLeitsatzsammlungRPA-Slg 2016/70RPA 2016, 381 Heft 6 v. 1.11.2016

§ 20 Abs 5 BVergG 2006, § 129 Abs 1 Z 1 BVergG 2006

LVwG Vlbg, 07.09.2016, LVwG-314-3/2016-S1

Der Auftraggeber hat die Leistung der örtlichen Bauaufsicht ausgeschrieben. Der in Aussicht genommene Bestbieter ist bei diesem Vorhaben bereits als Projektleiter tätig und hat eine Projektbeschreibung erstellt, die in die Ausschreibungsunterlage aufgenommen wurde. Bei der Projektbeschreibung handelt es sich um eine allgemeine Beschreibung des Vorhabens ohne konkreten Bezug zur ausgeschriebenen Leistung. Durch die Teilnahme des Projektleiters am Vergabeverfahren wird daher der faire und lautere Wettbewerb nicht beeinträchtigt. Ein Ausscheidensgrund nach § 20 Abs 5 in Verbindung mit § 129 Abs 1 Z 1 BVergG liegt nicht vor.

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