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Zur Entscheidung über die „echte Chance“

JudikaturLeitsatzsammlungRPA-Slg 2016/69RPA 2016, 381 Heft 6 v. 1.11.2016

§ 39 Abs 4 WVRG 2014

LVwG Wien, 17.05.2016, VGW-123/074/3979/2015

Über den Antrag, gemäß § 39 Abs 4 WVRG 2014 festzustellen, dass die Antragstellerin auch bei Einhaltung der vergaberechtlichen Bestimmungen keine echte Chance auf Erteilung des Zuschlages gehabt hätte, ist nur dann abzusprechen, wenn den Feststellungsanträgen der Antragstellerin stattzugeben gewesen wäre, da dieser Antrag der Antragsgegnerin, ähnlich einem Eventualantrag, akzessorisch ist (VwGH 27.6.2007, 2006/04/0106; VwGH 9.9.2015, Ro 2015/04/0013, 0014).

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