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Zur Vertraulichkeit im Nachprüfungsverfahren

JudikaturLeitsatzsammlungRPA-Slg 2016/68RPA 2016, 381 Heft 6 v. 1.11.2016

§ 17 Abs 3 AVG

LVwG Wien, 17.05.2016, VGW-123/074/3979/2015

Die Offenlegung von Informationen aus dem Angebot und von Details der Kalkulation der mitbeteiligten Partei ist demnach geeignet, die Zuschlagsempfängerin in einem Geschäftsgeheimnis zu verletzen. Nach Ansicht des Senates bestand gegenständlich ein überwiegendes Interesse an der Vertraulichkeit dieser Details, während für die Antragstellerin auch bei Unkenntnis dieser Details eine effektive Rechtsverfolgung gewahrt blieb.

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