-
- RPA-Slg-Int
- Beginn des Laufs der Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche
- Voraussetzung für den Beginn der Verjährungsfrist
- Sprache der Bekanntmachung der Ausschreibung
- Klagebefugnis der Europäischen Kommission vor nationalen Gerichten
- Deutsche Ärztekammer als öffentliche Auftraggeberin?
- Deutsche Ärztekammer doch keine öffentliche Auftraggeberin
-
- RPA-Slg
- Verschulden des Vertreters
- Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung vor dem VwGH
- Parteiengehör zu selbst Vorgelegten
- Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Verbesserung
- Die Nichtigerklärung ist einmalig
- Wirkung der Nichtigerklärung
- Keine zweite Nichtigerklärung der selben Entscheidung
- Aussetzung des Verfahrens zur Erlassung einer einstweiligen Verfügung bis zur Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag
- Änderung der Subunternehmer nach Angebotsöffnung unzulässig
- Unausgefüllte Bieterlücken
- Preis ohne Belang für die Verbesserbarkeit
- Unkenntnis kein unverhersehbres oder unabwendbares Ereignis
- Unkenntnis ist Verschulden
- Der Ausschreibung widersprechendes Angebot
- Formelle Prüfung ist keine vertiefte Angebotsprüfung
- Auslegung der normativen Teile eines Kollektivvertrags
- Vergreifen im Ausdruck
- Auch im Verhandlungsverfahren Bindung des Erstangebotes an die Festlegungen der Ausschreibung
- N.N. ist kein Name
- Lehner, VwGH: Materialkosten einrechnen: ja oder nein?
- Páleníková, BVA: Zwingender Widerruf - Mehrfache Berichtigung der Ausschreibungsunterlagen als „inhaltlich wesentlich andere Ausschreibung“
- Höfler-Petrus, BVA: (Nicht-)Auspreisung konkreter Leistungspositionen
- Heid, BVA: Parlamentsumbau: Kostensteigerung und Terminverschiebung rechtfertigen Widerruf
- Lehner, BVA: Zulässigkeit des Widerrufes bei Überschreitung der Kostenschätzung
- Kröswang, UVS Oberösterreich: Zurverfügungstellung von Produktunterlagen als Vorarbeit im Sinne des § 20 Abs 5 BVergG 2006
- Estermann, UVS Vorarlberg: Mischkalkulation ist nicht ausschreibungswidrig
- Reisner, EuGH: Kontrolle wie über eine eigene Dienststelle auch bei minimaler Beteiligung
- Schmiegelow, EuGH: „Schwere Verfehlung“ nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
- Reisner, EuGH: Auftrag für eine Studie an eine Universität nicht ohne Ausschreibung
Ein Inhalt der Verlag Österreich GmbH