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Deutsche Ärztekammer doch keine öffentliche Auftraggeberin

JudikaturRPA-Slg-IntRPA-Slg-Int 2013/8RPA 2013, 119 Heft 2 v. 1.4.2013

SA GA Paolo Mengozzi, 30.01.2013, C-526/11
IVD

Art 1 Abs 9 UA 2 RL 2004/18/EG

57. Erstens liegt es auf der Hand, dass sich der Gerichtshof im Rahmen der Feststellung, ob eine Einrichtung überwiegend mittelbar von öffentlichen Stellen finanziert wird, der Methode des „Bündels von Indizien“ bedient.

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