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Preis ohne Belang für die Verbesserbarkeit

JudikaturRPA-SlgRPA-Slg 2013/38RPA 2013, 122 Heft 2 v. 1.4.2013

BVA, 26.11.2012, N/0095-BVA/04/2012-24

BVergG § 129 Abs 1 Z 7

Dass es sich bei der Addition der im Leistungsverzeichnis angeführten Preise für die betroffenen, vom Antragsteller nicht konkretisierten Positionen mit insgesamt ca € 40.000 um eine im Vergleich zum Preis für die Position **** mit ca. € 150.000 niedrige Summe handelt, und daher vergleichsweisen niedrigen Anteil am Gesamtpreis, ist für die Beurteilung der Behebbarkeit des Mangels nicht alleine ausschlaggebend.

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