vorheriges Dokument
nächstes Dokument

RPA Inhaltsverzeichnis Heft 6/2010

Heft 6 v. 1.12.2010

Editorial

  1. Sehr geehrte Leserinnen und Leser!

Kurznachrichten

  1. Mille, Kurznachrichten

Fachbeitrag

  1. Reisner, Die Beschaffungsrichtlinie Verteidigung und Sicherheit der Europäischen Union - Teil 2
  2. Fabics, Schmied, Entgegennahme und Öffnung elektronischer Angebote
  3. Merl, Rechtsfolgen einer fehlenden oder unzureichenden Begründung der Zuschlagsentscheidung

Judikatur

    1. RPA-Slg-Int
    2. Beschränkung der Niederlassungsfreiheit
    3. Schutz der öffentlichen Ordnung
    4. Zulässigkeit einer langen Laufzeit einer Dienstleistungskonzession
    5. Verfahren zur Vergabe einer Konzession
    1. RPA-Slg
    2. Rein quantitative Beurteilung der „Leistung in geringem Umfang“
    3. Gesetzeskonforme Auslegung der Ausschreibung
    4. Beurteilung der Rechtzeitigkeit eines Antrags auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung
    5. Wirkung der Rücknahme der angefochtenen Entscheidung auf das Nachprüfungsverfahren
    6. Rücknahme der angefochtenen Entscheidung ist kein Verstoß gegen die Untersagung der Fortführung des Vergabeverfahrens
    7. Keine Rechtswidrigkeit einer „gestaffelten“ Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung
  1. Reisner, VwGH: Keine Nichtigerklärung der Aufforderung zur Angebotsabgabe in einem Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung durch den aufgeforderten Bieter
  2. Gappmayer, VwGH: Schiliftbetreiber öffentliche Auftraggeber
  3. Breitenfeld, OLG Wien: Vortragstätigkeit kein Befangenheitsgrund
  4. Hofer, BVA: Nichtausfüllen einer echten Bieterlücke
  5. Zoidl, VKS Wien: Nur der Inhalt der Berichtigung kann innerhalb einer neuen Anfechtungsfrist gesondert bekämpft werden
  6. Leitner, EuGH: Eignungsprüfung im Sitzstaat des öffentlichen Auftraggebers durch eine andere Stelle als den öffentlichen Auftraggeber
  7. Mecenovic, EuGH: Richtlinienwidrigkeit der österreichischen Regelung, die den Schadenersatzanspruch wegen Verstoßes eines öffentliche Auftraggebers gegen Vergaberecht von der Schuldhaftigkeit des Verstoßes abhängig macht
Ein Inhalt der Verlag Österreich GmbH