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- RPA-Slg-Int
- Gleiche Auslegung im öffentlichen und im Sektorenbereich
- Risiko des Dienstleistungskonzessionärs
- Abschreckende Formulierung der Ausschreibung
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- RPA-Slg
- Prüfung von Ausscheidensgründen unter dem Titel der Antragslegitimation
- Verbesserbarkeit eines KSV-Ratings
- Keine aufschiebende Wirkung bei einer Beschwerde gegen die Abweisung der Wiedereinsetzung
- Gegenstand des Provisorialverfahrens
- Keine aufschiebende Wirkung für eine Beschwerde gegen die Nichtigerklärung der Ausschreibung
- MADL, VfGH: PAUSCHALGEBÜHRENVERORDNUNG AB 1.1.2008 AUSSER KRAFT GETRETEN
- PAPST, VwGH: IN DER MITTEILUNG DER ZUSCHLAGSENTSCHEIDUNG SIND DEN VERBLIEBENEN BIETERN DIE GRÜNDE FÜR DIE ABLEHNUNG IHRES ANGEBOTES BEKANNT ZU GEBEN
- HOFER, VwGH: BEWERTUNG VON ZUSCHLAGSKRITERIEN MUSS DERART FESTGELEGT WERDEN, DASS EINE NACHTRÄGLICHE VERSCHIEBUNG DER GEWICHTUNG JEDENFALLS AUSGESCHLOSSEN IST
- REISNER, VwGH: KEINE VERGABERECHTLICH RELEVANTEN STEUERSCHULDEN BEI ERFÜLLUNG EINER RATENVEREINBARUNG
- STEINER, BVA: KEINE WIEDEREINSETZUNG TROTZ FALSCHER BEKANNTGABE DER STILLHALTEFRIST DURCH DEN AUFTRAGGEBER
- ERTL, BVA: ANTRAG MUSS JEDENFALLS BINNEN 6 MONATEN AB ZUSCHLAGSERTEILUNG GESTELLT WERDEN
- REISNER, EuGH: DIE ANFERTIGUNG UND LIEFERUNG VON ORTHOPÄDISCHEN SCHUHEN AN DIE AOK RHEINLAND/HAMBURG IST EINE RAHMENVEREINBARUNG ÜBER EINE LIEFERUNG
- ETLINGER, EuGH: MITTEILUNG DER GRÜNDE FÜR DIE ABLEHNUNG EINES ANGEBOTES STELLT SORGFALTSPFLICHT DES AUFTRAGGEBERS DAR
- HAJEK, EuGH: INTERKOMMUNALE ZUSAMMENARBEIT AUCH OHNE AUSSCHREIBUNG MÖGLICH
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