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RPA Inhaltsverzeichnis Heft 5/2009

Heft 5 v. 1.5.2009

Editorial

  1. Liebe Leserinnen und Leser!

Fachbeitrag

  1. SCHUMANN,, BRUCKMÜLLER,, GAPPMAYER, WETTBEWERBSBESCHRÄNKENDE ABSPRACHEN IM VERGABEVERFAHREN UND KOLLUSIVE BETEILIGUNG AUF SEITEN DES AUFTRAGGEBERS

Entscheidungsbesprechung

  1. KATARY, KLARSTELLUNGEN DES VwGH ZUM THEMA: ZUSCHLAGSENTSCHEIDUNG („WIE GEHT DIE DENN NUR RICHTIG?“) SOWIE ZU DEN FOLGEN IHRER FEHLERHAFTIGKEIT
  2. STEINER, „VERTRAUEN IST GUT - KONTROLLE IST BESSER.“ FOLGEN EINER UNRICHTIG BEKANNT GEGEBENEN STILLHALTEFRIST

Judikatur

    1. RPA-Slg-Int
    2. Gleiche Auslegung im öffentlichen und im Sektorenbereich
    3. Risiko des Dienstleistungskonzessionärs
    4. Abschreckende Formulierung der Ausschreibung
    1. RPA-Slg
    2. Prüfung von Ausscheidensgründen unter dem Titel der Antragslegitimation
    3. Verbesserbarkeit eines KSV-Ratings
    4. Keine aufschiebende Wirkung bei einer Beschwerde gegen die Abweisung der Wiedereinsetzung
    5. Gegenstand des Provisorialverfahrens
    6. Keine aufschiebende Wirkung für eine Beschwerde gegen die Nichtigerklärung der Ausschreibung
  1. MADL, VfGH: PAUSCHALGEBÜHRENVERORDNUNG AB 1.1.2008 AUSSER KRAFT GETRETEN
  2. PAPST, VwGH: IN DER MITTEILUNG DER ZUSCHLAGSENTSCHEIDUNG SIND DEN VERBLIEBENEN BIETERN DIE GRÜNDE FÜR DIE ABLEHNUNG IHRES ANGEBOTES BEKANNT ZU GEBEN
  3. HOFER, VwGH: BEWERTUNG VON ZUSCHLAGSKRITERIEN MUSS DERART FESTGELEGT WERDEN, DASS EINE NACHTRÄGLICHE VERSCHIEBUNG DER GEWICHTUNG JEDENFALLS AUSGESCHLOSSEN IST
  4. REISNER, VwGH: KEINE VERGABERECHTLICH RELEVANTEN STEUERSCHULDEN BEI ERFÜLLUNG EINER RATENVEREINBARUNG
  5. STEINER, BVA: KEINE WIEDEREINSETZUNG TROTZ FALSCHER BEKANNTGABE DER STILLHALTEFRIST DURCH DEN AUFTRAGGEBER
  6. ERTL, BVA: ANTRAG MUSS JEDENFALLS BINNEN 6 MONATEN AB ZUSCHLAGSERTEILUNG GESTELLT WERDEN
  7. REISNER, EuGH: DIE ANFERTIGUNG UND LIEFERUNG VON ORTHOPÄDISCHEN SCHUHEN AN DIE AOK RHEINLAND/HAMBURG IST EINE RAHMENVEREINBARUNG ÜBER EINE LIEFERUNG
  8. ETLINGER, EuGH: MITTEILUNG DER GRÜNDE FÜR DIE ABLEHNUNG EINES ANGEBOTES STELLT SORGFALTSPFLICHT DES AUFTRAGGEBERS DAR
  9. HAJEK, EuGH: INTERKOMMUNALE ZUSAMMENARBEIT AUCH OHNE AUSSCHREIBUNG MÖGLICH
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