Erkenntnisse des EuGH
- Vorsteuerabzug einer Holdinggesellschaft bei angestrebter wirtschaftlicher Betätigung bei Erwerb von Beteiligungen
- Grundsätzlich keine nachträgliche Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer nach Vorabprüfung durch die Zollbehörden, außer es liegen objektive Umstände für wissentliche Steuerhinterziehung vor
- Nachweispflicht für Ausfuhrlieferung aufgrund der Steuerpraxis
- Rechtliche Einheit bei Vorliegen von unterschiedlichen Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern
- Gemeinkosten für Ratenkaufgeschäfte stellen für Zwecke der Mehrwertsteuer ein Kostenelement der Bereitstellung dar, selbst wenn sie iZm mit steuerbefreitem Umsatzteil stehen
- Vorsteuerabzug kann trotz Vorliegen der materiellen Voraussetzungen nicht allein deshalb versagt werden, weil die Erwerbe in einem Zeitraum getätigt wurden, zu dem die Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer gelöscht war
- Verkaufsteuer, die nicht zwingend auf Käufer überwälzt wird, hat keinen Mehrwertsteuercharakter