Verwaltungsgerichtshof
- Verlustausgleich nach Einstellung einer betrieblichen Tätigkeit im Ausland
- Liebhabereiannahme nach erfolgloser Unternehmensberatertätigkeit
- Gewinnrealisierung bei Übertragung eines Kundenstocks
- Betriebsvermögeneigenschaft des einer Ges gehörenden, einem Gesellschafter vermieteten Gebäudes und Vorsteuerabzug
- Keine Rückstellung für drohende Verwertungsverluste aus einem Vollarmortisations-Leasingvertrag
- Abschreibungsdauer bei Superädifikaten
- Vermietung von Wohnungen zu Wohnzwecken an Ehepartner; Unzulässigkeit einer VwGH-Beschwerde gegen gegenüber Berufungsantrag weniger belastenden BerufungsB
- Kommunalsteuerpflicht eines als Gf eingesetzten Rechtsanwalts einer Holdingges; Verspätungszuschlag und Ermessen bei Nichtabgabe der Kommunalsteuererklärung
- Einkünfte aus Kapitalvermögen im Falle einer verdeckten Gewinnausschüttung durch Vorenthalten der einer Ges eingeräumten Kaution durch einen Gesellschafter-Gf
- Anrechnung von ausländischen Quellensteuern auf Auslandsdividenden bei Ermittlung des Steuersatzes für die Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Verdeckte Gewinnausschüttung durch Gewährung eines Darlehens an beteiligungsmäßig verbundene Ges bei Unmöglichkeit der Rückzahlung bereits im Zeitpunkt der Zuzählung
- Mindestbesteuerung von Versicherungsunternehmen
- Versagung des Vorsteuerabzugs bei Sponsorleistungen und Werbemaßnahmen einer Gemeinde iZm einer einmaligen Veranstaltung; Vorsteuerabzug bei kommerzieller Nutzung eines Teils des öffentlichen Wegenetzes für kommerzielle Zwecke
- Unzulässige Berufung eines Gesellschafters einer GesBR gegen USt-B der Ges im eigenen Namen
- Schätzung von Schwarzumsätzen mit Spielapparaten aufgrund einer Vermögensdeckungsrechnung
- Fristwahrung für Berufung gegen unklare Sammel-B
- Fortsetzung des Berufungsverfahrens im Falle angenommener Aussetzungsgründe
- Beendigung der Lustbarkeitsabgabepflicht für einen nicht angemeldeten Spielapparat
- Getränkesteuerpflicht von Restaurationsumsätzen mit alkoholischen Getränken
- Dauer der Vergnügungssteuerpflicht bei nicht angemeldeten Spielapparaten