EStG 1988: § 2 Abs 2, § 18Abs 6 und 7
BAO § 167 Abs 2
Nach Einstellung einer betrieblichen Tätigkeit im Ausland, sind daraus erwirtschaftete Verluste in Österreich nicht mehr ausgleichsfähig.
EStG 1988: § 2 Abs 2, § 18Abs 6 und 7
BAO § 167 Abs 2
Nach Einstellung einer betrieblichen Tätigkeit im Ausland, sind daraus erwirtschaftete Verluste in Österreich nicht mehr ausgleichsfähig.