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Gewinnrealisierung bei Übertragung eines Kundenstocks

VerwaltungsgerichtshofÖStZB 2008/72ÖStZB 2008, 74 Heft 4 v. 15.2.2008

EStG 1988: § 4 Abs 1, § 19

Gewinne dürfen erst dann ausgewiesen werden, wenn sie realisiert sind. Gewinnrealisierung darf erst angenommen wer-

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